Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau berichtet zum Neubau des Kreishauses V, dass sich der Baufortschritt im Zeitplan befinde und das Gebäude voraussichtlich zum vorgesehenen Zeitpunkt im Sommer in Betrieb genommen werden könne. Hinsichtlich der Baukosten sei mit einer leichten Steigerung in Höhe von rund 100.000 € zu rechnen. Etwa die Hälfte davon sei auf den erhöhten Sicherheitsstandard für die Deckenkonstruktion zurückzuführen. Die andere Hälfte der Kostensteigerung resultiere im Wesentlichen aus der allgemeinen Preissteigerung im Baugewerbe, die durch die Lage auf dem Immobilienmarkt verursacht wird.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl zur Deckenkonstruktion erläutert KD Gilbeau, dass der Keller des Kreishauses V aufgrund aktueller Empfehlungen als potenzieller Schutzraum ausgebaut wird.

 

Ktabg. Schulze Esking bittet darum, Details der Bauausführung wie die Herstellung des Kellers in Schutzraumqualität möglichst frühzeitig einzuplanen, damit es zu keiner Kostensteigerung kommt. Er möchte wissen, ob die prognostizierte Kostensteigerung von 100.000 € durch Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm gedeckt sei, was durch KD Gilbeau bestätigt wird.

 

Zum Umbau des Geschwister-Scholl-Schulgebäudes in Nottuln erläutert KD Gilbeau, dass auch hier ein guter Baufortschritt zu verzeichnen sei. Die Schadstoffsanierung sei ebenso wie der Austausch beinahe sämtlicher Fenster abgeschlossen. Eine leichte Verzögerung ergebe sich bei den Verputzarbeiten aufgrund der Wetterbedingungen. Zurzeit gehe man aber noch von einem fristgerechten Fertigstellungstermin aus. Zur Kostenentwicklung fehlen derzeit noch die aktuellen Zahlen des Architekten. Diese Informationen werden dem Protokoll beigefügt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Nach der aktuellen Kostenfortschreibung ist zurzeit lediglich mit einer marginalen Steigerung in Höhe von 0,52 % gegenüber der Kostenplanung zu rechnen. Die Kostenschwankungen lassen sich dabei im Wesentlichen auf konjunkturelle Mehrkosten in Einzelgewerken (z. B. Trockenbau, Rohbau) und Massenmehrungen zurückführen, die teilweise durch Minderkosten in Ausbaugewerken (z. B. Heizungs- und Sanitärinstallationen) aufgefangen werden können. Zurzeit ist allerdings noch nicht absehbar, ob diese Kostenentwicklung sich bis zur Abrechnung so fortführen wird, da zum Teil nicht eingeplante Anforderungen erfüllt werden müssen (z. B. zusätzlicher Gründungsaufwand für die Unterfahrt der Fördertechnik).

 

Es wird vereinbart, das Schulgebäude nach Fertigstellung im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung von Schul- und Bauausschuss zu besichtigen.

 

Zu den Rettungswachen führt KD Gilbeau aus, dass mit dem Bau der Rettungswache in Ascheberg begonnen wurde und in Billerbeck ein geeignetes Grundstück für den Neubau erworben werden konnte. In Nottuln läuft derzeit das bauplanungsrechtliche Verfahren parallel zu den Verhandlungen für den Grundstückserwerb. In Dülmen und Lüdinghausen laufen ebenfalls Gespräche unter Beteiligung der Stadtverwaltungen, so dass man sich insgesamt auf einem guten Weg befindet, die Anforderungen des Rettungsbedarfsplanes zu erfüllen.