Sitzung: 03.04.2019 Kreistag
Verabschiedung
Ktabg. Kohaus
Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit, dass Ktabg. Kohaus zum
01.05.2019 bei der Gemeinde Nottuln als Rechtsrat tätig sein wird. Aus diesem
Grunde hat er seinen Verzicht auf das Kreistagsmandat zum 30.04.2019 erklärt.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr bedauert das Ausscheiden von Ktabg. Kohaus aus
dem Kreistag, bedankt sich für die gute und kollegiale Zusammenarbeit und
wünscht ihm für seine neuen Aufgaben viel Erfolg.
Nachdem Landrat Dr. Schulze Pellengahr Ktabg. Kohaus einen Blumenstrauß
überreicht hat, ergreift dieser das Wort. Mit der beruflichen Neuausrichtung
gingen für ihn 10 Jahre rechtsanwaltliche Tätigkeit, 15 Jahre Kreistagsarbeit
und 20 Jahre kommunalpolitische Arbeit zu Ende. Er bedankt sich bei den
Anwesenden für diese schöne Zeit.
Sodann verliest Landrat Dr. Schulze Pellengahr folgende Mitteilungen:
Sachstandsbericht zur
Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbau-es der A 1 zur Aufnahme
eines Radweg an der K 10 in Senden
„Ergänzend zu den Sitzungsvorlagen
(SV-9-1097 / SV-9-1318) ist zu berichten, dass die Gemeinde Senden bei der
Entscheidung bleibt, sich nicht an den Kosten einer Brückenverbreiterung für
einen Radweg an der K 10 zu beteiligen.
Hintergrund war, dass durch die geplante
Verbreiterung der A 1 auf 6 Spuren alle Autobahnbrücken zu erneuern bzw.
anzupassen sind. Auch die Brücke im Zuge der K 10 soll erneuert werden. Damit
bestehe die Möglichkeit, den Querschnitt der neuen Brücke für die Anlage eines
Radweges zu verbreitern. Entsprechend der bisherigen Regelung ist von der
Gemeinde Senden der Eigenanteil zu übernehmen. In der Sitzung des
Gemeindeentwicklungsausschusses am 19.09.2018 hat der Rat der Gemeinde Senden
beschlossen, den Eigenanteil für die Maßnahme nicht zu übernehmen.
Die Entscheidung der Gemeinde wurde dem
Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen
Personennahverkehr am 12.03.2019 zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Gespräche mit der Gemeinde Senden noch einmal aufzunehmen. Der
Rat der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 die Entscheidung vom
19.09.2018 noch einmal betätigt.
Die Entscheidung der Gemeinde wird
akzeptiert. Der Landesbetrieb wird unterrichtet, dass keine Änderung am
Brückenquerschnitt erfolgen soll.
Das Schreiben der Gemeinde Senden vom
26.03.2019 wird als Anlage zur Niederschrift beigefügt.“
Förderung der Teilnahme am European Energy Award (eea)
„Das ETN Projektträger Forschungszentrum Jülich teilt in einem Schreiben
vom 21.03.2019 mit, dass der eingereichte Förderantrag zur Teilnahme am eea
(Antrag vom 08.08.2018) in Nordrhein-Westfalen nicht weiter berücksichtigt
wird.
Damit stehen zum aktuellen Zeitpunkt keine Fördermittel zur Teilnahme am
eea zur Verfügung.
In NRW wurde die Teilnahme am European Energy Award (eea) bisher mit
knapp 70% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Das energiepolitische
Arbeitsprogramm wurde unter Hinweis auf die seinerzeit unklare Förderung am
12.12.2018 durch den Kreistag beschlossen.
Den Beschlüssen des Kreistags folgend wurde der Kreis Coesfeld zur
Teilnahme am eea GOLD-Audit angemeldet. Das Audit mit der Vorortprüfung ist für
den 18.06.2019 vorgesehen.
Durch den Wegfall der Förderung des eea können Erträge in Höhe von 70 %
der diesbezüglichen Bruttoaufwendungen von 16.495 € nicht realisiert werden.
