Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Von den Landesmitteln nach § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW (TIntG) in Höhe von       insgesamt 976.377,32 € werden 626.377,32 € zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen in 2020 vorgesehen. Mit Rücksicht auf die noch fehlenden Ausführungen der Landesregierung NRW zu den detaillierten Verwendungsmöglichkeiten erfolgt die Verteilung auf verschiedene Produktgruppen erst in 2020 und wird in den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Aus dem gleichen Grund bleibt eine Übertragung eines weiteren Teils der Mittel im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 in das Haushaltsjahr 2020 vorbehalten.

 

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr spricht seinen Dank an die Landesregierung NRW für die Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kreise und Kommunen aus.


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      einstimmig