Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.03.2020 KA/090/2020 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | SV-9-1668 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 287 KB |
Beschluss:
Der Teilstandort in Ahlen, das sogenannte Regenbogenschulhaus wird zum 31.07.2020 endgültig aufgelöst. Der Kreistag fasst als Schulträger gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die entsprechenden Beschlüsse.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird zum 31.07.2020 einvernehmlich aufgehoben.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Entscheidung über die Dringlichkeit des Beschlusses gem. § 50 Abs. 3 S.
1 KrO NRW:
Die vorstehende Entscheidung wird in Form einer
Dringlichkeitsentscheidung getroffen und dem Kreistag gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO
NRW zur Genehmigung vorgelegt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig