Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

167

40.02

Schülerbezogene Leistungen

180

40.03

Serviceleistungen

185

40.04

Schulamt

194

40.05

Kulturzentren, überörtliche Arbeit 

200

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung einer aus dem Digitalpakt noch nicht gebundenen Planungsreserve in der Produktgruppe 40.01 in Höhe von 483.851 € anerkannt.

 

 


Einleitend erläutert Dez. Schütt, dass ein Schwerpunkt des Haushalts 2020 im Schulbereich auf Digitalisierung und Medienentwicklungsplanung liege. Die derzeitige Fragestellung laute, wo stehen wir mit den Berufskollegs und was muss noch passieren.  Die Gelder aus dem DigitalPakt seien grundsätzlich auf die Jahre verteilt, die Planung aber noch nicht enddefiniert, da man hier die Politik mitnehmen wolle.

 

Ktabg. Lütkecosmann bezieht sich auf den Termin am 11.11.2019 im Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, der – nach seiner Einschätzung sehr erhellend – deutlich die bestehenden kritischen Punkte in der schulischen IT-Infrastruktur veranschaulicht habe. Er wolle optimale Bedingungen in den Schulen schaffen und verweist auf die in der Richtlinie DigitalPakt NRW aufgezeigte Förderstruktur.

Nicht zuletzt über die Informationsveranstaltungen an den Berufskollegs brauche der Schulausschuss eine Perspektive bzw. Einschätzung, was die Schulen benötigen und was dann auch in „einem Guss“ umgesetzt werden müsse. Insofern halte er die Beratung über die mittelfristige Finanzplanung in der Frühjahrsitzung des nächsten Jahrs für wichtig.

In diesem Zusammenhang fragt er, wie der auf Seite 168 der Entwurfsfassung unterstrichen dargestellte Satz zu Zeile 02, Buchstabe h) letzter Satz, zu verstehen sei. Dez. Schütt stellt klar, dass der Satz lediglich als Erinnerungsstütze verwaltungsintern gesetzt war und hätte entfernt werden müssen; nunmehr werde er über die Änderungsliste aus der Endfassung des Haushaltes 2020 gestrichen.

 

Mitglied Rawe erkundigt sich nach den auf Seite 169 zu Zeile 16 aufgeführten IT-Aufwendungen für das technische Personal. AL Twilling erläutert, dass die Kosten eine Mischkalkulation seien, da bei bis zu drei Personen eigenen Personals die übrigen erforderlichen Support-Leistungen bei Drittfirmen eingekauft werden müssen. Dez. Schütt ergänzt, dass ein funktionierender Support eine Fördervoraussetzung, die Supportkosten selbst aber nicht förderfähig seien.

Er schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass bei allem Positiven aus dem aktuellen DigitalPakt und einem inzwischen in Rede stehenden DigitalPakt2 man die den Kommunen daraus erwachsenden enormen Folge- und Re-Investitionskosten der späteren Jahre bedenken müsse.

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      10 Ja-Stimmen

                                                                       0 Nein-Stimmen

                                                                       6 Enthaltungen