Beschluss: Kenntnis genommen

MA Raabe führt einleitend aus, dass im Mai dieses Jahres bereits ein erster Sachstandsbericht zum Radverkehrskonzept gegeben wurde. Inzwischen sei man einen deutlichen Schritt weiter und man befinde sich in der finalen Abstimmungsrunde. Es sei daher heute möglich, ein schon weit gediehenes Konzept vorzustellen, das auch bereits eine erste, noch sehr grobe Kostenschätzung für die Baumaßnahmen enthalte.

 

Frau Lesch und Frau Fromberg (Planersocietät / Planungsbüro VIA) stellen daraufhin anhand eins Power-Point-Vortrages den aktuellen Stand des Radverkehrskonzeptes vor. Die Präsentation wird allen Ausschuss- und Kreistagsmitgliedern im Nachgang der Sitzung per E-Mail zur Verfügung gestellt und steht im Ratsinformationssystem zum Abruf bereit.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Ktabg. Wobbe erläutert Frau Fromberg, dass in der aufgeführten Kostenschätzung keine Grunderwerbskosten enthalten seien, da diese zum jetzigen Qualifizierungsstand noch nicht abgeschätzt werden können.

 

Ktabg. Dropmann verweist auf das bestehende Radverkehrsnetz NRW (rot gekennzeichnete Routen) und wirft die Frage auf, warum diese Routen bei dem Konzept offenbar nicht berücksichtigt wurden.

 

Frau Fromberg erläutert, dass bei dem Radverkehrskonzept der Alltagsradverkehr, also im Wesentlichen die Pendler und der Schülerverkehr im Fokus stehe. Es handle sich vor allem um ein Bauprogramm, mit dem die kürzesten Wege unter Einbeziehung der notwendigen sozialen Kontrolle realisiert werden sollen. Hiermit sei eine andere Zielsetzung verbunden als mit den vornehmlich über Wirtschaftswege führenden roten Routen des Radverkehrsnetzes NRW. Die roten Routen seien somit nur dort Teil des Konzeptes, wo sie die direkte Verbindung zwischen zwei Ortsteilen darstellen.

 

Auf entsprechende Nachfrage der Vors. Bednarz bestätigt Frau Fromberg, dass bei der Priorisierung der Maßnahmen auch die Unfallschwerpunkte aus der Datenbank berücksichtigt wurden.

 

Ktabg. Bontrup gibt zu bedenken, dass neben dem Neubau von Radwegen auch kleinere Maßnahmen wichtig sind. Hier sei zu überlegen, ob auf Kreisstraßen, auf denen wenig Verkehr herrscht, durch Markierungen am Straßenrand mit wenig Aufwand Radverkehrsstreifen angelegt werden können.

 

Frau Fromberg entgegnet, dass dies zwar wünschenswert sei, die bestehende Rechtslage die Anlage dieser Schutzstreifen außerorts aber nicht zulasse.

 

SB Spräner möchte wissen, welche Zeiträume mit der vorgenommenen Einteilung der Maßnahmen in „kurzfristig“, „mittelfristig“ und „langfristig“ konkret gemeint sind.

 

Frau Fromberg erwidert, dass kurzfristige Maßnahmen nach dieser Einschätzung in einem Zeitraum von 3 – 5 Jahren umzusetzen seien. Dies hänge aber letztlich auch von den Rahmenbedingungen und insbesondere der Personalunterstützung ab.

 

Ktabg. Holz begrüßt, dass für dieses Thema nun ein Konzept vorliege. Die weiteren Details in Bezug auf die Maßnahmen, die die Kreisstraße betreffen, müssten zu einem späteren Zeitpunkt und an anderer Stelle noch näher diskutiert werden.

 

Ktabg. Vogt betont die Notwendigkeit, die Projekte gemeinsam mit den Kommunen in Angriff zu nehmen. Eine „Flickschusterei“ müsse unbedingt vermieden werden. Ebenso müssten der Bund und das Land ihren Teil zur Umsetzung beitragen.

 

Ktabg. Wobbe sieht neben dem Kreis vor allem auch die Räte in den jeweiligen kreisangehörigen Kommunen in der Pflicht, die notwendigen Maßnahmen auch bezogen auf die Landes- und Bundesstraßen einzufordern. Angesichts der Höhe der im Konzept angegebenen Kosten für die Maßnahmen sei er etwas erschrocken. Dabei müsse man aber bedenken, dass auch kurzfristige und kleinere Maßnahmen schon einen großen positiven Effekt haben können.