Sitzung: 19.09.2019 Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-9-1425
Beschluss:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung für Maßnahmen zur
Herstellung der Durchgängigkeit des Karthäuser Mühlenbachs über den Fleisenbach
an der Karthäuser Mühle im Naturschutzgebiet 2.1.05 „Karthäuser Mühlenbach“ des
Landschaftsplans Rorup zu.
Die Befreiung soll mit
folgenden Auflagen versehen werden:
- Bei der Durchführung der Baumaßnahmen
ist in jedem Fall naturschonend vorzugehen. Dies bedeutet insbesondere,
dass prägende Landschaftsbestandteile (Hecken, Bäume, Geländeböschungen
etc.) unbeschädigt und unbeeinträchtigt zu erhalten sind.
- Die Flächeninanspruchnahme für den
Baubetrieb ist auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.
- Die Baumaßnahme ist in der Zeit vom 01.
Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen.
- Die Baustelleneinrichtungsflächen sind
vor Baubeginn mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
- Für das Aufbringen des anfallenden
Bodenaushubs dürfen ausschließlich Ackerflächen gewählt werden. Auch diese
sind vor Baubeginn mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Herr Holz bittet Herrn Mollenhauer, die für die Beiratsmitglieder in der letzten Sitzung nicht nachvollziehbare Maßnahme zu erläutern.
Dieser führt aus, dass seitens des Wasser- und Bodenverbands bereits seit Jahren die Absicht bestehe, die Stauanlage Karthaus durchgängig zu gestalten, um so den Verpflichtungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachzukommen.
Herr Mollenhauer geht dann auf die zunächst erwogenen Möglichkeiten ein, den Stau mit einer Absturzhöhe von 3 m gänzlich aufzugeben oder in seiner Höhe zu verringern. Nachdem diese verworfen worden seien, so Herr Mollenhauer weiter, sei die Anlage eines Fischpasses ins Auge gefasst worden. Anhand einer Karte stellt er die hierfür zunächst erörterten Lösungen mit einer kurzen Anbindung oder einem Abschlagsbauwerk dar, die sich aus verschiedenen Gründen als nicht realisierbar erwiesen hätten. So sei schließlich die Planung eines Raugerinne-Beckenpasses erfolgt, die mit einer 80%igen Förderung der Bezirksregierung umgesetzt werden könne. Dieses Vorhaben erläutert Herr Mollenhauer und ergänzt, dass es in einem späteren Verfahren um die Verbesserung der Durchgängigkeit des Karthäuser Mühlenbachs an dem Wegedurchlass gehen werde.
Auf die Nachfrage von Herrn Holz erklärt Herr Wilkes, dass seine in der letzten Sitzung geäußerten Bedenken ausgeräumt seien, nachdem er die Planung vor Ort nachvollzogen und weitere Informationen eingeholt habe.
Herr Holz betont, dass es wichtig und richtig sei, dass der Beirat ihm vorgelegte Planungen kritisch prüfe, und bedankt sich bei Herrn Mollenhauer für seine Ausführungen.
Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig