Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetztes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern wird beschlossen.


Dezernent Schütt führt in den Tagesordnungspunkt ein und berichtet über die Beratungen hierzu im Jugendhilfeausschuss.

 

Ktabg. Schäpers erklärt, dass die SPD-Kreistagsfraktion an ihrem ursprünglichen Antrag festhalte und deswegen nicht der Vorlage zustimmen könne. Mit ihrem Antrag wolle die SPD-Kreistagsfraktion den ersten Schritt zu kompletten Beitragsfreiheit machen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr vertritt die Meinung, dass schon jetzt viel Geld in die Kinderbetreuung investiert werde.

 

Ktabg. Vogelpohl kritisiert die vorliegende Beitragsstaffelung, wonach Eltern mit einem höheren Einkommen verhältnismäßig weniger auf ihr Einkommen belastet würden, als Eltern mit geringerem Einkommen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass diese Stufen mit den Stadtjugendämtern Coesfeld und Dülmen abgesprochen wurden.

 

Dezernent Schütt ergänzt, dass zusätzliche Staffelungen zu höherem Verwaltungsaufwand führe.

 

Ktabg. Vogt spricht sich für eine Dynamisierung der Elternbeiträge von nur um 1,5 % und eine Beitragsuntergrenze von 49.000 Euro aus.

 

Ktabg. Kleerbaum hält die Forderung nach einer Grenze bei 49.000 Euro für unsubstantiiert. Hinsichtlich einer Dynamisierung von 1,5 % spricht er seine Zustimmung aus.

Er beantragt, dass im Zusammenhang mit der Coronakrise ab dem 1.04.2020 auf Kindergartenbeiträge verzichtet werde.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erinnert daran, dass die neun Städte und Gemeinden die Kosten zu tragen hätten und ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr ablehnten.

In Hinblick auf die Aussetzung der Elterngeldbeiträge ab 01.04.2020 schlägt er vor, dass er sich hierzu mit den Städten und Gemeinden abstimme und anschließend eine Dringlichkeitsentscheidung treffen werde. Gegen diesen Vorschlag regt sich kein Widerspruch.

 

Ktabg. Vogelpohl wiederholt seine Kritik, dass er eine degressive Tabelle für nicht nachvollziehbar halte.

 

Ktabg. Bednarz betont, dass man diese Diskussion nicht zu führen brauche, wenn es volle Beitragsfreiheit gäbe. Im Übrigen dürfe man den offenen Ganztag nicht außer Acht lassen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erwidert, dass die Beiträge zum offenen Ganztag abgesehen von der OGS der Förderschulen eine Angelegenheit der Kommunen seien.

 

Dezernent Schütt teilt mit, dass die obersten Stufen 85 % aller Beiträge zahlten.

 

Hiernach lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den Beschlussvorschlag der Verwaltung incl. einer eingepflegten Steigerung der Tabelle um 1,5 % abstimmen.

 

 

 

 


 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 9-1646 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetztes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern wird beschlossen.

 

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       10 Ja-Stimmen

                                                                       6 Nein-Stimmen

                                                                       0 Enthaltungen

 

 

Entscheidung über die Dringlichkeit des Beschlusses gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW:

 

Die vorstehende Entscheidung wird in Form einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen und dem Kreistag gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

 

 

Anmerkung:

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetztes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.