Sitzung: 03.09.2019 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1472
Vors. Bednarz lässt sodann über den durch
Ktabg. Vogt gestellten Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zu Ziffer 1 abstimmen.
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem
Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Der nicht durch die Nutzer des
MobiTickets/Sozialtickets zu tragende Anteil wird von 50% auf 70 % erhöht.
Form der Abstimmung: offen durch Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen
11
Nein-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Sodann lässt Vors. Bednarz über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem
Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
1. Das Sozialticket (MobiTicket) soll im Jahr
2020 den Hilfeberechtigten zu den aktuellen Konditionen weiterhin angeboten
werden.
Form der Abstimmung: offen durch Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen
7
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
2. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht
den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Möglichkeit einer mindestens kreisweiten Gültigkeit im Rahmen der Überplanung
der Tarife mit der Tarifgemeinschaft zu diskutieren.
Form der Abstimmung: offen durch Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
MA Henke, ZVM Bus, erläutert kurz den in der
Sitzungsvorlage ausführlich dargestellten Sachverhalt und weist darauf hin,
dass die Bezirksregierung Münster die späteste Antragstellung auf den
15.09.2019 terminiert hat, auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für das
nächste Jahr noch nicht vorliegen würden. Für die Prognose für 2020 lt. Tabelle
1 der Sitzungsvorlage wurde mit den bisherigen Daten gerechnet.
Ktabg. Vogt stellt fest, dass die
vorliegenden Zahlen für den Erfolg des MobiTickets sprächen. Der Antrag für
2020 müsse nun gestellt werden bei der Bezirksregierung Münster, grundsätzlich
laufe er aber quasi ins Leere, da der rechtliche Rahmen noch nicht festgelegt
sei. Das Land sei hier in der Bringschuld und er sei enttäuscht, dass bisher
noch keine Regelung getroffen wurde. Da für das MobiTicket nahezu kein eigenes
Geld aufgewandt werden müsse, stellt er den Antrag, den nicht durch die Nutzer
des MobiTickets zu tragenden Anteil von 50% auf 70% zu erhöhen und die Ziffer 1
des Beschlussvorschlages getrennt von den Ziffern 2 und 3 abstimmen zu lassen.
Ktabg. Koch findet, dass sich das System
eingespielt hat und die Kosten für eine Erhöhung auf 70% zurzeit nicht
abgeschätzt werden könnten. Man solle es daher bei der jetzigen Regelung
belassen.
Genauso sieht dies Ktabg. Schulze Esking, der
insbesondere auf die einheitliche Vorgehensweise in den Münsterlandkreisen
verweist. Der Solidarität würde es nicht guttun, wenn man hier ausschere.