Beschluss:

 

Die als Anlage im Entwurf beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.

 

 


Vors. Löcken ruft TOP 1 des ö. T. auf und erteilt dem Gremium Gelegenheit zu Wortmeldungen.

 

Ktabg. Wessels betrachtet den Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung als grundsätzlich in Ordnung. Er fordert lediglich bei § 12 (Unregelmäßigkeiten, Korruption) und § 13 (Sonstige Berichte) eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten der Rechnungsprüfung gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er lege Wert auf eine rechtzeitige Information des Rechnungsprüfungsausschusses in geeigneter Weise.

 

Vors. Löcken stimmt dem zu. Im Vorfeld habe er den Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung mit der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes abgestimmt. Ergänzend geht er auf die Präambel ein und stellt klar, dass die Sicherstellung von Recht und Gesetz primär Aufgabe der Fachabteilungen sei. Die Rechnungsprüfung habe diese aber in Ihren Prüfungen zu berücksichtigen. Von AL Kramer sei nach der Vorbesprechung eine neue Formulierung erarbeitet worden. Vors. Löcken sei die Unabhängigkeit der Rechnungsprüfung wichtig. Daher habe die Rechnungsprüfung nicht die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherzustellen, sondern zu überprüfen.

 

Ktabg. Schulze Esking verweist sodann auf die Darstellungen über die Änderungen (Anlage 2). Er sei irritiert gewesen, dass eine gekennzeichnete Ergänzung „Prüferinnen und Prüfer“ in der alten Rechnungsprüfungsordnung bereits enthalten gewesen sei.

 

AL Kramer antwortet hierzu, dass zur Vereinheitlichung der bisherigen Rechnungsprüfungsordnung diese auch redaktionell überarbeitet worden sei.

 

Ktabg. Schulze Esking findet das Fettgedruckte dennoch in einigen Bereichen weiter als nicht nachvollziehbar.

 

S.B. Dr. Spallek bittet für eine bessere Übersicht, künftige Anpassungen im sogenannten Änderungsmodus darzustellen.

 

AL Kramer geht auf die Änderungen in der Rechnungsprüfungsordnung ein. In erster Linie habe es durch das 2. NKFWG gesetzliche Veränderungen gegeben. Hier seien entsprechend Anpassungen vorgenommen worden. Mit der Präambel wollte man das neue Leitbild der Rechnungsprüfung, welches seit geraumer Zeit schon gelebt werde, zum Vorschein bringen. Ferner seien redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden.

 

S.B. Dr. Spallek bittet bei zukünftigen Änderungen diese tabellarisch als Synopse gegenüberzustellen.

 

Vors. Löcken nimmt den Vorschlag auf und verliest folgende überarbeitete Präambel der Rechnungsprüfung:

 

„Die örtliche Rechnungsprüfung versteht sich in ihrer Funktion als kompetentes Prüfungs- und Beratungsteam, als Dienstleister für Kreistag und Kreisverwaltung. Sie unterstützt die einzelnen Fachabteilungen im Hinblick auf die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und gibt Anregungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Prüfungen und Beratungen sind darauf ausgerichtet, mit Denkanstößen und Verbesserungsvorschlägen möglichst hohe Mehrwerte für den Kreis zu schaffen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Prüfung und Beratung) verfolgt die örtliche Rechnungsprüfung folgende Ziele:

·      die Einhaltung von Recht und Gesetz

·      die Förderung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Umgang mit Steuermitteln

·      die Wirksamkeit von funktionierenden internen Kontrollmechanismen

·      die Förderung von reibungslosen und innovativen Ablaufprozessen innerhalb der Verwaltung“

 

KD Dr. Tepe weist daraufhin, dass der Vorschlag inhaltlich eine klare Änderung zum vorliegenden Entwurf darstelle.

 

Ktabg. Wessels hält den Änderungsvorschlag für besser als den Entwurf.

 

KD Dr. Tepe verdeutlicht, dass die Verwaltung ohnehin an Recht und Gesetz gebunden sei.

 

Ktabg. Dr. Wenning deutet daraufhin, dass es sich hier nur um eine Präambel handele.

 

Dennoch würde sich – so KD Dr. Tepe – inhaltlich etwas ändern.

 

Vors. Löcken regt an, dass die Präambel aus der Entwurfsfassung beibehalten werde.

 

Ktabg. Wessels erinnert auch an die Anpassung des § 13, dass der Vorsitzende zu informieren sei. AL Kramer regt eine analoge Anpassung zu § 12 an. Ergänzend regt Vors. Löcken an, auch § 7 redaktionell anzupassen.

 

Es ergeben sich aus dem Gremium folgende Anpassungen zum Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung (grau hinterlegt):

§ 7

Pflichten der Verwaltung und Betriebe gegenüber der örtlichen Rechnungsprüfung

(2)   Der örtlichen Rechnungsprüfung sind alle Vorschriften, Beschlüsse und Verfügungen sowie alle sonstigen Unterlagen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt (z. B. Richtlinien und Satzungen, Dienstanweisungen, Stellenpläne, Entgelttarife, Preisverzeichnisse, Gebührenordnungen usw.), auf Verlangen umgehend und möglichst in elektronischer Form zuzuleiten. Falls möglich, ist ein elektronischer Zugriff in Form einer Leseberechtigung einzuräumen.

 

§ 12

Unregelmäßigkeiten, Korruption

(1)     Sofern die Rechnungsprüfung innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Kenntnisse erlangt, die einen begründeten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten (z.B. Veruntreuung, Unterschlagung, Diebstahl, Korruption) zulassen, hat sie die Verwaltungsleitung darüber unverzüglich zu informieren. In den Fällen, in denen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden, ist dem Rechnungsprüfungsausschuss hiervon in geeigneter Weise, spätestens in seiner nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

 

§ 13

Sonstige Berichte

(1) Berichte von wesentlicher Bedeutung sind dem Landrat, den zuständigen Dezernatsleitungen und dem Rechnungsprüfungsausschuss in geeigneter Weise, spätestens in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Vorsitzender Löcken ruft zur Abstimmung auf. Der Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung wird entsprechend angepasst und für die weitere Sitzungsfolge bereitgestellt.


Form der Abstimmung:                offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Anmerkung:

Die angepasste Rechnungsprüfungsordnung wurde mit Schreiben vom 29.11.2019 für die Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages nachgereicht.