Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2006 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 459–466) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten 1–6) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2006 mit dem Produkthaushalt, dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.                       

 

3.   Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm (Produktbuch Seiten 515–521) für die Jahre 2005 bis 2009 wird beschlossen.

 

4.   Der Finanzplan (Produktbuch Seiten 523–526)  für die Jahre 2005 bis 2009 wird zur Kenntnis genommen.


Einleitend führt LR Püning aus, dass in die Änderungsliste auch die Sanierung der Grundleitung am KH II, versehen mit einem Sperrvermerk, aufgenommen wurde.

 

Ktabg. Bergmann weist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt gestellte Anfrage über die Auswirkungen des Landeshaushalts und auf den Antrag zur Aufgabenkritik im Bereich des Rechnungsprüfungsamtes hin.


LR Püning erklärt, dass er bereits am vergangenen Montag ein ausführliches Gespräch mit der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes geführt habe. Es würden alle vom Kreistag beschlossenen externen Prüfaufträge aufgelistet und geprüft. Aus der nunmehr veranlassten Prüfung könnten sich Entlastungen ergeben. Zu gegebener Zeit werde im Kreisausschuss hierüber berichtet. Sich hieraus ergebende Beschlüsse müssten im Kreistag getroffen werden.

 

Ktabg. Bergmann erinnert daran, dass er dies bereits im vergangenen Jahr angeregt habe. Sofern LR Püning einen Bericht zusichere, könne der Antrag bis zur angekündigten Berichterstattung im Kreisausschuss zurückgestellt werden.

 

Bezüglich der Anfrage über die Auswirkungen des Landeshaushalts sei eine längere Stellungnahme vorbereitet worden. LR Püning trägt diese Stellungnahme vor:

 

„Der Entwurf des Landeshaushaltes 2006 wird am 15.02.2006 eingebracht. Die bisher bekannten voraussichtlichen Auswirkungen für den Kreis Coesfeld wurden bereits in die vorliegende 2. Änderungsliste vom 03.02.2006 eingearbeitet. Diese Änderungsliste enthält bereits alle aus der 1. Modellrechnung des LDS NRW resultierenden Veränderungen für den Kreis Coesfeld. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Veränderung der Umlagegrundlagen, der Schlüsselzuweisung, der Schulpauschale und der Investitionspauschale.

 

Für die im Kreisgebiet tätigen Vereine, Verbände und sonstigen Institutionen können die Auswirkungen derzeit noch nicht konkret benannt werden. Die Landesregierung hat die Absicht, einzelne Förderprogramme um rd. 20 Prozent zu kürzen. Der Bereich Schule und Bildung ist - soweit erkennbar - von Mittelkürzungen ausgenommen.

 

Weitere Auswirkungen sind wie folgt zu erwarten :

 

Sucht- und Drogenberatungsstellen und Fachstelle für Suchtvorbeugung im Kreis

Coesfeld

 

1.   Über Ankündigungen der Landesregierung, im Rahmen der Haushaltsaufstellung die bisherige Landesförderung zu den o.a. Fachstellen zu verändern, ist bereits in der aktuellen Sitzungsvorlage SV-7-0344 vom 29.12.2005 und im für Gesundheit zuständigen Ausschuss des Kreistages in der Sitzung vom 26.01.2006 berichtet worden.

 

2.   Nach den vorliegenden Informationen hat die Bezirksregierung Münster den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. Ende Dezember 2005 darüber unterrichtet, dass lt. Haushaltsentwurf der Landesregierung NRW die vorherige Landesförderung einer Stelle für frauenspezifische Angebote der Suchtberatung in Dülmen in Höhe von 10.200 € pro Jahr ab dem 01.04.2006 eingestellt und nur noch deren Beschäftigung im 1. Quartal 2006 mit anteilmäßig 2.550 € bezuschusst würde.

      Die Bezirksregierung hat zudem der AWO Westmünsterland und dem Caritasverband mitgeteilt, dass nach den Haushaltsplanungen des Landes NRW die bisherige Förderung der anderen zuvor genannten Fachstellen (insgesamt 97.300 € jährlich) und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen (25.600 € pro Jahr) unverändert von Landesseite fortgeführt werden könnten.

 

3.   Nach dem Beschluss des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit vom 26.01.2006 sollen die Verträge zur Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung und Suchtprävention mit AWO und Caritas bis zum 31.12.2006 weitergeführt werden. Die betroffenen Träger der freien Wohlfahrtspflege hatten sich zuvor mit einer Vertragsverlängerung einverstanden erklärt.

      Bei einer Weiterführung der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen hätte der angekündigte Wegfall der o.a. Landesförderung für die Stelle für frauenspezifische Angebote der Suchtberatung keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung durch den Kreis Coesfeld, d.h. die wegfallenden Landesmittel in Höhe von 7.650 € im Jahre 2006 würden nicht von Seiten des Kreises Coesfeld ausgeglichen. Statt dessen müsste demnach der Caritasverband durch den Einsatz eines höheren Anteils von Eigenmitteln dafür Sorge tragen, die vertraglich vereinbarten Angebote und Leistungen einschl. der Stelle für frauenspezifische Angebote im bisherigen Umfang weiterzuführen und vorzuhalten. Der Caritasverband hat seine Zustimmung zu diesem Vorgehen im Jahre 2006 signalisiert und bisher von der Beantragung eines höheren Kreiszuschusses Abstand genommen.

