Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreis Coesfeld gewährt der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) in den Geschäftsjahren 2021 bis 2025 Gesellschafterdarlehen von jährlich 32.325 EUR, also insgesamt 161.625 EUR. Die jährlichen Darlehen haben eine jeweilige Laufzeit von 15 Jahren und sind in den ersten drei Jahren tilgungsfrei. Die Zinshöhe wird jährlich nach Einholung einer entsprechenden Marktindikation festgelegt. Mit diesem Beschluss wird das erste auszureichende Darlehen am 15.02.2021 bereitgestellt. Die nachfolgenden Darlehen werden ebenfalls zu den jeweiligen Jahren am 15.02. bereitgestellt.
  2. Die Vertretung des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH wird angewiesen, einem Beschluss über die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen von insgesamt 35 Mio. EUR für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 mit dem darin enthaltenen Anteil des Kreises Coesfeld von 161.625 EUR zuzustimmen.

 


Herr Brockmeyer, Prokurist des Flughafens Münster/Osnabrück, stellt das Finanzierungskonzept 2.0 anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation vor.

 

Ktabg. Vogelpohl erkundigt sich nach der Größe des FMO als Arbeitgeber. Herr Brockmeyer berichtet, dass dort 600 bis 700 Mitarbeiter beschäftigt sind.

 

Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann erinnert sich daran, das Thema FMO in den letzten 15 Jahren oftmals im Ausschuss diskutiert zu haben. Er habe volles Vertrauen in die Geschäftsführung. In den letzten Jahren sei immer das operative Ergebnis des FMO betrachtet worden. Das der Investitionsstau so groß ist, sei nicht bekannt gewesen. Dieser müsse ausgeräumt werden, was jedoch aus dem operativen Geschäft heraus nicht leistbar sei.

 

Ktabg. Spallek merkt an, dass hierfür „AfA“-Gelder vorhanden sein sollten. Ktabg. Rampe ist der Auffassung, dass das Bedauern der Vergangenheit nicht zielführend sei und zeigt sich zufrieden mit dem vorgeschlagenen Weg. Die SPD-Fraktion gehe den Weg mit.

 

Ktabg. Koch erkundigt sich danach, wie sich eine Besteuerung der Flüge auf die Passagierzahlen auswirke und wie hoch der Anteil der Kurzstreckenflüge am FMO sei. Herr Brockmeyer berichtet, dass der Anteil rd. 50% betrage. Die bereits eingeführte Luftverkehrssteuer habe zu keinem veränderten Buchungsverhalten bei der Lufthansa geführt. Alle Großflughäfen seien an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. Zusätzliche Kapazitäten werden von den kleineren Flughäfen aufgenommen. Hier sei der FMO mit seinem Portfolio in einer guten Marktposition.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Ja: 18, Nein: 2