Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Aufgabe der Breitbandkoordination in Form der Gigabitkoordination wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Landesförderung durch die Bezirksregierung Münster für drei Jahre bis Februar 2023 fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördermittel und zur Fortführung der befristeten Stelle „Gigabitkoordinator“ (ehemals „Breitbandkoordinator“) einzuleiten.

 

 


LR Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass die Projektstelle nicht wie in der Beschlussvorlage vorgesehen unmittelbar bei der wfc GmbH eingerichtet werden kann. Dies habe eine Prüfung durch einen Steuerberater ergeben, wonach die wfc GmbH hierfür umsatzsteuerpflichtig wäre. Deswegen müsse die Stelle befristet im Stellenplan des Kreises ausgewiesen werden.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig