Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinde Senden wird ein Zuschuss zu den Umbau- bzw. Erweiterungs- und ergänzenden Einrichtungskosten der ehemaligen Sparkassen in Senden-Bösensell zu einer offenen Jugendeinrichtung gemäß den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreis Coesfeld in Höhe bis zu 21.419,00 EUR gewährt.


Ausschussvorsitzender Wobbe sagt, dass die Einrichtung zuvor in nicht gut geeigneten Kellerräumen untergebracht worden sei. Er lobt den Umzug in die besser geeigneten neuen Räume. Ktabg. Dropmann schließt sich dem Lob an.

Ktabg. Wortmann fragt ob 25.000 Euro die Obergrenze des Förderbetrages sei. Frau Dülker bestätigt dies.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig