Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

1.    Im Rhythmus von drei Jahren erhalten Tagespflegeeltern für jeden geschaffenen U3-Platz einen Betrag von 100 Euro für Ersatzbeschaffungen.

 

2.    Zur weiterführenden Qualifizierung von Tagespflegeeltern werden die Ausbildungskosten – soweit nicht von anderer Stelle – beim Erwerb einer Zusatzqualifikation zur Betreuung von Integrationskindern direkt nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation vom Jugendamt erstattet.

 

3.    Das Problem der „Spontankündigungen“ von Tagespflegeverträgen durch Eltern, deren Kinder einen Kindergartenplatz erhalten haben, wird gesehen und soll zugunsten der Tagespflegeeltern abgemildert oder gelöst werden.

 

4.    Die Richtlinien hinsichtlich der Vergütung von Krankheitstagen betreuter Kinder sowie die pauschale Vergütung der Eingewöhnungsphase sollen überprüft und angepasst werden.

 

5.    Die geplanten Änderungen der Richtlinien zur Tagespflege von Kindern sind mit den beiden Stadtjugendämtern in Dülmen und Coesfeld abzustimmen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig