Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

keiner

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Vorsitzender Wobbe führt aus, dass in der Vergangenheit durch den Jugendhilfeausschuss Kriterien hinsichtlich einer Priorisierung der eingegangenen Anträge auf Investitionsförderung festgelegt wurden. Erfolge die Abarbeitung nun im sogenannten „Windhundprinzip“? Hierzu führt Dez. Schütt aus, dass aufgrund der Ausbaugarantie jeder Platz gefördert werden solle. Lediglich bei den Erhaltungsmaßnahmen ist die Fördersumme auf 25 Prozent der bereitgestellten Mittel begrenzt.