Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Vors. Bednarz lässt sodann über den durch Ktabg. Vogt gestellten Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zu Ziffer 1 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der nicht durch die Nutzer des MobiTickets/Sozialtickets zu tragende Anteil wird von 50% auf 70 % erhöht.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen

                                                11 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Sodann lässt Vors. Bednarz über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

 

1.      Das Sozialticket (MobiTicket) soll im Jahr 2020 den Hilfeberechtigten zu den aktuellen Konditionen weiterhin angeboten werden.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen

                                                7 Nein-Stimmen

                                                1 Enthaltung

 

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer mindestens kreisweiten Gültigkeit im Rahmen der Überplanung der Tarife mit der Tarifgemeinschaft zu diskutieren.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

 


MA Henke, ZVM Bus, erläutert kurz den in der Sitzungsvorlage ausführlich dargestellten Sachverhalt und weist darauf hin, dass die Bezirksregierung Münster die späteste Antragstellung auf den 15.09.2019 terminiert hat, auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für das nächste Jahr noch nicht vorliegen würden. Für die Prognose für 2020 lt. Tabelle 1 der Sitzungsvorlage wurde mit den bisherigen Daten gerechnet.

 

Ktabg. Vogt stellt fest, dass die vorliegenden Zahlen für den Erfolg des MobiTickets sprächen. Der Antrag für 2020 müsse nun gestellt werden bei der Bezirksregierung Münster, grundsätzlich laufe er aber quasi ins Leere, da der rechtliche Rahmen noch nicht festgelegt sei. Das Land sei hier in der Bringschuld und er sei enttäuscht, dass bisher noch keine Regelung getroffen wurde. Da für das MobiTicket nahezu kein eigenes Geld aufgewandt werden müsse, stellt er den Antrag, den nicht durch die Nutzer des MobiTickets zu tragenden Anteil von 50% auf 70% zu erhöhen und die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages getrennt von den Ziffern 2 und 3 abstimmen zu lassen.

 

Ktabg. Koch findet, dass sich das System eingespielt hat und die Kosten für eine Erhöhung auf 70% zurzeit nicht abgeschätzt werden könnten. Man solle es daher bei der jetzigen Regelung belassen.

 

Genauso sieht dies Ktabg. Schulze Esking, der insbesondere auf die einheitliche Vorgehensweise in den Münsterlandkreisen verweist. Der Solidarität würde es nicht guttun, wenn man hier ausschere.