Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Regionalverkehr Münsterland GmbH (im Folgenden RVM) gemeinsam mit den Kreisen Borken, Steinfurt und Warendorf vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Verkehrsleistungen im Gebiet der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebiete im Wege der Direktvergabe bzw. Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zu betrauen.

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, die Absicht zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die RVM nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Fristen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Vorbereitung der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die RVM vorzunehmen und den Entwurf eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu erarbeiten.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erinnert daran, dass die Ziffer 4 des ursprünglichen Beschlussvorschlages vom Kreisausschuss gestrichen wurde, da aufgrund des Urteils des EuGHs vom 21.03.2019 die rechtliche Konstruktion einer Vereinbarung über eine kommunale Arbeitsgemeinschaft entbehrlich geworden ist.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig