Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Zur Förderung von Spielgruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden 2019 über den Ansatz von 25.000 € hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch die Verlagerung innerhalb des Budges des Jugendamtes.

 


Ktabg. Neumann fragt, ob die Aussage, dass die Förderung der Spielgruppen deutlich günstiger sei, als der Kostenanteil den der Kreis für einen Kindergartenplatz zu leisten hätte, so korrekt sei. Wenn die Spielgruppen durch unter 1-jährige, die noch keinen Rechtsanspruch haben, genutzt würden, würden auch keine Kosten für einen Kindergartenplatz für diese Kinder anfallen.

Herr Niehues erläutert, dass es sich bei den Spielgruppen um niedrigschwellige Angebote handele, durch die ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht gedeckt werden könne. Die Spielgruppen würden sowohl von unter 1-jährigen als auch von über 1-jährigen Kindern genutzt.

Dez. II Schütt ergänzt, dass die Spielgruppen aufgrund des Charakters des niedrigschwelligen Angebots keine Zugangsbeschränkungen hätten und daher auch von unter 1-jährigen Kindern in Anspruch genommen würden. Die Altersstruktur in den Spielgruppen werde nicht durch das Jugendamt geprüft, die Aufnahme von unter 1-jährigen Kinder sei jedoch eher der Ausnahmefall.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig