Sitzung: 25.09.2019 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1487/1
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2020 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen sowie der dann vorliegenden Bedarfslage – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 370.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 3.365.507 €
(inkl. spezieller Maßnahmen für Flüchtlinge)
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 1.155.242 €
IV. Bildungsgutscheine: 600.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 200.000 €
VI. Freie Förderung § 16f: 200.000 €
VII. Förderung § 16h 300.000 €
VIII. Erstattungen
aus Vorjahren: 50.000
€
Summe: 6.240.749
€
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig