Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Die überwiegende Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie auch die geäußerten Bedenken und Anregungen zum Planentwurf werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Einschätzung der Verwaltung zu den hinsichtlich des Planentwurfs vorgebrachten Einwände der Städte und Gemeinden wird zugestimmt.

 

  1. Der Kreistag stellt fest, dass der im Jahr 2014 zwischen dem Kreis und seinen Städten und Gemeinden geschlossene Schulkonsens über die Förderschullandschaft nicht einseitig aufgehoben wurde, sondern nach wie vor erfolgreiche Grundlage für den Fortbestand der Förderschulen im Kreis Coesfeld ist.

 

  1. Die als Anlage 1 mit der Sitzungsvorlage vorgelegte Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Förderschwerpunkten "Lern- und Entwicklungsstörungen" im Kreis Coesfeld wird in vorliegender Fassung beschlossen.

 

  1. Die zahlenmäßigen Ergebnisse der Planung sollen - wie bisher - weiterhin im Jahresrhythmus überprüft und im Arbeitskreis der Schulträger beraten werden.    

 

  1. Die Planungen der Jugendhilfe Werne zur Errichtung einer Förderschule werden zur Kenntnis genommen. Vor einer etwaigen Genehmigung einer solchen Schule bedarf es der sorgsamen Prüfung, ob durch die Errichtung jetzt oder zukünftig die bestehenden Förderschulen des Kreises Coesfeld in ihrem Bestand gefährdet werden. Sollte dies der Fall sein, wird der Kreis Coesfeld zur Bestandssicherung der eigenen Schulen Bedenken gegen eine solche Schulneugründung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde erheben.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf das an die Kreistagsabgeordneten weitergeleitete Schreiben der Bürgermeister der Städte und Gemeinden aus dem südlichen Kreisgebiet hin und führt aus, dass ihm viel an einer kooperativen Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe Werne in den Planungen für eine Förderschule liege. Sodann übergibt er das Wort an Dezernent Schütt, der weitere Erläuterungen zum Sachstand gibt und von einem Termin am 02.12.2019 mit der Jugendhilfe Werne berichtet. Zudem erläutert er, dass aufgrund der Schülerzahlen die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster zur Errichtung eines Teilstandorts durch den Kreis Coesfeld in Lüdinghausen rechtlich nicht möglich sei. Für private Träger würden andere Regelungen gelten. Man werde mit der Jugendhilfe Werne im Gespräch bleiben und die Entwicklung weiter beobachten. Daher sei auch im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport die Ziffer 6 in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden. Bei einer Gefährdung der eigenen Schulen werden man Bedenken erheben. Es seien noch viele Fragen zu klären. Am 31.01.2020 werde ein weiteres Gespräch in Werne mit allen Beteiligten stattfinden.


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      16 Ja-Stimmen

                                                                       1 Enthaltung

 

 

Anmerkung:

 

Die genannten Anlagen wurden zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.