Sitzung: 11.09.2019 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Dez. Schütt
teilt mit: „Erstmals im Kreis findet am 22.09.2019 ein "Aktionstag für
Teilhabe" statt, der als Gemeinschaftsaktion von 25 verschiedenen Trägern
und Kooperationspartnern rund um das Sport- und Gesundheitszentrum
"mobile" der DJK Eintracht Coesfeld - VBRS e.V. veranstaltet wird. Mit dem Ziel,
besondere Angebote und Möglichkeiten zur Teilhabe bekannter zu machen und
dazu im Rahmen eines Aktionstages mit interessierten Menschen ins Gespräch zu
kommen, stehen neben unterschiedlichen Mitmach-Aktionen für die ganze Familie
insbesondere Vorführungen von verschiedenen inklusiven Sport- und
Freizeitangeboten sowie ein breite Palette an Infoständen, Ausstellungen,
Vorträgen und Workshops auf dem Programm, die auf die Bedürfnisse von
Menschen mit und ohne Behinderung ausgerichtet sind und häufig auch von ihnen
gemeinsam präsentiert werden. Für den
Informations- und Erfahrungsaustausch aus erster Hand bilden dabei u.a.
Möglichkeiten zur Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Sinnesbehinderungen,
zur Teilhabe von beeinträchtigten Kindern und ihren Familien, zur Teilhabe im
Arbeitsleben und zur Teilhabe im Sport- und Freizeitbereich besondere
Schwerpunkte, aber auch Angebote und Chancen zur eigenständigen
Interessenvertretung und politischen Beteiligung von Menschen mit Behinderung
z.B. bei Fragen der Barrierefreiheit sollen im Blickpunkt stehen.“
Dez. Schütt trägt vor: „Auf der Grundlage
des § 5 Abs. 2 des Alten- und Pflegegesetzes NRW sind die Krankenhäuser,
Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen sowie die kommunalen Spitzenverbände
verpflichtet, den Übergang von einer Krankenhausbehandlung oder
Rehabilitationsbehandlung in die eigene Wohnung oder unter Wahrung der
Wahlfreiheit in eine Pflegeeinrichtung zu regeln. Die o.g. Akteure haben sich nun auf eine
Rahmenvereinbarung geeinigt, die zum 01.10.2019 in Kraft tritt. Die Vereinbarung betrifft ausdrücklich nur
Pflegebedürftige, die bisher noch keinen Pflegegrad bzw. bei vorgesehener
stationärer Pflege keinen oder Pflegegrad 1 haben. Sie ist für die
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Pflegeeinrichtungen
und Pflegekassen unmittelbar verbindlich. Eine Bindungswirkung der
Rahmenvereinbarung für Kommunen kommt ausschließlich durch einen Beitritt zur
Vereinbarung zustande. Aus Sicht der Sozialhilfeträger hat insoweit
insbesondere § 7 der Vereinbarung Bedeutung. Danach ermittelt der zuständige
Sozialhilfeträger bei beantragter stationärer Pflege die Notwendigkeit der
stationären Pflege („Heimnotwendigkeit“) innerhalb von sieben Arbeitstagen
nach Eingang des Prüfergebnisses des Medizinischen Dienstes, wenn der
Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten nachkommt. Das Ergebnis ist dem
Pflegebedürftigen und bei vorliegender Einwilligung auch dem Krankenhaus und
ggf. der Pflegeeinrichtung mitzuteilen. Der Landkreistag vertritt die Auffassung,
dass die Vereinbarung unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, diese nicht
unwichtige sozialpolitische Frage für die Bürgerinnen und Bürger zu klären,
ein gutes Verhandlungsergebnis darstellt. Der Kreis Coesfeld folgt dieser
Auffassung und wird daher seinen Beitritt zur Vereinbarung erklären“ Arbeitskreis
„Zugewanderte im Dualen System“ Dez. Schütt führt aus: „Der Arbeitskreis
„Zugewanderte im Dualen System“ hat seit Februar 2018 sieben Mal getagt. Ziel des Arbeitskreises: -
Erarbeitung gezielter Maßnahmenentwicklung, um
den Herausforderungen für Zugewanderte im Dualen System im Kreis Coesfeld zu
begegnen. Teilnehmende: -
Leitung des Dezernats II -
Geschäftsführung der Arbeitsagentur -
Leitung der Abt. 40 -
Leitung des Regionalen Bildungsbüros -
Teamkoordination des Jobcenters Kreis Coesfeld -
Mitarbeiter des Integration-Points
(Arbeitsagentur) -
MitarbeiterInnen des Kommunalen
Integrationszentrums -
Leitungskräfte von Berufskollegs -
MitarbeiterInnen der Kommunalen Koordinierungsstelle
KAoA Eruierte Problemlagen und Maßnahmenansätze: Problem 1: Schwierigkeiten im Übergang und fehlende Anschlüsse von
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (Zwg.) im Dualen System Ziele: - Aufnahme einer
Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Zwg. - Vermittlung von anrechenbaren
Basiskompetenzen für die Berufsausbildung erfolgte Maßnahmen: - Prioritärer Einsatz der
Einstiegsqualifizierung (EQ) - Akquise der Unternehmen für die EQ - Frühe Sensibilisierung der Betriebe für
die EQ - Sensibilisierung von Ehrenamtlichen für
die EQ Problem 2: Mangelnde Sprachkenntnisse der SuS mit
Zwg. und hohe Belastung nach der Berufs(-fach)schule dem
ausbildungsbegleitenden Unterreicht zu folgen Ziele: -
die SuS mit Zwg. können den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) ohne
besondere Hindernisse nutzen - Aufnahme,
Fortsetzung und erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung erfolgte Maßnahmen: - zusätzlicher Einsatz von abH
(in Betrieben), um fachsprachliche Ergänzungen zu erwirken - verstärkter Einsatz von MultiplikatorInnen mit Zwg. (z.B. ehem.
