MA Schwoch stellt zunächst anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation die aktuellen Zahlen der Leistungsbezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie der Flüchtlinge im SGB II einschließlich der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II, dem Bestand der Personen im SGB II mit Fluchthintergrund, der Zahl der erwerbsfähigen SGB II Leistungsbezieher/innen und einer Übersicht über die Integration von erwerbsfähigen Flüchtlingen dar. Im Hinblick auf die Aktivierung von weiblichen erwerbsfähigen Flüchtlingen weist MA Schwoch auf das neue Förderinstrument „Hand in Hand“ hin.

Auf die Frage von Ktabg. Danielczyk , ob es zu der Zahl der Leistungsbezieher/innen nach dem AsylbLG aus ‚sonstigen‘ Nationen (877 von insgesamt 1.540 Personen) die Möglichkeit einer genaueren Aufschlüsselung gebe, sagt Dez. Schütt ergänzende Erläuterungen im Rahmen der Niederschrift zu (s. Anlage3).

Ktabg. Pohlmann erkundigt sich, ob zu den Ausbildungszahlen im Bereich der Geflüchteten etwas gesagt werden könne. MA Schwoch antwortet, dass das Interesse an Arbeit deutlich höher als an einer Ausbildung sei. Ursachen hierfür sähe er darin, dass sich viele überfordert fühlten und bereits am hohen Sprachniveau B2 scheitern würden.

 

Sodann erläutert MA Schwoch mittels der als Anlage 4 beigefügten Powerpoint - Präsentation das zum 01.08.2019 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (ABFG).

Ktabg. Lütkecosmann möchte wissen, wie Sprachkompetenz erhalten werden könne, wenn nicht unmittelbar nach dem Sprachkurs eine Arbeitsaufnahme möglich sei. MA Schwoch weist darauf hin, dass es Maßnahmen gebe, die für Geflüchtete und Nichtgeflüchtete offen sei und sich die Teilnehmenden dort nur auf Deutsch verständigen könnten.

 

Im Anschluss stellt MA Schwoch einen Lösungsansatz ‚Ausbildungsjahr 1a‘ vor, der es Geflüchteten erleichtern soll, eine Ausbildung aufzunehmen und diese auch zum Abschluss zu bringen (s. Anlage 5). Der Lösungsansatz wird bereits am Adolph-Kolping-Berufskolleg in Münster in Abstimmung mit Schulleitung, Bezirksregierung und den Kammern umgesetzt. .Es würden Schülern mit fehlender Sprachkompetenz aus den Berufsschulklassen herausgenommen, um ihnen abseits vom Frontalunterricht mittels einer speziellen Unterrichtsgestaltung schnellstmöglich Erfolge und Motivation zu vermitteln und mithin Ausbildungsabbrüche zu verhindern.

Auf Nachfrage von Ktabg. Lütkecosmann bestätigt MA Schwoch, dass die Ausbildung für die Schüler und Schülerinnen der Sonderklasse entsprechend der Abstimmung mit den Akteuren von Anfang an verlängert werden könne.

 

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für die Eingliederung in Arbeit Grund zu Zufriedenheit geben würden, der Blick jedoch auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten gehalten werden sollte.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


 Form der Abstimmung:              offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: