Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

- keiner

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Dez. II Schütt berichtet, dass man gemeinsam mit den Kommunen und der Citeq Daten erhoben und in der beigefügten Tischvorlage zusammengetragen habe.

Der Netto-Zuschuss den das Kreisjugendamt für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen leisten müsse sei in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2013 habe er noch 10 Mio. Euro betragen und bis in das Jahr 2019 sei dieser auf rund 17 Mio. Euro gestiegen. Für das Jahr 2020 werde mit einem Netto-Zuschuss von ca. 22. Mio. Euro gerechnet.

Eine Steigerung des Zuschussbedarfes sei also bereits ohne eine Änderung an den Elternbeiträgen gegeben. Weitere Änderungen an den Regelungen würden zu weiteren Zuschussbedarfen führen.

Die Elternbeiträge seien im gleichen Zeitraum von 4,1 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro gestiegen. Zum 1.8.2017 habe es eine Erweiterung der Elternbeitragsstufen auf bis zu 120.000 Euro gegeben, die zu einer Steigerung von rund 750.000 Euro geführt hätten.

Das KiBiz gehe in seinen Regelungen von einer Finanzierung von 19% aus Elternbeiträgen aus. Tatsächlich liege der Anteil im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes jedoch deutlich darunter.

Eine Anhebung des beitragsfreien Einkommens auf 25.000 Euro, 38.000 Euro bzw. 49.000 Euro würde zu Netto-Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 160.000 Euro, 670.000 Euro bzw. 1.280.000 Euro führen. In Kombination mit der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder würden sich diese Mehrkosten auf 560.000 Euro, 1.070.000 Euro bzw. 1.690.000 Euro erhöhen.

Zudem sei mit einem deutlich höheren Bedarf an Kindergartenplätzen zu rechnen, wenn die Betreuung für diese Familien beitragsfrei erfolge. Aufgrund der unklaren Rechtslage nach der angekündigten Reform des KiBiz zum Kindergartenjahr 2020/21, der unklaren Auswirkungen des „Gute-KiTa-Gesetzes“, der geplanten Einführung von flexibleren Öffnungszeiten und des aktuellen Fachkräftemangels wolle man zunächst die Klärung der Rahmenbedingungen abwarten bevor man das Thema weiter verfolge.

Ktabg. Hülk sagt, dass man heute noch keine Änderungen beschließen könne, jedoch die Zahlen mit in die Fraktion nehmen werde um auf dieser Grundlage weiter zu diskutieren. Eine Erweiterung der benötigten KiTa-Plätze durch eine solche Änderung müsse man dabei mit berücksichtigen. Das endgültige Ziel müsse jedoch eine Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sein.

Ausschussvorsitzender Wobbe stimmt dem zu, sagt jedoch, dass dazu erstmal geklärt werde müsse, wie die entstehenden Kosten auf das Land und das Jugendamt verteilt würden.

Ktabg. Dropmann merkt an, dass die beitragsfreie Einkommensstufe mit aktuell 18.000 Euro deutlich zu niedrig sei. Diese sollte erhöht und weitere Details später geklärt werden. Ktabg. Danielcyk stimmt zu.

Dez. II Schütt schlägt vor, die gesetzlichen Änderungen zunächst abzuwarten und das Thema zu gegebener Zeit weiter zu behandeln. Ausschussvorsitzender Wobbe stimmt zu.

Frau Benson sagt, dass die Kommunen, die für die Elternbeitragserhebung zuständig seien, dringend auf die Elternbeitragstabelle für das Kindergartenjahr 2019/20 warten. Eine Verzögerung der Entscheidung würde für Unsicherheit in diesem Bereich führen. Weiterhin hätten die Eltern Ihre Kinder unter den aktuell geltenden Rahmenbedingungen angemeldet. Eine Abweichung davon könne zu Veränderungen bei den Bedarfen führen.

Dez. II Schütt informiert darüber, dass man am kommenden Montag mit den Bürgermeister/Innen das Thema besprechen wolle. Es werde zunächst bei den aktuellen Regelungen bleiben.

Ktabg. Schäpers sagt, dass die SPD aktuell Anträge zum Thema Elternbeiträge in allen Kommunen in die Politik gegeben habe.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig