Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass man heute keine zwei Personen zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Landessozialgericht Essen benennen könne. Die Voraussetzungen seien höher als die für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht. Man werde zur Sitzung des Kreistags Personen benennen. Er bittet um Vertagung auf den Kreistag.

 

Es wird daher kein Beschluss gefasst.