Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld beschließt für die Kommunalwahl im Jahre 2020 die Zahl der in den Kreistag des Kreises Coesfeld zu wählenden Kreistagsmitglieder entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen bei 54 Kreistagsmitgliedern, davon 27 in Wahlbezirken, zu belassen.


 

Ktabg Vogelpohl spricht sich für den Beschlussvorschlag aus, fragt aber, ob im Sitzungssaal genug Plätze für eventuelle Überhangmandate vorhanden seien. Landrat Dr. Schulze Pellengahr sieht hier keine Probleme, die Zahl eventueller Überhangmandate würden sich im Rahmen halten, anders als z. B. im Bundestag.

 

Ktabg. Schulze Esking bittet die Verwaltung nachzufragen, wie die Nachbarkreise in dieser Angelegenheit verfahren und das Ergebnis dem Protokoll beizufügen.

 

Ktabg. Wohlgemuth fragt, ob es bei den bisherigen Wahlbezirken bleiben werde und ob es bereits einen Termin für die Kommunalwahl gebe.

 

Eine Bekanntmachung zum Termin habe es, so Landrat Dr. Schulze Pellengahr, bisher nicht gegeben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Wahl im September 2019 stattfinden werde. Bei den Wahlkreisen könne es zu Veränderungen kommen durch die Änderung des Kommunalwahlgesetzes, wonach bei der Ermittlung der Einwohnerzahl nunmehr unberücksichtigt bleibt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Letztlich müsse aber auch die Entscheidung des Verfassunsgerichtshofes über die anhängige Klage zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes abgewartet werden.

 

 

Ergebnis der Umfrage bei den Nachbarkreisen:

 

 

Kreis Borken

 

Die Möglichkeit, die Kreistagssitze zu reduzieren, wurde am 22.02.2018 im Kreistag des Kreises Borken beraten. Demnach wurde für die Kommunalwahl 2020 beschlossen, die Zahl der in den Kreistag des Kreises Borken zu wählenden Kreistagsmitglieder entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 1 KWahlG bei 60 Kreistagsmitgliedern zu belassen.

 

Kreis Steinfurt

 

Der Kreis Steinfurt hat die Anzahl seiner KT-Mandate bereits im Jahr 1993 um 4 Mandate auf seitdem 62 reduziert. Im November letzten Jahres haben die Fraktionsspitzen sich dafür ausgesprochen, hieran weiter festzuhalten. Gleichwohl soll das Thema vorsorglich noch einmal mit den Fraktionen in Kürze besprochen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es weiterhin bei der bisherigen Satzungsregelung bleiben wird.

 

Kreis Warendorf

Im Kreis Warendorf ist eine Reduzierung der Anzahl der Kreistagsabgeordneten zzt. kein Thema und aus der jüngeren Vergangenheit dort auch nicht bekannt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig