"Aktionstag für Teilhabe" als trägerübergreifende Gemeinschaftsaktion am 22.09.2019 in Coesfeld

 

Dez. Schütt teilt mit: „Erstmals im Kreis findet am 22.09.2019 ein "Aktionstag für Teilhabe" statt, der als Gemeinschaftsaktion von 25 verschiedenen Trägern und Kooperationspartnern rund um das Sport- und Gesundheitszentrum "mobile" der DJK Eintracht Coesfeld - VBRS e.V. veranstaltet wird.

 

Mit dem Ziel, besondere Angebote und Möglichkeiten zur Teilhabe bekannter zu machen und dazu im Rahmen eines Aktionstages mit interessierten Menschen ins Gespräch zu kommen, stehen neben unterschiedlichen Mitmach-Aktionen für die ganze Familie insbesondere Vorführungen von verschiedenen inklusiven Sport- und Freizeitangeboten sowie ein breite Palette an Infoständen, Ausstellungen, Vorträgen und Workshops auf dem Programm, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit und ohne Behinderung ausgerichtet sind und häufig auch von ihnen gemeinsam präsentiert werden.

 

Für den Informations- und Erfahrungsaustausch aus erster Hand bilden dabei u.a. Möglichkeiten zur Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Sinnesbehinderungen, zur Teilhabe von beeinträchtigten Kindern und ihren Familien, zur Teilhabe im Arbeitsleben und zur Teilhabe im Sport- und Freizeitbereich besondere Schwerpunkte, aber auch Angebote und Chancen zur eigenständigen Interessenvertretung und politischen Beteiligung von Menschen mit Behinderung z.B. bei Fragen der Barrierefreiheit sollen im Blickpunkt stehen.“

 

 

 

 

Vereinbarung zum unmittelbaren Übergang von der Krankenhausbehandlung zu  einer notwendigen pflegerischen Versorgung

 

Dez. Schütt trägt vor: „Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 des Alten- und Pflegegesetzes NRW sind die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen sowie die kommunalen Spitzenverbände verpflichtet, den Übergang von einer Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung in die eigene Wohnung oder unter Wahrung der Wahlfreiheit in eine Pflegeeinrichtung zu regeln.

 

Die o.g. Akteure haben sich nun auf eine Rahmenvereinbarung geeinigt, die zum 01.10.2019 in Kraft tritt.  Die Vereinbarung betrifft ausdrücklich nur Pflegebedürftige, die bisher noch keinen Pflegegrad bzw. bei vorgesehener stationärer Pflege keinen oder Pflegegrad 1 haben. Sie ist für die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen unmittelbar verbindlich. Eine Bindungswirkung der Rahmenvereinbarung für Kommunen kommt ausschließlich durch einen Beitritt zur Vereinbarung zustande.

 

Aus Sicht der Sozialhilfeträger hat insoweit insbesondere § 7 der Vereinbarung Bedeutung. Danach ermittelt der zuständige Sozialhilfeträger bei beantragter stationärer Pflege die Notwendigkeit der stationären Pflege („Heimnotwendigkeit“) innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang des Prüfergebnisses des Medizinischen Dienstes, wenn der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten nachkommt. Das Ergebnis ist dem Pflegebedürftigen und bei vorliegender Einwilligung auch dem Krankenhaus und ggf. der Pflegeeinrichtung mitzuteilen.

 

Der Landkreistag vertritt die Auffassung, dass die Vereinbarung unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, diese nicht unwichtige sozialpolitische Frage für die Bürgerinnen und Bürger zu klären, ein gutes Verhandlungsergebnis darstellt. Der Kreis Coesfeld folgt dieser Auffassung und wird daher seinen Beitritt zur Vereinbarung erklären“

 

 

Arbeitskreis „Zugewanderte im Dualen System“

 

Dez. Schütt führt aus: „Der Arbeitskreis „Zugewanderte im Dualen System“ hat seit Februar 2018 sieben Mal getagt.

 

Ziel des Arbeitskreises:

-       Erarbeitung gezielter Maßnahmenentwicklung, um den Herausforderungen für Zugewanderte im Dualen System im Kreis Coesfeld zu begegnen.

 

Teilnehmende:

-       Leitung des Dezernats II

-       Geschäftsführung der Arbeitsagentur

-       Leitung der Abt. 40

-       Leitung des Regionalen Bildungsbüros

-       Teamkoordination des Jobcenters Kreis Coesfeld

-       Mitarbeiter des Integration-Points (Arbeitsagentur)

-       MitarbeiterInnen des Kommunalen Integrationszentrums

-       Leitungskräfte von Berufskollegs

-       MitarbeiterInnen der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA

 

Eruierte Problemlagen und Maßnahmenansätze:

 

Problem 1:      Schwierigkeiten im Übergang und fehlende Anschlüsse von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (Zwg.) im Dualen System

 

Ziele:                - Aufnahme einer Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Zwg.

