Verabschiedung Ktabg. Kohaus

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit, dass Ktabg. Kohaus zum 01.05.2019 bei der Gemeinde Nottuln als Rechtsrat tätig sein wird. Aus diesem Grunde hat er seinen Verzicht auf das Kreistagsmandat zum 30.04.2019 erklärt. Landrat Dr. Schulze Pellengahr bedauert das Ausscheiden von Ktabg. Kohaus aus dem Kreistag, bedankt sich für die gute und kollegiale Zusammenarbeit und wünscht ihm für seine neuen Aufgaben viel Erfolg.

 

Nachdem Landrat Dr. Schulze Pellengahr Ktabg. Kohaus einen Blumenstrauß überreicht hat, ergreift dieser das Wort. Mit der beruflichen Neuausrichtung gingen für ihn 10 Jahre rechtsanwaltliche Tätigkeit, 15 Jahre Kreistagsarbeit und 20 Jahre kommunalpolitische Arbeit zu Ende. Er bedankt sich bei den Anwesenden für diese schöne Zeit.

 

Sodann verliest Landrat Dr. Schulze Pellengahr folgende Mitteilungen:

 

 

Sachstandsbericht zur Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbau-es der A 1 zur Aufnahme eines Radweg an der K 10 in Senden

 

„Ergänzend zu den Sitzungsvorlagen (SV-9-1097 / SV-9-1318) ist zu berichten, dass die Gemeinde Senden bei der Entscheidung bleibt, sich nicht an den Kosten einer Brückenverbreiterung für einen Radweg an der K 10 zu beteiligen.

 

Hintergrund war, dass durch die geplante Verbreiterung der A 1 auf 6 Spuren alle Autobahnbrücken zu erneuern bzw. anzupassen sind. Auch die Brücke im Zuge der K 10 soll erneuert werden. Damit bestehe die Möglichkeit, den Querschnitt der neuen Brücke für die Anlage eines Radweges zu verbreitern. Entsprechend der bisherigen Regelung ist von der Gemeinde Senden der Eigenanteil zu übernehmen. In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 19.09.2018 hat der Rat der Gemeinde Senden beschlossen, den Eigenanteil für die Maßnahme nicht zu übernehmen.

 

Die Entscheidung der Gemeinde wurde dem Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr am 12.03.2019 zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gespräche mit der Gemeinde Senden noch einmal aufzunehmen. Der Rat der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 die Entscheidung vom 19.09.2018 noch einmal betätigt.

 

Die Entscheidung der Gemeinde wird akzeptiert. Der Landesbetrieb wird unterrichtet, dass keine Änderung am Brückenquerschnitt erfolgen soll.

 

Das Schreiben der Gemeinde Senden vom 26.03.2019 wird als Anlage zur Niederschrift beigefügt.“

 

 

Förderung der Teilnahme am European Energy Award (eea)

 

„Das ETN Projektträger Forschungszentrum Jülich teilt in einem Schreiben vom 21.03.2019 mit, dass der eingereichte Förderantrag zur Teilnahme am eea (Antrag vom 08.08.2018) in Nordrhein-Westfalen nicht weiter berücksichtigt wird.

Damit stehen zum aktuellen Zeitpunkt keine Fördermittel zur Teilnahme am eea zur Verfügung.

 

In NRW wurde die Teilnahme am European Energy Award (eea) bisher mit knapp 70% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Das energiepolitische Arbeitsprogramm wurde unter Hinweis auf die seinerzeit unklare Förderung am 12.12.2018 durch den Kreistag beschlossen.

Den Beschlüssen des Kreistags folgend wurde der Kreis Coesfeld zur Teilnahme am eea GOLD-Audit angemeldet. Das Audit mit der Vorortprüfung ist für den 18.06.2019 vorgesehen.

 

Durch den Wegfall der Förderung des eea können Erträge in Höhe von 70 % der diesbezüglichen Bruttoaufwendungen von 16.495 € nicht realisiert werden. Die Mindererträge sind im Budget zu kompensieren.“

 

Beitritt zur Organisation "Mayors for Peace - Bürgermeister*innen für den Frieden";
Aktueller Sachstand

 

„In der Sitzung des Kreistages vom 12.12.2018 wurde der Beitritt zur Organisation „Mayors for Peace – Bürgermeister*innen für den Frieden“ einstimmig beschlossen.

Mit Datum vom 01.03.2019 wurde nunmehr die Mitgliedsurkunde durch den Bürgermeister der Stadt Hiroshima postalisch übermittelt. Weiterhin steht die Flagge des Netzwerkes zur Verfügung, um zum jährlichen Flaggentag am 08. Juli aufgezogen zu werden. Zum Flaggentag wird eine entsprechende Pressemitteilung erfolgen.

 

Des Weiteren soll ein Ginkgo-Baum aus Pflanzensamen eines Baumes gezogen werden, der den Atombombenabwurf in Hiroshima überstanden hat. Die Pflanzensamen werden den Mitgliedern der Organisation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dazu wurde Kontakt mit der Stadt Hiroshima aufgenommen. Von dort wird ermittelt, welche Ginkgo-Bäume für die hiesigen klimatischen Bedingungen geeignet sind. Sobald eine Antwort vorliegt, kann hier eine Auswahl erfolgen.

Sobald ein Setzling gezogen werden konnte, soll dieser am Kreishaus gepflanzt werden.“

 

 

Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2018

 

„Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahr 2018 folgenden Einnahmen erhalten habe:

 

Sparkasse Westmünsterland                                                               11.290,-- €

(Verwaltungsrat, Hautpausschuss, Risikoausschuss,

Beirat. Zweckverbandsversammlung)

 

WohnBau Westmünsterland eG                                               2.400,70 €

 

INCA Technologiezentrum                                                             120,-- €

 

 

Mit der Änderung des § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2019 hat sich die Höchstgrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auf 9.600,-- € erhöht. Für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 S. 3 des Sparkassengesetzes erhalten, gelten abweichend von dem o. g. Betrag die folgenden Höchstgrenzen:

 

1. für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 24 000 Euro,

2. für die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 19 200 Euro,

3. für das einfache Mitglied und die beratende Teilnehmerin oder den beratenden Teilnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen 14 400 Euro.

 

Der Betrag von 14.400,-- € wurde im Jahr 2018 nicht überschritten.“

 

 

 

 

Genehmigungsverfahren zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2019

 

„Mit Bericht vom 20.12.2018 wurde der Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 12.12.2018 beschlossene Haushaltssatzung 2019 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO angezeigt und die Genehmigung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage beantragt. Der Haushaltsanzeige beigefügt waren neben der Haushaltssatzung 2019 der Haushaltsplan 2019 mit seinen Bestandteilen und den ergänzenden Anlagen.

 

Mit Verfügung vom 06.03.2019 hat die Bezirksregierung Münster den Haushalt 2019 mit folgender Feststellung genehmigt:

 

„Auf Ihren entsprechenden Genehmigungsantrag hin treffe ich folgende Entscheidung“:

 

Die Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage auf 27,99 v. H. wird gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW genehmigt.

 

Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 07.03.2019 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug der Veröffentlichung ist die Haushaltssatzung 2019 rechtswirksam geworden und rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft getreten.“

 

Anmerkung: Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 06.03.2019 wird der Niederschrift beigefügt.