Sitzung: 18.11.2019 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1544
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen
Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den
jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 3
(Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen)
Produktgruppen ab
Seite
20.06 Gebäude 433
62.01 Vermessungen 463
62.02 Liegenschaftskataster 471
62.03 Grundstücksbewertung 478
62.04 Geoinformation 484
66.01 Verkehrsflächen 493
66.02 Straßenunterhaltung 520
und im Budget 4 (Verwaltungsleitung, Besondere Dienste)
Produktgruppen ab
Seite
01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV 591
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses
für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem AfFWuK /
Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Produktgruppe 20.06 –
Gebäude:
Ktabg.
Vogt führt aus, dass der Kreis neben den Neu- und Umbauprojekten noch viele
weitere Gebäude nutze, bei denen langfristig möglicherweise ebenfalls größere
Investitionen fällig werden. Vor diesem Hintergrund bittet er darum, dass die
Verwaltung eine vollständige Übersicht aller Gebäude erstellt. In dieser solle
aufgeführt werden, welche Sanierungserfordernisse angesichts des jetzigen
Zustands voraussichtlich zu welchem Zeitpunkt auf den Kreis zukommen werden.
Ktabg.
Koch ist der Auffassung, dass sich diese Frage letztlich mit der auf S. 444
aufgeführten Kennzahl der Substanzerhaltungsquote für die Gebäude beantworten
lasse.
Ktabg.
Vogt hätte dennoch gerne eine Übersicht der Verwaltung, wie sich der
Investitionsbedarf an den Gebäuden mittel- bis langfristig darstellt.
KD
Dr. Tepe erklärt, dass die Verwaltung diese Anregung gerne aufnehme und eine
entsprechende Übersicht für eine der nächsten Ausschusssitzungen vorbereiten
werde.
Zum
geplanten Neubau der Rettungswache Lüdinghausen möchte Vors. Bednarz wissen, ob
es hierfür inzwischen bereits einen Standort gebe.
MA
Evers erwidert, dass diesbezüglich zurzeit Verhandlungen mit einem privaten
Grundstückseigentümer geführt werden, die noch nicht abgeschlossen sind.
Ktabg.
Koch erkundigt sich danach, warum für den Rettungswachenstandort in Olfen keine
Mittel im Haushalt vorgesehen sind.
KD
Dr. Tepe erläutert, dass der Standort für die nächsten 3 bis 4 Jahre gesichert
und zurzeit noch keine Notwendigkeit für bauliche Maßnahmen gegeben sei.
Ktabg.
Koch fragt zu der auf S. 440 des Produkthaushaltes als Investition aufgeführten
Anlage eines Außenspielplatzes an der Burg Vischering, ob es über die Zuwendung
der Stadt Lüdinghausen in Höhe von 50.000 € bereits schriftliche Vereinbarungen
gebe.
KD
Dr. Tepe erklärt, dass hierüber die mündliche Zusage des Bürgermeisters
vorliege und die Angelegenheit mit ihm in einem Gespräch am 19.11.2019 erörtert
werde.
Produktbereich
66 – Straßenbau und -unterhaltung:
Zur
Maßnahme Ortsumgehung Senden-Ottmarsbocholt L844 (S. 497/498 des Produkthaushaltes)
informiert KD Dr. Tepe darüber, dass hier noch keine finale Vereinbarung mit
dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorliege, aber die entsprechenden
Abstimmungsgespräche derzeit geführt werden.
AL
Brockkötter ergänzt, dass nach den aktuellen Gesprächsergebnissen – anders als
im Entwurf des Produkthaushaltes vorgesehen – keine Veranschlagung im
investiven Bereich erforderlich ist, da die entsprechenden Zahlungen direkt vom
Landesbetrieb geleistet werden. Stattdessen sind lediglich die Personalkosten
von 50.000 € für die einzurichtende Stelle sowie die entsprechende
Kostenerstattung in gleicher Höhe im konsumtiven Bereich zu veranschlagen.
Diese notwendigen Anpassungen werden in die Änderungsliste aufgenommen.
Ktabg.
Vogt erklärt, dass diese Maßnahme von der SPD-Fraktion abgelehnt werde, da
hierfür der Landesbetrieb verantwortlich sei und die Stelle nicht beim Kreis
geschaffen werden solle.
Ktabg.
Dropmann hält die Maßnahme für überflüssig und spricht sich dagegen aus, da die
Verkehrsbelastung zu gering sei.
Ktabg.
Klaus spricht sich für eine Umsetzung aus und verweist darauf, dass die Mehrheit
in Senden ebenfalls für diese Maßnahme sei.
Auf
Nachfrage des Ktabg. Lonz bestätigt KD Dr. Tepe, dass die beim Kreis Coesfeld einzurichtende
Stelle befristet wird.
Zum
aktuellen Sachstand des Neubaus der Brücke in Ahsen teilt KD Dr. Tepe auf
entsprechende Bitte der Vors. Bednarz mit, dass die Bauphase voraussichtlich im
2. Quartal 2021 beginnen werde und die Verkehrsfreigabe für Mai 2022 geplant
sei.
Ktabg.
Koch merkt zu den auf S. 518 angegebenen Planwerten für den Neubau von Radwegen
an, dass sich hier künftig die Bestrebungen aus dem Radverkehrskonzept
widerspiegeln müssten und die Zahlen entsprechend damit in Einklang zu bringen
seien.
Zu
den für 2019 geplanten Radwegebaumaßnahmen K 11 Nottuln-Schapdetten, K 13
Darup, K 39 Ascheberg und K 50 Havixbeck teilt KD Dr. Tepe mit, dass hier
bisher kein Baubeginn erfolgt ist, da die Grunderwerbsverhandlungen noch
andauern.
Ktabg.
Schulze Esking erkundigt sich nach dem Hintergrund für die auf S. 497 des
Produkthaushaltes für Deckenerneuerungen und nicht geförderte
Straßenbaumaßnahmen veranschlagten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
1.500.000 €.
MA
Westrick erläutert, dass hiermit die Möglichkeit geschaffen wird, die
entsprechenden Aufträge relativ früh im Jahr zu vergeben. Der Gesamtansatz
werde damit aber nicht überschritten.
Produktgruppe
01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV:
Ktabg.
Koch sieht für den auf S. 593 des Produkthaushaltes erläuterten zusätzlichen
Aufwand für die Aussetzung von Tarifmaßnahmen in Höhe von 1.015.700 €
Reduzierungsbedarf. Dieser Ansatz könne guten Gewissens um 300.000 – 400.000 €
reduziert werden.
KD
Dr. Tepe erläutert, dass der finanzielle Effekt der beschlossenen
Tarifmaßnahmen letztlich nicht genau prognostiziert werden könne.
MA
Tranel gibt zu bedenken, dass die Prognose auf der Basis von 2 Jahre alten
Einnahmeaufteilungsergebnissen erstellt worden und mit gewissen Unsicherheiten
behaftet sei. Sofern eine Reduzierung beschlossen werde, müssten die auf auf
die einzelnen Verkehrsverträge aufgeteilten Beträge entsprechend angepasst
werden.
Ktabg.
Vogt verweist auf die Absicht, auch die Monatstickets in die Tarifmaßnahme
aufzunehmen, und ist angesichts dessen der Auffassung, dass man mit der
Reduzierung des Ansatzes vorsichtig umgehen müsse und ein Betrag von 200.000 €
eher angemessen sei.
Ktabg.
Koch fasst zusammen, dass man sich in der Zielsetzung einig sei. Mit einer
Reduzierung von 300.000 € gefährde man die Maßnahmen nicht, biete aber
andererseits auch keine unnötige Angriffsfläche bei der Aufstellung des
Haushaltes. Er spricht sich somit dafür aus, den auf S. 593 unter Buchstabe e)
zu Zeile 15 aufgeführten Betrag in Höhe von 1.015.700 € um 300.000 € auf
715.700 € zu reduzieren. Die Änderung wird von den Ausschussmitgliedern ohne
förmliche Abstimmung beschlossen.
Form der
Abstimmung: offen per
Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen