Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Teilstandort in Ahlen, das sogenannte Regenbogenschulhaus wird zum 31.07.2020 endgültig aufgelöst. Der Kreistag fasst als Schulträger gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die entsprechenden Beschlüsse.

 

  1. Der Kreis Coesfeld beschließt die vorzeitige endgültige Auflösung des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“ der Steverschule, Förderschule in Nottuln, vorher Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird zum 31.07.2020 einvernehmlich aufgehoben.

 

  1. Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird gem. § 24 Abs.5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt

 


 


Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

 

 

Entscheidung über die Dringlichkeit des Beschlusses gem. § 50 Abs. 3 S. 1 KrO NRW:

 

Die vorstehende Entscheidung wird in Form einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen und dem Kreistag gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW zur Genehmigung vorgelegt.

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig