Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Die Satzung „Allgemeine Vorschrift des Kreises Coesfeld zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW“ vom 22.06.2011 wird nach Maßgabe der als Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung außer Kraft gesetzt.

 

2.      Die 2. Änderungssatzung zur Satzung „Allgemeine Vorschrift des Kreises Coesfeld zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW“ vom 22.06.2011, zuletzt geändert am 28.06.2012 (Anlage 1), wird beschlossen.

 


Ktabg. Vogt dankt Landrat Dr. Schulze Pellengahr für die Deutlichkeit seines Schreibens an die Veelker GmbH & Co. KG, welches die Stimmung bzw. den Unmut im Fachausschuss widerspiegele.

 

Ktabg. Höne schließt sich diesem Dank an. Seine Fraktion werde deshalb nicht wegen dieses Schreibens, sondern aus ordnungspolitischen Gründen, die seine Fraktion in den vorangegangenen Ausschüssen vorgetragen habe, gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               48 Ja-Stimmen

                                                      3 Nein-Stimmen

 

Anmerkung:

 

Die genannten Anlagen wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.