Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 3 (Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen)

 

Produktgruppen                                                                                                                  ab Seite

20.06               Gebäude                                                                                                          433

62.01               Vermessungen                                                                                                463

62.02               Liegenschaftskataster                                                                                                471

62.03               Grundstücksbewertung                                                                                   478

62.04               Geoinformation                                                                                               484

66.01               Verkehrsflächen                                                                                              493

66.02               Straßenunterhaltung                                                                                       520

 

und im Budget 4 (Verwaltungsleitung, Besondere Dienste)

 

Produktgruppen                                                                                                                  ab Seite

01.07               Nahverkehrsplanung ÖPNV                                                                             591

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem AfFWuK / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Produktgruppe 20.06 – Gebäude:

 

Ktabg. Vogt führt aus, dass der Kreis neben den Neu- und Umbauprojekten noch viele weitere Gebäude nutze, bei denen langfristig möglicherweise ebenfalls größere Investitionen fällig werden. Vor diesem Hintergrund bittet er darum, dass die Verwaltung eine vollständige Übersicht aller Gebäude erstellt. In dieser solle aufgeführt werden, welche Sanierungserfordernisse angesichts des jetzigen Zustands voraussichtlich zu welchem Zeitpunkt auf den Kreis zukommen werden.

 

Ktabg. Koch ist der Auffassung, dass sich diese Frage letztlich mit der auf S. 444 aufgeführten Kennzahl der Substanzerhaltungsquote für die Gebäude beantworten lasse.

 

Ktabg. Vogt hätte dennoch gerne eine Übersicht der Verwaltung, wie sich der Investitionsbedarf an den Gebäuden mittel- bis langfristig darstellt.

 

KD Dr. Tepe erklärt, dass die Verwaltung diese Anregung gerne aufnehme und eine entsprechende Übersicht für eine der nächsten Ausschusssitzungen vorbereiten werde.

 

Zum geplanten Neubau der Rettungswache Lüdinghausen möchte Vors. Bednarz wissen, ob es hierfür inzwischen bereits einen Standort gebe.

 

MA Evers erwidert, dass diesbezüglich zurzeit Verhandlungen mit einem privaten Grundstückseigentümer geführt werden, die noch nicht abgeschlossen sind.

 

Ktabg. Koch erkundigt sich danach, warum für den Rettungswachenstandort in Olfen keine Mittel im Haushalt vorgesehen sind.

 

KD Dr. Tepe erläutert, dass der Standort für die nächsten 3 bis 4 Jahre gesichert und zurzeit noch keine Notwendigkeit für bauliche Maßnahmen gegeben sei.

 

Ktabg. Koch fragt zu der auf S. 440 des Produkthaushaltes als Investition aufgeführten Anlage eines Außenspielplatzes an der Burg Vischering, ob es über die Zuwendung der Stadt Lüdinghausen in Höhe von 50.000 € bereits schriftliche Vereinbarungen gebe.

 

KD Dr. Tepe erklärt, dass hierüber die mündliche Zusage des Bürgermeisters vorliege und die Angelegenheit mit ihm in einem Gespräch am 19.11.2019 erörtert werde.

 

 

Produktbereich 66 – Straßenbau und -unterhaltung:

 

Zur Maßnahme Ortsumgehung Senden-Ottmarsbocholt L844 (S. 497/498 des Produkthaushaltes) informiert KD Dr. Tepe darüber, dass hier noch keine finale Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorliege, aber die entsprechenden Abstimmungsgespräche derzeit geführt werden.

 

AL Brockkötter ergänzt, dass nach den aktuellen Gesprächsergebnissen – anders als im Entwurf des Produkthaushaltes vorgesehen – keine Veranschlagung im investiven Bereich erforderlich ist, da die entsprechenden Zahlungen direkt vom Landesbetrieb geleistet werden. Stattdessen sind lediglich die Personalkosten von 50.000 € für die einzurichtende Stelle sowie die entsprechende Kostenerstattung in gleicher Höhe im konsumtiven Bereich zu veranschlagen. Diese notwendigen Anpassungen werden in die Änderungsliste aufgenommen.

