Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: SV-9-1542
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen
Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den
jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget
02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der Schulen |
167 |
40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
180 |
40.03 |
Serviceleistungen |
185 |
40.04 |
Schulamt |
194 |
40.05 |
Kulturzentren, überörtliche
Arbeit |
200 |
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten
Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung einer aus dem Digitalpakt
noch nicht gebundenen Planungsreserve in der Produktgruppe 40.01 in Höhe von
483.851 € anerkannt.
Einleitend
erläutert Dez. Schütt, dass ein Schwerpunkt des Haushalts 2020 im Schulbereich
auf Digitalisierung und Medienentwicklungsplanung liege. Die derzeitige
Fragestellung laute, wo stehen wir mit den Berufskollegs und was muss noch
passieren. Die Gelder aus dem
DigitalPakt seien grundsätzlich auf die Jahre verteilt, die Planung aber noch
nicht enddefiniert, da man hier die Politik mitnehmen wolle.
Ktabg. Lütkecosmann
bezieht sich auf den Termin am 11.11.2019 im
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, der – nach seiner Einschätzung sehr
erhellend – deutlich die bestehenden kritischen Punkte in der schulischen
IT-Infrastruktur veranschaulicht habe. Er wolle optimale Bedingungen in den
Schulen schaffen und verweist auf die in der Richtlinie DigitalPakt NRW
aufgezeigte Förderstruktur.
Nicht zuletzt über die Informationsveranstaltungen an den Berufskollegs brauche der Schulausschuss eine Perspektive bzw. Einschätzung, was die Schulen benötigen und was dann auch in „einem Guss“ umgesetzt werden müsse. Insofern halte er die Beratung über die mittelfristige Finanzplanung in der Frühjahrsitzung des nächsten Jahrs für wichtig.
In diesem Zusammenhang fragt er, wie der auf Seite 168 der Entwurfsfassung unterstrichen dargestellte Satz zu Zeile 02, Buchstabe h) letzter Satz, zu verstehen sei. Dez. Schütt stellt klar, dass der Satz lediglich als Erinnerungsstütze verwaltungsintern gesetzt war und hätte entfernt werden müssen; nunmehr werde er über die Änderungsliste aus der Endfassung des Haushaltes 2020 gestrichen.
Mitglied Rawe erkundigt sich nach den auf Seite 169 zu Zeile 16 aufgeführten IT-Aufwendungen für das technische Personal. AL Twilling erläutert, dass die Kosten eine Mischkalkulation seien, da bei bis zu drei Personen eigenen Personals die übrigen erforderlichen Support-Leistungen bei Drittfirmen eingekauft werden müssen. Dez. Schütt ergänzt, dass ein funktionierender Support eine Fördervoraussetzung, die Supportkosten selbst aber nicht förderfähig seien.
Er schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass bei allem Positiven aus dem aktuellen DigitalPakt und einem inzwischen in Rede stehenden DigitalPakt2 man die den Kommunen daraus erwachsenden enormen Folge- und Re-Investitionskosten der späteren Jahre bedenken müsse.
Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
6 Enthaltungen