Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      Den strukturellen Änderungen, der Anpassungsquote für die lineare Tarifanhebung und dem Fahrpreistableau wird zugestimmt.

2.      Der ZVM Bus wird beauftragt, die Beförderungsentgelte / Tarife, die Bestandteil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) sind, gem. § 39 Abs. 1 Satz 3 PBefG der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde anzuzeigen

3.      Die Mandatsträger im Kreis Coesfeld und auf Zweckverbandsebene erarbeiten eine umfassende Reform der Tarife ab 2020 gemeinsam mit dem beauftragten Büro „Probst und Konsorten“. Um transparente und nachvollziehbare Tarifstrukturen zu schaffen, bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der Parameter für die Tarife. Dies gilt sowohl für die Kosten- als auch für die Einnahmeseite. Es wird erwartet, dass die Verkehrsunternehmen verbindlich daran mitarbeiten

4.      Der Kreis Coesfeld befürwortet das wettbewerbliche Verfahren um ÖPNV-Linienkonzessionen. Wichtig ist dem Kreis, dass er direkten Einfluss nehmen kann auf das Fahrplanangebot und die Qualität der Beförderung und zwar für die gesamte Dauer der Konzessionslaufzeit. Zudem ist der Kreis der Auffassung, dass nicht allein die Nutzerinnen und Nutzer die Kosten für das Linienbusangebot vollständig über die Fahrkartenpreise tragen sollen. Diese direkte Einflussnahme ist nur im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge möglich. Er ist daher auch bereit, für die Erreichung dieser Ziele ggf. kommunale Deckungsbeiträge zu übernehmen.


Kreisdirektor Gilbeau erläutert, dass die mit der Schrägstrichvorlage eingefügten Ziffern 3 und 4 der Beschlussvorlage Ausfluss der Beratungen im Unterausschuss und Fachausschuss sowie der SPD-Vorschläge gewesen seien. Speziell Ziffer 3 stärke die Verhandlungsbasis für die nächste Tarifrunde 2020. Preissteigerungen würden sich auch in Zukunft nicht verhindern lassen, eine Überarbeitung der Parameter sei daher notwendig.

 

Ktabg. Rampe bittet um Auskunft, ob es richtig sei, dass eine Konventionalstrafe gezahlt werden müsse, wenn eine Zustimmung nicht erfolge. Weiter beantragt er die getrennte Abstimmung der Ziffer 1 und die gemeinsame der Ziffern 2-4.

 

GF ZVM Tranel erklärt, dass es keine Konventionalstrafe gebe. Man verhalte sich vertragskonform, auch wenn man nicht zustimme. Dann würde die Indexlösung greifen. Er warne aber vor den Folgen einer Ablehnung, mit der man unglaublich viel „Porzellan zerschlage“. Insgesamt müsse man mit 26 Partner verhandeln und für zu erwartende gravierende Änderungen 2020 sei es wichtig, Partner an seiner Seite zu wissen. Eine eventuelle Ablehnung bezeichnet er als „strategischen Pyrrhussieg“.

 

Ktabg. Kohaus sieht in Ziffer 3 des Beschlussvorschlags den Satz „Die Verkehrsunternehmen sichern zu, daran verbindlich mitzuarbeiten.“ kritisch. Hier fasse man einen Beschluss zu Lasten Dritter, der letztlich formal so nicht zu beschließen sei.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr stimmt dem zu und schlägt vor, diesen durch den Satz „Es wird erwartet, dass die Verkehrsunternehmen verbindlich daran mitarbeiten.“ zu ersetzen.

 

Hiergegen erhebt sich kein Wiederspruch. Er lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmung zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen

                                                      3 Enthaltungen

 

Abstimmung zu Ziffer 2-4 des Beschlussvorschlags:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig