Beschluss:
Die als Anlage im Entwurf beigefügte Rechnungsprüfungsordnung
für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.
Vors.
Löcken ruft TOP 1 des ö. T. auf und erteilt dem Gremium Gelegenheit zu
Wortmeldungen.
Ktabg.
Wessels betrachtet den Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung als grundsätzlich
in Ordnung. Er fordert lediglich bei § 12 (Unregelmäßigkeiten, Korruption) und
§ 13 (Sonstige Berichte) eine Verschärfung der Berichterstattungspflichten der
Rechnungsprüfung gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er lege Wert auf
eine rechtzeitige Information des Rechnungsprüfungsausschusses in geeigneter
Weise.
Vors.
Löcken stimmt dem zu. Im Vorfeld habe er den Entwurf der
Rechnungsprüfungsordnung mit der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes abgestimmt.
Ergänzend geht er auf die Präambel ein und stellt klar, dass die Sicherstellung
von Recht und Gesetz primär Aufgabe der Fachabteilungen sei. Die
Rechnungsprüfung habe diese aber in Ihren Prüfungen zu berücksichtigen. Von AL
Kramer sei nach der Vorbesprechung eine neue Formulierung erarbeitet worden.
Vors. Löcken sei die Unabhängigkeit der Rechnungsprüfung wichtig. Daher habe
die Rechnungsprüfung nicht die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherzustellen,
sondern zu überprüfen.
Ktabg.
Schulze Esking verweist sodann auf die Darstellungen über die Änderungen
(Anlage 2). Er sei irritiert gewesen, dass eine gekennzeichnete Ergänzung
„Prüferinnen und Prüfer“ in der alten Rechnungsprüfungsordnung bereits
enthalten gewesen sei.
AL
Kramer antwortet hierzu, dass zur Vereinheitlichung der bisherigen
Rechnungsprüfungsordnung diese auch redaktionell überarbeitet worden sei.
Ktabg.
Schulze Esking findet das Fettgedruckte dennoch in einigen Bereichen weiter als
nicht nachvollziehbar.
S.B.
Dr. Spallek bittet für eine bessere Übersicht, künftige Anpassungen im
sogenannten Änderungsmodus darzustellen.
AL
Kramer geht auf die Änderungen in der Rechnungsprüfungsordnung ein. In erster
Linie habe es durch das 2. NKFWG gesetzliche Veränderungen gegeben. Hier seien
entsprechend Anpassungen vorgenommen worden. Mit der Präambel wollte man das
neue Leitbild der Rechnungsprüfung, welches seit geraumer Zeit schon gelebt
werde, zum Vorschein bringen. Ferner seien redaktionelle Anpassungen
vorgenommen worden.
S.B.
Dr. Spallek bittet bei zukünftigen Änderungen diese tabellarisch als Synopse gegenüberzustellen.
Vors.
Löcken nimmt den Vorschlag auf und verliest folgende überarbeitete Präambel der
Rechnungsprüfung:
„Die örtliche Rechnungsprüfung versteht sich in
ihrer Funktion als kompetentes Prüfungs- und Beratungsteam, als Dienstleister
für Kreistag und Kreisverwaltung. Sie unterstützt die einzelnen Fachabteilungen
im Hinblick auf die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und gibt Anregungen zur
Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Prüfungen und Beratungen sind
darauf ausgerichtet, mit Denkanstößen und Verbesserungsvorschlägen möglichst
hohe Mehrwerte für den Kreis zu schaffen.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Prüfung und
Beratung) verfolgt die örtliche Rechnungsprüfung folgende Ziele:
· die
Einhaltung von Recht und Gesetz
· die
Förderung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Umgang mit
Steuermitteln
· die
Wirksamkeit von funktionierenden internen Kontrollmechanismen
· die
Förderung von reibungslosen und innovativen Ablaufprozessen innerhalb der
Verwaltung“
KD Dr. Tepe weist daraufhin,
dass der Vorschlag inhaltlich eine klare Änderung zum vorliegenden Entwurf
darstelle.
Ktabg. Wessels hält den Änderungsvorschlag
für besser als den Entwurf.
KD Dr. Tepe verdeutlicht,
dass die Verwaltung ohnehin an Recht und Gesetz gebunden sei.
Ktabg. Dr. Wenning deutet
daraufhin, dass es sich hier nur um eine Präambel handele.
Dennoch würde sich – so KD
Dr. Tepe – inhaltlich etwas ändern.
Vors. Löcken regt an, dass
die Präambel aus der Entwurfsfassung beibehalten werde.
Ktabg. Wessels erinnert auch
an die Anpassung des § 13, dass der Vorsitzende zu informieren sei. AL Kramer
regt eine analoge Anpassung zu § 12 an. Ergänzend regt Vors. Löcken an, auch §
7 redaktionell anzupassen.
Es ergeben sich aus dem
Gremium folgende Anpassungen zum Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung (grau hinterlegt):
§
7
Pflichten
der Verwaltung und Betriebe gegenüber der örtlichen Rechnungsprüfung
(2) Der
örtlichen Rechnungsprüfung sind alle Vorschriften, Beschlüsse und Verfügungen
sowie alle sonstigen Unterlagen, die
sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt (z. B. Richtlinien und Satzungen, Dienstanweisungen,
Stellenpläne, Entgelttarife, Preisverzeichnisse, Gebührenordnungen usw.), auf
Verlangen umgehend und möglichst in elektronischer Form zuzuleiten. Falls möglich, ist ein
elektronischer Zugriff in Form einer Leseberechtigung einzuräumen.
§
12
Unregelmäßigkeiten,
Korruption
(1) Sofern
die Rechnungsprüfung innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Kenntnisse erlangt,
die einen begründeten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten (z.B. Veruntreuung,
Unterschlagung, Diebstahl, Korruption) zulassen, hat sie die Verwaltungsleitung
darüber unverzüglich zu informieren. In den Fällen, in denen
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet werden, ist dem
Rechnungsprüfungsausschuss hiervon in geeigneter Weise, spätestens
in seiner nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
§ 13
Sonstige Berichte
(1) Berichte von
wesentlicher Bedeutung sind dem Landrat, den zuständigen Dezernatsleitungen und
dem Rechnungsprüfungsausschuss in
geeigneter Weise, spätestens in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Vorsitzender Löcken
ruft zur Abstimmung auf. Der Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung wird
entsprechend angepasst und für die weitere Sitzungsfolge bereitgestellt.
Form
der Abstimmung: offen per
Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die
angepasste Rechnungsprüfungsordnung wurde mit Schreiben vom 29.11.2019 für die
Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages nachgereicht.