Beschluss:

 

Keiner

 

Die Entscheidung wird in den Kreisausschuss verwiesen.

 


Ktabg. Hülk stellt den Antrag, Frau Freifrau Droste zu Senden in ihrer Funktion als Geschäftsführerin der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e. V. Rederecht einzuräumen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Freifrau Droste zu Senden führt aus, einer der Aufgabenschwerpunkte der Lebenshilfe Senden sei es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger und körperlicher Behinderung bei einer selbständigen und kreativen Freizeitgestaltung zu unterstützen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Neben einem täglichen Angebot (von montags bis samstags) von wechselnden Freizeitgruppen wird in den Ferien ein abwechslungsreiches Ferienprogramm angeboten. Im Regelfall werden die Kinder nach der Schule mit einem Fahrdienst abgeholt, die Heimfahrt würde dann durch die Eltern organisiert. Aktuell wird das Programm durch zwei hauptamtliche Fachkräfte und einer Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen begleitet. Hiervon würde eine Fachstelle durch den Kreis Coesfeld (50 %), der Gemeinde Senden (30 %) und einem Eigenanteil der Lebenshilfe in Höhe von 20 % finanziert. Ansonsten würde sich der Verein über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren. Für ehrenamtliche Tätigkeiten würde eine stundenweise Aufwandsentschädigung gezahlt.

Aufgrund steigender Nachfrage möchte die Lebenshilfe Senden zudem ihr inklusives Angebot an gruppenweiser Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung erhöhen. Zur Erweiterung und Beibehaltung der Qualität des Gruppenangebotes soll das Team um eine weitere Fachkraft ergänzt werden. Dies sei auch zwingend notwendig, um den vielfältigen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Finanziell käme die Lebenshilfe Senden aber inzwischen an die Belastungsgrenze.

 

Einigkeit besteht hinsichtlich der guten und wichtigen Arbeit der Lebenshilfe Senden. Hervorzuheben sei auch die gute Vernetzung mit den anderen Trägern.

 

Laut Ktabg. Neumann könne jedoch seitens der UWG die beantragte Finanzierung (80 % JA Coesfeld, je 10 % Gemeinde Senden und Lebenshilfe Senden) so nicht mitgetragen werden. Da 40-50 % der Kinder und Jugendliche aus Senden kommen, müsse sich hier die Gemeinde Senden stärker einbringen. Vorstellen könne er sich eine 60-20-20 Finanzierung.

Auch die CDU habe Bedenken hinsichtlich der Förderhöhe, ergänzt Ktabg. Schnittker. Er stelle daher den Antrag, hier heute keine Entscheidung zu treffen. Der Antrag solle zunächst in den Fraktionen beraten werden und die Beschlussfassung in der Sitzung des Kreisausschusses erfolgen.

Ktabg. Dropmann spricht sich im Namen der Grünen-Fraktion für den Verwaltungsvorschlag aus. Aus seiner Sicht sei eine Verlagerung der Beschlussfassung in den Kreisausschuss auch nicht nötig, da die Zuständigkeit beim Jugendhilfeausschuss läge.

Laut Ktabg. Hülk unterstütze auch die SPD-Fraktion den Verwaltungsvorschlag. Ktabg. Schäpers ergänzt, dass man aber auch kein Problem damit habe, die Entscheidung in den Kreisausschuss zu geben.

Dez. Schütt fasst sodann zusammen, dass einheitlich die Förderung einer weiteren Stelle unterstützt würde. Lediglich hinsichtlich der prozentualen Förderhöhe bestehe keine Einigkeit. Daher halte er eine Beratung in den Fraktionen für einen guten Weg.

Vorsitzender Wobbe dankt Frau Freifrau Droste zu Senden für die Ausführungen und die Beantwortung der Fragen. Er schlägt sodann vor, dass über den Beschlussvorschlag in der heutigen Sitzung nicht abgestimmt würde. Zunächst solle eine weitere Beratung innerhalb der Fraktionen erfolgen und die Beschlussfassung dann im Kreisausschuss erfolgen.

Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.