 

Ktabg. Vogt erklärt, dass diese Maßnahme von der SPD-Fraktion abgelehnt werde, da hierfür der Landesbetrieb verantwortlich sei und die Stelle nicht beim Kreis geschaffen werden solle.

 

Ktabg. Dropmann hält die Maßnahme für überflüssig und spricht sich dagegen aus, da die Verkehrsbelastung zu gering sei.

 

Ktabg. Klaus spricht sich für eine Umsetzung aus und verweist darauf, dass die Mehrheit in Senden ebenfalls für diese Maßnahme sei.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Lonz bestätigt KD Dr. Tepe, dass die beim Kreis Coesfeld einzurichtende Stelle befristet wird.

 

Zum aktuellen Sachstand des Neubaus der Brücke in Ahsen teilt KD Dr. Tepe auf entsprechende Bitte der Vors. Bednarz mit, dass die Bauphase voraussichtlich im 2. Quartal 2021 beginnen werde und die Verkehrsfreigabe für Mai 2022 geplant sei.

 

Ktabg. Koch merkt zu den auf S. 518 angegebenen Planwerten für den Neubau von Radwegen an, dass sich hier künftig die Bestrebungen aus dem Radverkehrskonzept widerspiegeln müssten und die Zahlen entsprechend damit in Einklang zu bringen seien.

 

Zu den für 2019 geplanten Radwegebaumaßnahmen K 11 Nottuln-Schapdetten, K 13 Darup, K 39 Ascheberg und K 50 Havixbeck teilt KD Dr. Tepe mit, dass hier bisher kein Baubeginn erfolgt ist, da die Grunderwerbsverhandlungen noch andauern. 

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach dem Hintergrund für die auf S. 497 des Produkthaushaltes für Deckenerneuerungen und nicht geförderte Straßenbaumaßnahmen veranschlagten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 €.

 

MA Westrick erläutert, dass hiermit die Möglichkeit geschaffen wird, die entsprechenden Aufträge relativ früh im Jahr zu vergeben. Der Gesamtansatz werde damit aber nicht überschritten.

 

Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV:

 

Ktabg. Koch sieht für den auf S. 593 des Produkthaushaltes erläuterten zusätzlichen Aufwand für die Aussetzung von Tarifmaßnahmen in Höhe von 1.015.700 € Reduzierungsbedarf. Dieser Ansatz könne guten Gewissens um 300.000 – 400.000 € reduziert werden.

 

KD Dr. Tepe erläutert, dass der finanzielle Effekt der beschlossenen Tarifmaßnahmen letztlich nicht genau prognostiziert werden könne.

 

MA Tranel gibt zu bedenken, dass die Prognose auf der Basis von 2 Jahre alten Einnahmeaufteilungsergebnissen erstellt worden und mit gewissen Unsicherheiten behaftet sei. Sofern eine Reduzierung beschlossen werde, müssten die auf auf die einzelnen Verkehrsverträge aufgeteilten Beträge entsprechend angepasst werden.

 

Ktabg. Vogt verweist auf die Absicht, auch die Monatstickets in die Tarifmaßnahme aufzunehmen, und ist angesichts dessen der Auffassung, dass man mit der Reduzierung des Ansatzes vorsichtig umgehen müsse und ein Betrag von 200.000 € eher angemessen sei.

 

Ktabg. Koch fasst zusammen, dass man sich in der Zielsetzung einig sei. Mit einer Reduzierung von 300.000 € gefährde man die Maßnahmen nicht, biete aber andererseits auch keine unnötige Angriffsfläche bei der Aufstellung des Haushaltes. Er spricht sich somit dafür aus, den auf S. 593 unter Buchstabe e) zu Zeile 15 aufgeführten Betrag in Höhe von 1.015.700 € um 300.000 € auf 715.700 € zu reduzieren. Die Änderung wird von den Ausschussmitgliedern ohne förmliche Abstimmung beschlossen.

 

 

 


Form der Abstimmung:                offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen

                                                      4 Enthaltungen