Sitzung: 18.11.2019 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-1552
MA
Raabe führt einleitend aus, dass im Mai dieses Jahres bereits ein erster
Sachstandsbericht zum Radverkehrskonzept gegeben wurde. Inzwischen sei man
einen deutlichen Schritt weiter und man befinde sich in der finalen
Abstimmungsrunde. Es sei daher heute möglich, ein schon weit gediehenes Konzept
vorzustellen, das auch bereits eine erste, noch sehr grobe Kostenschätzung für
die Baumaßnahmen enthalte.
Frau
Lesch und Frau Fromberg (Planersocietät / Planungsbüro VIA) stellen daraufhin
anhand eins Power-Point-Vortrages den aktuellen Stand des Radverkehrskonzeptes
vor. Die Präsentation wird allen Ausschuss- und Kreistagsmitgliedern im
Nachgang der Sitzung per E-Mail zur Verfügung gestellt und steht im Ratsinformationssystem
zum Abruf bereit.
Auf
entsprechende Nachfrage des Ktabg. Wobbe erläutert Frau Fromberg, dass in der
aufgeführten Kostenschätzung keine Grunderwerbskosten enthalten seien, da diese
zum jetzigen Qualifizierungsstand noch nicht abgeschätzt werden können.
Ktabg.
Dropmann verweist auf das bestehende Radverkehrsnetz NRW (rot gekennzeichnete
Routen) und wirft die Frage auf, warum diese Routen bei dem Konzept offenbar
nicht berücksichtigt wurden.
Frau
Fromberg erläutert, dass bei dem Radverkehrskonzept der Alltagsradverkehr, also
im Wesentlichen die Pendler und der Schülerverkehr im Fokus stehe. Es handle
sich vor allem um ein Bauprogramm, mit dem die kürzesten Wege unter
Einbeziehung der notwendigen sozialen Kontrolle realisiert werden sollen. Hiermit
sei eine andere Zielsetzung verbunden als mit den vornehmlich über
Wirtschaftswege führenden roten Routen des Radverkehrsnetzes NRW. Die roten
Routen seien somit nur dort Teil des Konzeptes, wo sie die direkte Verbindung
zwischen zwei Ortsteilen darstellen.
Auf
entsprechende Nachfrage der Vors. Bednarz bestätigt Frau Fromberg, dass bei der
Priorisierung der Maßnahmen auch die Unfallschwerpunkte aus der Datenbank
berücksichtigt wurden.
Ktabg.
Bontrup gibt zu bedenken, dass neben dem Neubau von Radwegen auch kleinere
Maßnahmen wichtig sind. Hier sei zu überlegen, ob auf Kreisstraßen, auf denen
wenig Verkehr herrscht, durch Markierungen am Straßenrand mit wenig Aufwand
Radverkehrsstreifen angelegt werden können.
Frau
Fromberg entgegnet, dass dies zwar wünschenswert sei, die bestehende Rechtslage
die Anlage dieser Schutzstreifen außerorts aber nicht zulasse.
SB
Spräner möchte wissen, welche Zeiträume mit der vorgenommenen Einteilung der Maßnahmen
in „kurzfristig“, „mittelfristig“ und „langfristig“ konkret gemeint sind.
Frau
Fromberg erwidert, dass kurzfristige Maßnahmen nach dieser Einschätzung in
einem Zeitraum von 3 – 5 Jahren umzusetzen seien. Dies hänge aber letztlich
auch von den Rahmenbedingungen und insbesondere der Personalunterstützung ab.
Ktabg.
Holz begrüßt, dass für dieses Thema nun ein Konzept vorliege. Die weiteren Details
in Bezug auf die Maßnahmen, die die Kreisstraße betreffen, müssten zu einem
späteren Zeitpunkt und an anderer Stelle noch näher diskutiert werden.
Ktabg.
Vogt betont die Notwendigkeit, die Projekte gemeinsam mit den Kommunen in
Angriff zu nehmen. Eine „Flickschusterei“ müsse unbedingt vermieden werden. Ebenso
müssten der Bund und das Land ihren Teil zur Umsetzung beitragen.
Ktabg.
Wobbe sieht neben dem Kreis vor allem auch die Räte in den jeweiligen
kreisangehörigen Kommunen in der Pflicht, die notwendigen Maßnahmen auch
bezogen auf die Landes- und Bundesstraßen einzufordern. Angesichts der Höhe der
im Konzept angegebenen Kosten für die Maßnahmen sei er etwas erschrocken. Dabei
müsse man aber bedenken, dass auch kurzfristige und kleinere Maßnahmen schon
einen großen positiven Effekt haben können.