Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld beschließt für die Kommunalwahl im Jahre 2020 die Zahl der in den Kreistag des Kreises Coesfeld zu wählenden Kreistagsmitglieder entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen bei 54 Kreistagsmitgliedern, davon 27 in Wahlbezirken, zu belassen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt das Ergebnis der Abfrage bei den Kreisen im Münsterland hinsichtlich der Fragestellung mit, ob diese planen, die Zahl der Kreistagsmitglieder zu reduzieren oder dies in der Vergangenheit geschehen sei:

 

Kreis Borken

 

Die Möglichkeit, die Kreistagssitze zu reduzieren, wurde am 22.02.2018 im Kreistag des Kreises Borken beraten. Demnach wurde für die Kommunalwahl 2020 beschlossen, die Zahl der in den Kreistag des Kreises Borken zu wählenden Kreistagsmitglieder entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 1 KWahlG bei 60 Kreistagsmitgliedern zu belassen.

 

Kreis Steinfurt

 

Der Kreis Steinfurt hat die Anzahl seiner KT-Mandate bereits im Jahr 1993 um 4 Mandate auf seitdem 62 reduziert. Im November letzten Jahres haben die Fraktionsspitzen sich dafür ausgesprochen, hieran weiter festzuhalten. Gleichwohl soll das Thema vorsorglich noch einmal mit den Fraktionen in Kürze besprochen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es weiterhin bei der bisherigen Satzungsregelung bleiben wird.

 

Kreis Warendorf

Im Kreis Warendorf ist eine Reduzierung der Anzahl der Kreistagsabgeordneten zzt. kein Thema und aus der jüngeren Vergangenheit dort auch nicht bekannt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig