Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Ab dem 01.01.2020 werden die Kosten, die den Selbstzahlern für Leerfahrten im Rahmen des Fahrdienstes für Behinderte entstehen, nicht mehr als freiwillige Leistung des Kreises Coesfeld übernommen.

 


Dez. Schütt erläutert, dass aufgrund des Zuständigkeitswechsels zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kostenübernahme für Leerfahrten im Rahmen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen im vergangenen Jahr lediglich von drei Personen geltend gemacht worden sei, die Absicht bestehe, die Aufwendungen für diese Leerfahrten nicht mehr als freiwillige Leistung des Kreises zu übernehmen.

 

Ktabg. Raack bittet um Erläuterung der Kosten für die Leerfahrten. Aus der Sitzungsvorlage gehe hervor, dass im vergangenen Jahr Kosten in Höhe von insgesamt 780,00 € erstattet worden seien. MA Greve bestätigt, dass durch den Gesamtbetrag für die drei Antragsteller bzw. Antragstellerinnen jeweils mehrere Fahrten abgegolten worden seien.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                                15 JA-Stimmen

1 Enthaltung

1 NEIN-Stimme