Sitzung: 08.02.2006 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0314
Beschluss:
Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
1.
Die Schwangeren-
und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden unter dem Vorbehalt, dass
entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006
wie folgt gefördert:
a) Dem Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V. wird zur Wahrnehmung der
Aufgaben
der
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein
Kreiszu-
schuss
zu den Personalkosten in Höhe von 11.935.-- € gewährt.
b) Dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken wird
zur Wahr
nehmung der Aufgaben der Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis
Coesfeld ein Kreiszuschuss zu den
Personalkosten in Höhe von 4.880.-- € gewährt.
c) Dem Verein Pro Familia Münster e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der
Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszuschuss
zu den Personalkosten in Höhe von
1.350.-- € gewährt.
- Die
sexualpädagogische Präventionsarbeit wird unter dem Vorbehalt, dass
entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab
2006 wie folgt gefördert:
a) Den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des
Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes des Kirchen
kreises Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. werden zur
(zusätzlichen) Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld
jeweils ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.772,80 € gewährt.
b) Der Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen in Coesfeld wird
zur Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld ein Zu
schuss bis zu einer Höhe von 2.099,20 € gewährt.
c) Bei absehbarer ungleichmäßiger Inanspruchnahme der sexualpädagogischen Präventions-
arbeiten der verschiedenen Beratungsstellen oder bei beabsichtigtem Engagement weiterer
Schwangerenberatungsstellen im Kreis hinsichtlich sexualpädagogischer Aufgaben kann die
Verwaltung, soweit Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen, in
Absprache mit den Beratungsstellen eine andere Verteilung dieser Mittel vornehmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig