Sitzung: 18.03.2020 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1668
Beschluss:
Der Teilstandort in Ahlen, das sogenannte Regenbogenschulhaus wird zum 31.07.2020 endgültig aufgelöst. Der Kreistag fasst als Schulträger gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die entsprechenden Beschlüsse.
- Der Kreis Coesfeld beschließt die vorzeitige endgültige Auflösung des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“ der Steverschule, Förderschule in Nottuln, vorher Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird zum 31.07.2020 einvernehmlich aufgehoben.
- Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird gem. § 24 Abs.5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Entscheidung über die Dringlichkeit des Beschlusses gem. § 50 Abs. 3 S.
1 KrO NRW:
Die vorstehende Entscheidung wird in Form einer
Dringlichkeitsentscheidung getroffen und dem Kreistag gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO
NRW zur Genehmigung vorgelegt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig