Herr Holz nimmt Bezug auf den von Herrn Mollenhauer in der letzten Sitzung gehaltenen Kurzvortrag.

Er weist darauf hin, dass die Gelsenwasser AG mitgeteilt habe, dass die Jahresdurchschnittsmengen der Niederschläge in diesem Jahr deutlich überschritten würden. Er selbst habe dagegen festgestellt, dass Drainagen und kleinere Gewässer erst jetzt wieder Wasser führten, und im Sommer seien täglich Tausende Kubikmeter Wasser aus dem Kanal entnommen und der Stever zugeführt worden.

Herr Mollenhauer stellt klar, dass die derzeitigen Niederschläge die Bilanz verbesserten; so seien am vergangenen Wochenende 40 - 50 mm gefallen. Seitens des Umweltministeriums sei erklärt worden, dass die Niederschläge in 2018 um 25 % und in 2019 um 10 % unter dem Jahresdurchschnitt lägen.

Die untere Wasserbehörde, so Herr Mollenhauer weiter, habe Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern immer restriktiv genehmigt und die Einhaltung bestimmter Pegelstände, deren aktueller Wert online abrufbar sei, gefordert. Neuanträge würden inzwischen eher abgelehnt. Alternativ würden vermehrt Grundwasserentnahmen durchgeführt, so von Kartoffelbauern; auch Mais werde schon beregnet. Die immer tieferen Bohrungen drohten dann auch Hausbrunnen zu gefährden.

Insgesamt mache die Tendenz zu nasseren Wintern und trockeneren Sommern bei steigenden Temperaturen eine Prognose schwierig.

 

Zu den von Herrn Holz erfragten Genehmigungen für Grundwasserbohrungen erläutert Herr Mollenhauer, dass hier für Kleinmengen z. B. für die Gartenbewässerung keine Erlaubnispflicht bestehe. Anders sei dies in Wasserschutzgebieten.

Herr Brüning spricht die Konflikte an, die durch Grundwasserentnahmen von Haushalten und landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere mit Blick auf Großbetriebe, entständen.

Herr Mollenhauer weist zunächst darauf hin, dass Wasserentnahmen landwirtschaftlicher Betriebe zur Versorgung von Tieren keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedürften. Bei sonstigen Anträgen seien stets die Umgebung des Betriebs und die geologischen Verhältnisse zu betrachten; ggf. sei ein Gutachten zu erstellen.

 

Herr Dr. Baumanns fragt nach Möglichkeiten, den Regenabfluss zu verhindern, um so das Grundwasser anzureichern.

Herr Mollenhauer antwortet, dass diese in der Förderung der Entsiegelung zu sehen seien; wo irgend möglich, sollten die Niederschläge versickern können.

 

Auf die Frage von Herrn Maasmann nach den durch Absandung entstandenen freien Wasserflächen z. B. in der Merfelder Niederung bestätigt Herr Mollenhauer den großen Einfluss freigelegten Grundwassers; die Verdunstung betrage 4 - 8 l pro m² und Tag.

 

Mit Blick auf die Entnahme von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal durch die Gelsenwasser AG erklärt Herr Mollenhauer, dass dies unerfreulich und angesichts des Wasserstands der Stever schwer zu vermitteln sei. Erstaunlich sei, dass trotz der Entnahmen und der Trockenheit der Pegel des Kanals nicht abgesunken sei. Er weist auf den Aspekt hin, dass durch die Maßnahme Fische aus dem Kanal in die Stever gelangt seien.

 

Herr Holz hält zu der gesamten Thematik eine Absprache unter den Wasserbehörden der Kreise für sinnvoll. Herr Mollenhauer teilt mit, dass es auf Anregung der unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld eine derartige Arbeitsgemeinschaft im Regierungsbezirk Münster bereits gebe. Auch er befürwortet die von Herrn Holz angesprochene Einbeziehung des Kreises Unna im Regierungsbezirk Arnsberg.