- Vermittlung von anrechenbaren Basiskompetenzen für die Berufsausbildung

 

erfolgte

Maßnahmen:   - Prioritärer Einsatz der Einstiegsqualifizierung (EQ)

- Akquise der Unternehmen für die EQ

- Frühe Sensibilisierung der Betriebe für die EQ

- Sensibilisierung von Ehrenamtlichen für die EQ

 

 

Problem 2:      Mangelnde Sprachkenntnisse der SuS mit Zwg. und hohe Belastung nach der

Berufs(-fach)schule dem ausbildungsbegleitenden Unterreicht zu folgen

 

Ziele:                - die SuS mit Zwg. können den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) ohne besondere Hindernisse nutzen

                        - Aufnahme, Fortsetzung und erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung

           

erfolgte

Maßnahmen: - zusätzlicher Einsatz von abH (in Betrieben), um fachsprachliche Ergänzungen

zu erwirken

- verstärkter Einsatz von MultiplikatorInnen mit Zwg. (z.B. ehem. SchülerInnen) und möglicher Verzahnung mit abH

- Weitere Unterstützung durch Vermittlung und DolmetscherInnen

 

 

Problem 3:           Zwischen- und Abschlussprüfungen erscheinen für die Zielgruppe in vorgegebener Zeit nicht umsetzbar zu sein

 

Ziele:                - Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung/Berufsabschluss

- Übergang in den ersten Arbeitsmarkt

erfolgte

Maßnahmen:   - Wiedereinführung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (bei entsprechendem Bedarf frühestens 2019/20)

- sprachsensiblere Unterrichts- und Prüfungsgestaltung (Anregung zur Veränderung der Deutschförderverordnung)

- Nutzung der Möglichkeit des Antrags auf Ausbildungsverlängerung

- Veränderung der Prüfungsvoraussetzungen, durch einen Antrag auf Nachteilausgleich (attestierte Gesundheitseinschränkung muss vorliegen!)

- verstärkter Einsatz des Projektes VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen)

 

Problem 4:       Die SuS mit Zwg. sind zunehmend in allen Klassen verortet und können so nur schwer gezielt gefördert werden

 

Ziele:                - Entstehung förderlicher Bündelungskonzepte, (fach-)sprachlicher Hilfen und nützlicher Vernetzungsstrategien

 

erfolgte

Maßnahmen:   -Erarbeitung eines Bündelungs- und Unterrichtskonzepts bezüglich der Bedarfe

 der SuS mit Zwg. („Ausbildungsjahr a“)“

 

 

 

 

Aktionswoche der kommunalen Jobcenter

 

Dez. Schütt berichtet: „Im Rahmen der Kampagne „Kommunale Jobcenter – Stark. Sozial. Vor Ort.“ haben der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag die 104 kommunalen Jobcenter zu einer Aktionswoche vom 26. bis 30.08.2019 aufgerufen. Ziel war es, dass die kommunalen Jobcenter in diesem Zeitraum gegenüber Bürgern, Politik, Wirtschaft, Medien und Fachöffentlichkeit die Vorteile und Strukturmerkmale der kommunalen Jobcenter – deren Markenkern – hervorheben.

 

Auch der Kreis Coesfeld hat sich gemeinsam mit den weiteren kommunalen Jobcentern im Münsterland an der Aktionswoche beteiligt und in diesem Rahmen am 28.08.2019 im Rathausfestsaal der Stadt Münster den „Jobcentertag Münsterland“ durchgeführt. Dabei kamen über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Jobcentern der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster zusammen. Ziel der Veranstaltung war das gegenseitige Kennenlernen der verantwortlichen Akteure und die Stärkung der künftigen Zusammenarbeit. Dazu erörterten die Jobcenter-Mitarbeitenden an insgesamt fünf Tischen Themen wie beispielsweise die öffentlich geförderte Beschäftigung, Bildung und Teilhabe oder Controlling und Qualitätsarbeit. Seitens des Kreises Coesfeld wurde das Thema „Erreichbarkeit von Leistungsbeziehern/Absentismus“ vorbereitet und moderiert.

 

Stets standen dabei die Möglichkeiten der Vernetzung im Mittelpunkt der Gespräche, so dass viele Kontakte geknüpft wurden und darüber hinaus konkrete Austauschformate zwischen den einzelnen Jobcentern vereinbart wurden. Insofern war der „Jobcentertag Münsterland“ ein voller Erfolg“.