SchülerInnen) und möglicher Verzahnung mit abH - Weitere Unterstützung durch Vermittlung
und DolmetscherInnen Problem 3: Zwischen-
und Abschlussprüfungen erscheinen für die Zielgruppe in vorgegebener Zeit
nicht umsetzbar zu sein Ziele: - Erfolgreicher Abschluss der
Ausbildung/Berufsabschluss - Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erfolgte Maßnahmen: -
Wiedereinführung von Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
(bei entsprechendem Bedarf frühestens 2019/20) - sprachsensiblere Unterrichts- und Prüfungsgestaltung (Anregung zur
Veränderung der Deutschförderverordnung) - Nutzung der Möglichkeit des Antrags auf Ausbildungsverlängerung - Veränderung der Prüfungsvoraussetzungen, durch einen Antrag auf
Nachteilausgleich (attestierte Gesundheitseinschränkung muss vorliegen!) - verstärkter Einsatz des Projektes VerA (Verhinderung von
Ausbildungsabbrüchen) Problem 4: Die SuS mit Zwg. sind zunehmend in allen Klassen verortet und
können so nur schwer gezielt gefördert werden Ziele: -
Entstehung förderlicher Bündelungskonzepte, (fach-)sprachlicher Hilfen und
nützlicher Vernetzungsstrategien erfolgte Maßnahmen: -Erarbeitung eines Bündelungs- und Unterrichtskonzepts bezüglich der
Bedarfe der SuS mit Zwg. („Ausbildungsjahr a“)“
Dez.
Schütt berichtet: „Im Rahmen der Kampagne „Kommunale Jobcenter – Stark.
Sozial. Vor Ort.“ haben der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag
die 104 kommunalen Jobcenter zu einer Aktionswoche vom 26. bis 30.08.2019
aufgerufen. Ziel war es, dass die kommunalen Jobcenter in diesem Zeitraum
gegenüber Bürgern, Politik, Wirtschaft, Medien und Fachöffentlichkeit die
Vorteile und Strukturmerkmale der kommunalen Jobcenter – deren Markenkern –
hervorheben. Auch
der Kreis Coesfeld hat sich gemeinsam mit den weiteren kommunalen Jobcentern
im Münsterland an der Aktionswoche beteiligt und in diesem Rahmen am
28.08.2019 im Rathausfestsaal der Stadt Münster den „Jobcentertag
Münsterland“ durchgeführt. Dabei kamen über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den
Jobcentern der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der
Stadt Münster zusammen. Ziel der Veranstaltung war das gegenseitige
Kennenlernen der verantwortlichen Akteure und die Stärkung der künftigen
Zusammenarbeit. Dazu erörterten die Jobcenter-Mitarbeitenden an insgesamt
fünf Tischen Themen wie beispielsweise die öffentlich geförderte
Beschäftigung, Bildung und Teilhabe oder Controlling und Qualitätsarbeit.
Seitens des Kreises Coesfeld wurde das Thema „Erreichbarkeit von
Leistungsbeziehern/Absentismus“ vorbereitet und moderiert. Stets standen dabei die
Möglichkeiten der Vernetzung im Mittelpunkt der Gespräche, so dass viele
Kontakte geknüpft wurden und darüber hinaus konkrete Austauschformate
zwischen den einzelnen Jobcentern vereinbart wurden. Insofern war der
„Jobcentertag Münsterland“ ein voller Erfolg“. |