Dez. Schütt weist darauf hin, dass im Vorfeld zu dieser Sitzung zwei schriftliche Anfragen eingegangen seien. Dabei handele es sich um eine Anfrage der Partei „DIE LINKE“ vom 12.02.2020 zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und eine Anfrage der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.02.2020 zur Ausgestaltung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Rahmen des § 16i SGB II.

Es sei vereinbart worden, diese schriftlich zu beantworten und zusammen mit der jeweiligen Anfrage in der Sitzung auszulegen. Dies sei erfolgt. Sowohl die Anfragen als auch die jeweiligen Antworten werden im Übrigen der Niederschrift (Anlagen 3 und 4) nochmals beigefügt.