Die Mindererträge sind im Budget zu kompensieren.“
Beitritt zur Organisation "Mayors for Peace -
Bürgermeister*innen für den Frieden";
Aktueller Sachstand
„In der Sitzung des Kreistages
vom 12.12.2018 wurde der Beitritt zur Organisation „Mayors for Peace –
Bürgermeister*innen für den Frieden“ einstimmig beschlossen.
Mit Datum vom 01.03.2019 wurde nunmehr die
Mitgliedsurkunde durch den Bürgermeister der Stadt Hiroshima postalisch
übermittelt. Weiterhin steht die Flagge des Netzwerkes zur Verfügung, um zum
jährlichen Flaggentag am 08. Juli aufgezogen zu werden. Zum Flaggentag wird
eine entsprechende Pressemitteilung erfolgen.
Des Weiteren soll ein Ginkgo-Baum aus
Pflanzensamen eines Baumes gezogen werden, der den Atombombenabwurf in
Hiroshima überstanden hat. Die Pflanzensamen werden den Mitgliedern der
Organisation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dazu wurde Kontakt mit der
Stadt Hiroshima aufgenommen. Von dort wird ermittelt, welche Ginkgo-Bäume für
die hiesigen klimatischen Bedingungen geeignet sind. Sobald eine Antwort
vorliegt, kann hier eine Auswahl erfolgen.
Sobald ein Setzling gezogen werden konnte,
soll dieser am Kreishaus gepflanzt werden.“
Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2018
„Gem. § 17 Abs. 2
Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im
Jahr 2018 folgenden Einnahmen erhalten habe:
Sparkasse Westmünsterland 11.290,-- €
(Verwaltungsrat, Hautpausschuss, Risikoausschuss,
Beirat. Zweckverbandsversammlung)
WohnBau Westmünsterland eG 2.400,70 €
INCA Technologiezentrum 120,-- €
Mit der Änderung des § 13 der Verordnung
über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen
zum 01.01.2019 hat sich die Höchstgrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten
im öffentlichen Dienst auf 9.600,-- € erhöht. Für Hauptverwaltungsbeamtinnen
und Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 S.
3 des Sparkassengesetzes erhalten, gelten abweichend von dem o. g. Betrag die
folgenden Höchstgrenzen:
1. für die
Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 24 000 Euro,
2. für die
stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden im
Verwaltungsrat der Sparkassen 19 200 Euro,
3. für das einfache Mitglied und die beratende
Teilnehmerin oder den beratenden Teilnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen 14 400 Euro.
Der Betrag von 14.400,-- € wurde im Jahr 2018 nicht überschritten.“
Genehmigungsverfahren zur Haushaltssatzung und zum
Haushaltsplan 2019
„Mit Bericht vom 20.12.2018 wurde der
Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 12.12.2018
beschlossene Haushaltssatzung 2019 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs.
5 Satz 1 GO angezeigt und die Genehmigung des Umlagesatzes der allgemeinen
Kreisumlage beantragt. Der Haushaltsanzeige beigefügt waren neben der
Haushaltssatzung 2019 der Haushaltsplan 2019 mit seinen Bestandteilen und den
ergänzenden Anlagen.
Mit Verfügung vom 06.03.2019 hat die
Bezirksregierung Münster den Haushalt 2019 mit folgender Feststellung
genehmigt:
„Auf Ihren
entsprechenden Genehmigungsantrag hin treffe ich folgende Entscheidung“:
Die
Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage auf 27,99 v. H. wird
gem. § 56 Abs. 2 KrO NRW genehmigt.
Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld
für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 07.03.2019 im Amtsblatt des Kreises
Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug der Veröffentlichung ist die
Haushaltssatzung 2019 rechtswirksam geworden und rückwirkend zum 01.01.2019 in
Kraft getreten.“
Anmerkung: Die Genehmigungsverfügung der
Bezirksregierung vom 06.03.2019 wird der Niederschrift beigefügt.