Sitzung: 09.03.2020 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: SV-9-1634
Beschluss:
Der Bericht zu den
Unterstützungsmöglichkeiten durch das Landesprojekt "Politische
Partizipation Passgenau" wird zur Kenntnis genommen.
Zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung wird befürwortet,
dass in Kooperation mit dem Landesprojekt "Politische Partizipation
Passgenau" gemeinsame Veranstaltungen und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
durchgeführt werden, mit dem Ziel
- Formen und Strukturen der
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
im Kreis Coesfeld möglichst passend weiterzuentwickeln,
- vorrangig die Betroffenen selber daran zu
beteiligen und unter Berücksichtigung ihrer Anliegen, Möglichkeiten und
Erfordernisse zur Mitarbeit zu ermutigen, und
- die Ergebnisse und entwickelten Konzepte zur weiteren Beratung vorzulegen.
Vorsitzende
Schäpers begrüßt Frau Schmidt und Frau Möwes vom Team des Landesprojektes
‚Politische Partizipation Passgenau‘ in Trägerschaft der LAG Selbsthilfe NRW e.
V. (Landesarbeitsgemeinschaft von Menschen mit Behinderung und chronischer
Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V.).
Anhand
des als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Vortrags berichten diese über
die Unterstützungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der Interessenvertretung
durch das Landesprojekt. Zunächst stellt Frau Schmidt das Team, bestehend aus
Frau Möwes als wissenschaftliche Referentin, Frau Baum, zuständig für die
Öffentlichkeitsarbeit (leider krankheitsbedingt abwesend) und sich selbst als
Projektleiterin, vor. Frau Möwes erläutert, dass viele Kommunen dem
gesetzlichen Auftrag, Vertretungen für Menschen mit Behinderungen zu bilden,
bisher nicht nachgekommen seien. Aus zwei wissenschaftlich begleiteten
Vorgängerprojekten sei die Erkenntnis erwachsen, dass viele Kommunen in NRW
noch keine Form einer Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und
keine Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auf
örtlicher Ebene (gemäß § 13 BGG NRW) hätten. Die Methode ‚Zukunftsworkshop‘
habe sich als Unterstützungsmaßnahme für einen Entwicklungsprozess als wirksam
erwiesen.
Das
aktuelle Projekt ‚Politische Partizipation Passgenau‘ wird sodann von Frau
Schmidt vorgestellt. Nachdem die Arbeitsgemeinschaft KICS im Kreis Coesfeld
seit 2004 wichtige und wertvolle Arbeit geleistet habe, bestehe aufgrund einer
aktuell geringen Anzahl von Aktiven und fehlendem Nachwuchs die Notwendigkeit
einer Weiterentwicklung der Interessenvertretung. Zur Förderung einer neuen
Interessenvertretung könnten Veranstaltungen in 3 Stufen angeboten werden.
Zunächst würden zwei Auftaktveranstaltungen (zur Neugewinnung von Aktiven) im
Nord- und Südkreis im Juni 2020 stattfinden, gefolgt von einer
Empowermentveranstaltung (zur Vorbereitung auf die Arbeit in der künftigen
Interessenvertretung und Konkretisierung der Form) nach den Sommerferien und
einem Zukunftsworkshop (zur Schaffung von Grundlagen für eine gute
Zusammenarbeit zwischen Menschen mit Behinderungen, Politik und Verwaltung) im
November/Dezember 2020. Die Öffentlichkeitsarbeit als Grundlage und
wesentlicher Faktor dafür, dass die Zielgruppe von der geplanten
Interessenvertretung erfährt, könne durch Frau Baum aus dem Projektteam
unterstützt werden.
Vorsitzende
Schäpers bedankt sich für den anschaulichen Vortrag und erkundigt sich, ob
bereits konkrete Pläne für die Auftaktveranstaltung im Hinblick auf Ort und
Zeit bestehen würden. Frau Möwes verneint dies und erklärt, dass für den Fall,
dass eine Zusammenarbeit erfolgen solle, die Planungen kurzfristig beginnen
könnten.
Dez.
Schütt betont die gute Vernetzung und die Bereitschaft zur Unterstützung durch
die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Ktabg. Wobbe berichtet vom Beispiel
der Gemeinde Ascheberg, die anstelle eines ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten
eine hauptamtliche Stelle geschaffen habe. Diese hauptamtliche Stelle sei an
den Sozialausschuss angebunden. Ziel müsse sein, die Belange der Menschen mit
Behinderungen bei Baumaßnahmen etc. ‚vor Ort‘ zu berücksichtigen. Grundsätzlich
bestehe jedoch die Bereitschaft, auch andere Maßnahmen zu unterstützen.
Dez.
Schütt betont, dass stets zu berücksichtigen sei, was bereits ‚vor Ort‘
geleistet werde um dann zu prüfen, was auf Kreisebene ggf. ergänzt werden
müsse.
Auf
die Frage der Ktabg. Crämer-Gembalczyk, ob das Interesse von Menschen mit
Behinderung an einem ehrenamtlichen Engagement eher gering sei, antwortet Frau
Möwes, dass es insgesamt schwierig sei, ehrenamtlich Tätige zu gewinnen. Bei
den Menschen mit Behinderungen käme hinzu, dass der Alltag insgesamt
anstrengender als der von Menschen ohne Handicap sei.
Ktabg.
Lütkecosmann weist darauf hin, dass zunächst die bestehenden Strukturen und
Aktivitäten vor Ort berücksichtigt werden müssten, um darauf aufbauend ein
Konzept zu erarbeiten. Dem stimmt Frau Möwes zu und erklärt, dass die Menschen
von Anfang an und übergreifend auf allen Ebenen einbezogen würden. Ggf. könne
der Kreis auch für Kommunen, die das Thema noch nicht umgesetzt haben, als
Beispiel vorangehen.
Ktabg.
Willms äußert sich zufrieden darüber, dass die Verwaltung die Anregung der
Inanspruchnahme der Unterstützungsmöglichkeit durch die LAG aufgenommen habe
und sei überzeugt, dass die Zusammenarbeit im Ergebnis zielführend sein werde.
Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
17 Ja-Stimmen