Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Ab dem 20.04.2020 gewährt der Kreis Coesfeld den Beförderungsunternehmen, die mit der Durchführung des Schülerspezialverkehrs an den Förderschulen beauftragt sind, für die Zeit der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Schulschließungen eine freiwillige Ausgleichszahlung in Höhe von 70 % des vereinbarten Entgeltes, ohne Anerkennung einer zukünftigen Verpflichtung.

 

 

 


 

Folgende von Ktabg. Vogt im Vorfeld eingereichte Fragen werden von Kreisdirektor Dr. Tepe im nichtöffentlichen Teil beantwortet.

 

1.         Gibt es eine genauere Aufschlüsselung der Kosten von den täglichen 3180 Euro, nach Lohn,

Fahrzeug, Betrieb und Wagnis/Gewinn?

2.      Ist damit die Lohnfortzahlung und Weiterbeschäftigung der 450 Euro Kräfte gesichert?

3.      Gibt es ein Konzept zum Einstieg in den Förderschulbetrieb, dazu habe ich noch nichts gelesen?

4.      Sind die betroffenen Unternehmen ortsansässige Firmen?


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig