Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zur Umgestaltung/Renaturierung der Wolfsschlucht in Lüdinghausen-Seppenrade im Naturschutzgebiet 2.1.09 „Seppenrader Schweiz“ des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade zu.

 

Die Befreiung soll mit folgenden Auflagen versehen werden:

 

  • Die Entfernung der Gehölze darf nur im Zeitraum zwischen dem 01.10. und dem 28.02 des Folgejahres erfolgen.
  • Im Rahmen des noch durchzuführenden wasserrechtlichen Antragsverfahrens ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit u. a. der Bearbeitung der Eingriffsregelung und des Artenschutzes zu erstellen.
  • Die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen behalte ich mir vor

 


Herr Holz erklärt, dass er als Vorsteher des Wasser- und Bodenverbandes Stever-Lüdinghausen an dem Vorhaben beteiligt sei und deswegen an der Beratung und Abstimmung darüber nicht teilnehme. Den Vorsitz übergibt er für diesen Tagesordnungspunkt dem stellvertretenden Vorsitzenden des Beirats Herrn Jung.

Dieser bittet Herrn Steenweg von der Stadt Lüdinghausen um Erläuterungen.

 

Herr Steenweg verweist zunächst auf die im Rahmen der letzten Beiratssitzung erfolgte Begehung der Wolfsschlucht und seine dort gemachten Ausführungen.

Die geplante Umgestaltung sei ein Kind der Regionale 2016 und in einem Arbeitskreis, an dem für den BUND auch Herr Brüning teilgenommen habe, entwickelt worden mit dem Ziel eines verbesserten Quellen- und Gewässerschutzes.

Der Rückbau der schattigen, verschlammten Stauteiche aus den 1980er Jahren ermögliche die Entwicklung eines natürlichen Bachlaufes auf der entstehenden schiefen Ebene. Weiter seien eine barrierefreie Erschließung der Wolfsschlucht durch die Anlage eines wassergebundenen Weges durch die angrenzende Wiese und eine kleine Aussichtskanzel geplant. Vom Forstamt liege bisher noch keine Stellungnahme vor. Die Schaffung barrierefreier Naturerlebnisse werde mit Fördermitteln bezuschusst, im Vordergrund stehe aber die ökologische Aufwertung.

 

Auf die Frage von Herrn von Hövel nach den Eingriffen in die bestehenden Lebensräume in den Staustufen, weist Herr Steenweg auf den im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zu erstellenden landschaftspflegerischen Begleitplan hin.

 

Herr Brüning plädiert für eine Zustimmung des Beirats zu der Befreiung. Die durch die Maßnahme entstehenden Verbesserungen für den Naturschutz bedingten hier ein überwiegendes öffentliches Interesse. Siepen, also Kerbtäler mit Quellbächen, stellten ein auch namensprägendes Merkmal von Seppenrade dar.

 

Herr Jung bittet um Auskunft zum Verbleib des anfallenden Bodenmaterials. Dazu teilt Herr Steenweg mit, dass die 20-50 cm starke, schadstofffreie Schlammschicht ausgekoffert, vor Ort zwischengelagert und dann abgefahren werde. Ein zusätzlicher Bodenauftrag sei ncht vorgesehen.

 

Herr Jung lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig