Sitzung: 25.09.2019 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 18, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1436/1
Beschluss:
1.) Der Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes auf Finanzierung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird aufgrund des bestehenden vielschichtigen Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit den weiteren Akteuren (u. a. Kommunen, Jugendämtern, Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Kreispolizeibehörde, Kommunale Präventionsketten mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Schulsozialarbeit etc.) sich zum Themenkomplex „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ weiter zu vernetzen und die Bedarfe zu prüfen, ob hier künftig ggf. bestehende Angebote angepasst, fortentwickelt und erweitert werden müssen.
LR Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass er das Thema gestern in der Runde der Bürgermeister angesprochen habe. Diese hätten ihm zurückgespiegelt, dass die Versorgung auskömmlich sei, weitere Bedarfe für weitergehende Angebote hier aktuell nicht gesehen werden und dass man es bei dem Beschlussvorschlag belassen solle.
Ktabg. Vogt berichtet aus der Diskussion aus dem Sozialausschuss der Stadt Coesfeld. Auf Anregung der katholischen Kirche habe man deutlich gemacht, dass die Gesellschaft sich mit dem Thema beschäftigen müsse. Er empfiehlt, die Beschlussvorschläge zurückzustellen, nochmals zu beraten und bei der Haushaltsberatung zu beschließen.
LR Dr. Schulze Pellengahr ist der Meinung, dass man dieses Thema schon sehr intensiv beraten habe und eine Entscheidung herbeigeführt werden könne.
Mit Verweis auf Ziffer 2 des Beschlussvorschlages erinnert Ktabg. Wobbe daran, dass die Entscheidung nicht endgültig sei. Bis zu den Haushaltsberatungen werde die CDU-Fraktion einen Vorschlag unterbreiten und erwarte bis dahin eine Rückmeldung der Verwaltung zum Prüfauftrag. Das vorliegende Konzept des Deutschen Kinderschutzbundes hält er jedenfalls für nicht überzeugend.
LR Dr. Schulze Pellengahr warnt vor falschen Erwartungen, wenn man davon ausginge, dass die Verwaltung den Auftrag an die Verwaltung aus Ziffer 2 in wenigen Wochen abarbeiten könne. werden. Hierzu sei das Thema viel zu wichtig und komplex.
Dezernent Schütt merkt an, dass in die politischen Überlegungen miteinzubeziehen sei, welche weitergehenden Ziele und Ideen das Land in der Angelegenheit entwickle.
Ktabg. Crämer-Gembalczyk ist der Meinung, dass der Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes die Möglichkeit biete, den Kreistagsbeschluss vor zwei Jahren zu revidieren. Die 2017 durchgeführte Umfrage sei nicht repräsentativ gewesen. Anstatt 100.000 € für einen Spielplatz auf der Burg Vischering auszugeben, könne man das Geld lieber dem Deutschen Kinderschutzbund zukommen lassen.
Ktabg. Höne meint, dass es nicht um die Frage des „Ob“ des Kinderschutzes gehe. Im Kreis gebe es ein breites differenziertes Angebot. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Name „Kinderschutz“ im Namen stehe. Insgesamt lasse die Diskussion an Wertschätzung an der bisherigen Arbeit anderer Verbände zum Kinderschutz fehlen.
Ktabg. Dropmann argumentiert, dass der Vorschlag des Deutschen Kinderschutzbundes weitergehe, als der Antrag vor zwei Jahren. Es gehe nicht darum, die bisherige Arbeit in Frage zu stellen. Man könne einen Bedarf letztlich nur ermitteln, wenn man den Kinderschutzbund arbeiten lasse.
Ktabg. Neumann kündigt an, den Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes zu unterstützen.
Ktabg. Rampe ist der Meinung, dass sich dieser Antrag zu dem vor zwei Jahren unterscheide. Er beantragt die getrennte Abstimmung zwischen Ziffer 1 und 2.
Ktabg. Kiekebusch ist ebenfalls der Meinung, dass der Bedarf nicht ausreichend sei.
Ktabg. Vogelpohl schlägt einen Kompromiss dahingehend vor, dass dieser Antrag mit einem Sperrvermerk beschlossen werde.
LR Dr. Schulze Pellengahr erinnert daran, dass in früheren vergleichbaren Fällen, Anträge von Trägern zurückhaltend behandelt wurden, um den Grundsatz der Trägervielfalt zu wahren. Fokussiere man sich zu sehr auf einen Träger, wäre dies gegenüber anderen Trägern unfair. Vielmehr sei umfassend zu prüfen, ob und ggf. welche Bedarfe hier im Verbund mit bestehenden Angeboten abgedeckt werden könnten, auch um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Ktabg. Bednarz ist der Auffassung, dass der Deutsche Kinderschutzbund Leistungen anbiete, die kein anderer Träger anbiete.
LR Dr. Schulze Pellengahr ist der Meinung, dass man erst einmal eine Grundsatzentscheidung treffen müsse, auf die erst das Gespräch mit den verschiedenen in Betracht kommenden Träger erfolge.
Dezernent Schütt widerspricht der Auffassung, dass es ein unzureichendes Angebot im Kreis Coesfeld gebe.
Ktabg. Lunemann weist darauf hin, dass nicht jede Stelle, wie z.B. das Kreisjugendamt, rund um die Uhr besetzt sei.
Auf Antrag wird getrennt über die Ziffern abgestimmt.
Ziffer 1:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen
18 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Ziffer 2:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig