Ktabg. Vogelpohl bittet um Beantwortung seiner Anfrage vom 23.11.2019 zum Thema „Gründung einer Netzgesellschaft durch den Kreis Coesfeld“. Bereits im Rahmen der Sitzung der AG Klimaschutzaktivitäten am 12.11.2018 sei auf Anfrage des Ktabg. Kortmann die Prüfung der Gründung einer Netzgesellschaft zur Weiterleitung regenerativ erzeugter Energien zugesagt worden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass die Anfrage eher eine Anregung gewesen sei. Seinerzeit habe man in der AG Klimaschutz vorgeschlagen, diese Frage durch einen Rechtsreferendaren prüfen zu lassen. Er führt aus, dass die Gründung einer eigenen Netzgesellschaft rechtlich denkbar sei, wobei ein überörtlicher Bezug bestehen müsse. Ziele der Antrag dagegen darauf ab, dass der Kreis in die bisherige Netzgesellschaft der Kommunen eintrete, so hinge dies davon ab, ob man die acht Gesellschaftskommunen überzeugen könnte, den Kreis aufzunehmen. Bereits erzielte Gewinne müssten dann nämlich auch an den Kreis mitausgeschüttet werden.

Bevor man jedoch konkrete Schritte in diese Richtung einschlage, müsste aus Sicht des Kreises noch genau geklärt werden, was mit dem Beitritt zur Netzgesellschaft langfristig bezweckt werde.