 

 

Kinder- und Jugendhilfe : 

 

1. GTK – Bereich :

 

Das Land NRW hat bereits in 2004 und 2005 durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 27.01.2004 den § 18b „Haushaltskonsolidierungsbeitrag“ in das GTK aufgenommen. Die Erhöhung des Trägeranteils als Haushaltskonsolidierungsbeitrag für 2006 beträgt demnach 574.818 Euro. Dies hat keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.

 

Zur geplanten Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) zum 01.07.2006 wird auf den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 02.02.2006 verwiesen. Sollte die geplante Änderung zum 01.07.2006 in Kraft treten, ist für 2006 mit einer voraussichtlichen Mindereinnahme von rd. 120.000 Euro für den Kreishaushalt zu rechnen. Bezogen auf ein volles Haushaltsjahr würde die Mindereinnahme für den Kreishaushalt rd. 250.000 Euro betragen. Ob ein Ausgleich über erhöhte Elternbeiträge erfolgen soll, müsste ggf. noch entschieden werden.

 

2. Landesjugendplan

 

Das Land NRW hatte bereits zum Doppelhaushalt 2004/2005 für das Jahr 2005 eine Mittelkürzung in Höhe von 17 % angekündigt.

Diese Kürzung wurde dann aber nicht realisiert. Für das Haushaltsjahr 2006 werden keine Kürzungen erwartet.

 

Nach den hier vorliegenden Informationen beabsichtigt das Generalvikariat des Bistums Münster die internen Zuwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2006 um 15 % zu kürzen. Weitere Kürzungen um 5 % sollen bis zum Jahr 2009 folgen. 

 

3. Beratungsstellen

 

Der Caritasverband Coesfeld und die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Münster erhalten Landeszuweisungen. Es ist bekannt, dass für diesen Bereich die Landesmittel gekürzt werden sollen. Genaue Angaben hierüber konnten bis heute  nicht in Erfahrung gebracht werden.

 

Regionalstelle Frau und Beruf

 

Lt. Mitteilung der Gleichstellungsbeauftragten mussten für die Regionalstelle Frau & Beruf Kreis Coesfeld vor dem Hintergrund der 20%igen Kürzung der förderungsfähigen Gesamtkosten sowohl die Ausgabeansätze für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen als auch der Personalkosten reduziert werden. Nunmehr stehen für das gesamte Kreisgebiet 0,9 Fachkraftstelle zur Verfügung. Dies bedeutet eine Reduzierung um 0,2 Stellen.

 

Beratungsstellen nach dem Gewaltschutzgesetz

 

Weiterhin unterhalten zwei Einrichtungen im Kreis Coesfeld z.Zt. Beratungsstellen nach dem Gewaltschutzgesetz. Bei beiden Einrichtungen (Frauenhaus und Frauen e.V.) ist mit Blick auf die geplanten Kürzungen derzeit nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang sie die Beratungen von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, im Jahr 2006 noch durchführen können.

 

 

Naturförderstation

 

Im Hinblick auf ausfallende Landesmittel für die Naturförderstation ist im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 30.01.2006 beschlossen worden, diese teilweise durch Anhebung des Ansatzes bei HHSt 3600.718400 um 7.000 € ggf. auszugleichen, wobei 3.000 € durch Kürzung des Förderprogramms Naturschutz (HHSt 3600.718200) finanziert werden. Der Trägerverein hat aber auch mitgeteilt, dass eine entstehende Deckungslücke zum Teil auch ggf. durch Kürzungen bei den Personalaufwendungen kompensiert werden kann (vgl. SV 7-0338). Abschließende Gespräche stehen noch aus.“

 

 

 

Inwieweit andere Institutionen von eventuellen Kürzungen betroffen seien, könne nicht gesagt werden, zumal der Landeshaushalt noch nicht verabschiedet sei.

 

Hintergrund der Anfrage sei die Sorge, so Ktabg. Bergmann, ob angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung im Landeshaushalt die Institutionen aufrecht erhalten bleiben können und ob möglicherweise weitere Korrekturen der Haushaltsansätze des Kreises notwendig werden.

 

LR Püning sieht hierzu derzeit keine Notwendigkeit.

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich, ob der im Sitzungskalender angesetzte Termin für einen Nachtragshaushalt vor diesem Hintergrund vorgesehen sei.

 

LR Püning teilt mit, dass derzeit nicht gesagt werden könne, ob ein Nachtragshaushalt notwendig werde. Er sei bestrebt, dies zu vermeiden, jedoch könnten wesentliche Änderungen dazu führen. Ein Beschluss über eine Nachtragssatzung in Verbindung mit einer Änderung der Kreisumlage müsse aus haushaltsrechtlichen Gründen vor der Jahresmitte erfolgen.

Der Termin sei lediglich vorsorglich eingestellt worden.

 

Ktabg. Bergmann signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zum Produkthaushalt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen      

                                                      2 NEIN-Stimmen