Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Antrag der Friedensgruppe aus dem Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen. Inhaltlich unterliegt er jedoch dem Befassungsverbot, da der Kreistag für atomare Fragen keine Zuständigkeit besitzt, so dass eine Beschlussfassung rechtlich unzulässig ist. Der Landrat wird beauftragt, das Antragsschreiben zuständigkeitshalber an die aus dem Kreis Coesfeld stammenden Bundestagsabgeordneten zur weiteren Veranlassung und Bewertung weiterzuleiten.

 

 

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass er dem Antrag inhaltlich vieles abgewinnen könne. Er vertrete aber die Rechtsauffassung, dass hier ein „Befassungsverbot“ vorliege. Da nach einer Mitteilung des Anregenden andere Städte einen entsprechenden Beschluss gefasst hätten, habe er diese Frage der Bezirksregierung als untere Kommunalaufsicht vorgelegt. Diese habe ausdrücklich die Rechtsauffassung des Kreises bestätigt.

 

Damit dieser Antrag nicht ins Leere laufe schlage er vor, den Antrag an die örtlichen Bundestagsabgeordneten weiterzuleiten.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Vogelpohl stellt Landrat Dr. Schulze Pellengahr klar, dass man nicht „sehenden Auges“ bewusst gegen geltendes Recht verstoßen werde, auch wenn größere Sanktionen nicht zu erwarten wären. Er lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      einstimmig