Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Naturschutzgebietes 2.1.02 „Berkelaue“ des Landschaftsplans Baumberge-Nord für die Erneuerung eines Brückenbauwerks und im Zuge dessen einer Grabenverrohrung in Billerbeck zu.


Herr Holz teilt mit, dass die Beiratsvorsitzenden durch die untere Naturschutzbehörde gebeten worden seien, der Befreiung zuzustimmen. Aufgrund der Bedeutung des Vorhabens habe er aber gebeten, über den Antrag der Stadt Billerbeck im Beirat zu beraten.

 

Herr Steinhoff stellt das Vorhaben anhand von Karte und Lageplan vor und weist darauf hin, dass die wasserrechtliche Zuständigkeit für die Berkel bei der Bezirksregierung liege.

Die vorhandene Brücke sei zz. nur mit einer Begrenzung von 8 t nutzbar, es seien Holzbohlen gebrochen und sie bedürfe der Erneuerung. Hierfür sollten die Wintermonate genutzt werden.

Durch die Verschwenkung des Weges mit der Brücke entstehe zum Graben hin eine Ausgleichsfläche. Da im Übrigen nur Ackerflächen in Anspruch genommen würden, entstehe kein Verlust von Retentionsraum. Dieser nehme sogar zu, und durch die Vergrößerung des Querschnitts von 5 qm auf 5,5 qm werde auch die Durchlässigkeit der Berkel erhöht.

Aufgrund der erfolgten Vorprüfung sei die FFH-Verträglichkeit der Maßnahme bestätigt. Weitere Auflagen könnten sich nach Abschluss der derzeit durchgeführten Elektrobefischung ergeben. Fledermausvorkommen im Brückenbauwerk oder in Gehölzen seien nicht festgestellt worden.

Herr Mollenhauer führt ergänzend aus, dass bereits aufgrund der Ergebnisse einer Gewässerschau in 1998 die Stadt Billerbeck eine Erneuerung der Brücke geplant habe, dies aber nach Änderung der Bedingungen für Landeszuschüsse aufgeschoben habe. Da der Ist-Zustand inzwischen eher Rückstauprobleme verursache, sei es nun höchste Zeit, das Vorhaben anzugehen. Bei nur geringen Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet seien mit der neuen Brücke Verbesserungen in allen Belangen verbunden.

 

Auf die Frage von Herrn Meyer, ob die Brücke auch von nicht-landwirtschaftlichem Verkehr frequentiert werde, antwortet Herr Mollenhauer, dass sie im Rahmen der Berkelroute als Radweg genutzt werde; ansonsten sei der Weg für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es handele sich hier, so ergänzend Herr Steinhoff, um unbefestigte Wege, auf denen kein PKW-Verkehr stattfinde.

 

Herr Brüning spricht den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriff in das FFH-Gebiet an, der mit Glatthaferwiese und Uferstauden zwei Pflanzengesellschaften betreffe. Außerdem möchte er wissen, ob das im Fachbeitrag verneinte Vorkommen von Rote-Liste-Arten auch in der Artenschutzprüfung thematisiert worden sei.

Hierzu teilt Herr Steinhoff mit, dass das mit beiden Untersuchungen beauftragte Fachbüro eine Kartierung durchgeführt habe. Die Glatthaferwiese werde mittels Mahdgutübertragung kompensiert, bei den Uferstauden seien die Eingriffe nur temporär.

Auf Nachfrage von Herrn Brüning stellt Herr Steinhoff klar, dass die Kompensation auf der Fläche zwischen Graben und neuem Weg erfolge; der alte Fahrweg werde zu Acker, was ebenfalls eine gewisse Aufwertung bedeute.

 

Herr Mollenhauer erklärt auf den Hinweis von Herrn Brüning, dass der in der Nähe gelegene Wiesenstau einem Anlieger gehöre und verfallen und funktionslos sei. Seine Beseitigung sei bereits angeregt worden, ein Zusammenhang mit der Brückenerneuerung bestehe aber nicht.

 

Herr Averkamp möchte wissen, ob nicht die Anlage der Kompensationsfläche die Möglichkeit biete, diesen Bereich durch eine Gewässerumgestaltung z. B. für die Groppe anzureichern.

Herr Steinhoff weist darauf hin, dass den im Verlauf der Berkel umfangreich geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht vorgegriffen werden sollte.

 

Zur Anlage der Berme unter der Brücke fragt Herr Brüning, ob die vorgesehene Breite von 30 cm ausreichend sei im Hinblick auf potentielle Ottervorkommen.

Herr Steinhoff erklärt, dass die Dimension der Brücke Otterwanderungen problemlos ermögliche; der Bereich unter der Brücke werde von den Tieren nur für die Ablage von Losung genutzt.

 

Herr Holz hält als Anregung des Beirats fest, dass im Zuge der Umsetzung der Maßnahme der alte Wiesenstau entnommen werden solle.

Weiter werde empfohlen, an der Ausgleichsfläche auf der anderen Grabenseite zum Acker hin einen Uferrandstreifen anzulegen.

Schließlich solle die Befreiung mit der Auflage erteilt werden, das Vorhaben in der vegetationsarmen Zeit auszuführen.

 

Herr Holz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      einstimmig