Beschluss:
Ohne.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Dezernent Helmich berichtet über die Tätigkeit des Krisenstabs. Dieser
habe insgesamt 21mal getagt. Der Krisenstab setzt sich wie folgt zusammen:
Krisenstabsleitung (Dez. I, Abt. 32), Gesundheitsamt, KD, Dezernat II,
Personalabteilung, Bevölkerungs- und Medienarbeit - BuMA, Pandemiebeauftragter,
Kreisbrandmeister, DRK, Bundeswehr, Polizei, Kommune (erst Senden, dann Dülmen;
seit dem 12.05. zusätzlich Coesfeld), THW, Kassenärztliche Vereinigung,
Ärztliche Leitung Rettungsdienst, Vertreter Krankenhäuser, Leiter Labor des
Krankenhauses, Dr. Günnewig als Leiter des Hilfs-Krankenhauses, Lage- und
Dokumentation, seit 12.05.2020 Landeszentrum Gesundheit.
Es erfolgen, so Dezernent Helmich, regelmäßige Telefonkonferenzen
zwischen den Ordnungsdezernenten und der Bezirksregierung (3 x wöchentlich).
Der Landrat telefoniere regelmäßig mit der Bezirksregierung und Landräten sowie
regelmäßig mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Sodann gibt er einen Überblick über den Ablauf der „Corona-Pandemie“
aus Sicht des Krisenstabs, hier in tabellarischer Form:
Datum Was
04.03.2020 Erster
bestätigter Coronafall in Senden
06.03.2020 Einberufung
des Krisenstabes (zu der Zeit 15 aktive Coronafälle)
Einrichtung
einer Hotline
09.03.2020 Schließung
von 2 Schulen
Beschluss:
Keine Nennung von Ortsteilen der Infizierten
Anfragen
der Kommunen, welche Veranstaltungen untersagt werden müssen; Appell des Gesundheitsministers, Veranstaltungen mit
mehr als 1.000 Personen zu untersagen
Auftauchen
erster rechtlicher Fragen, z.B. Arbeitspflicht von Beschäftigten, deren Kinder
sich in häuslicher Quarantäne befinden.
Entscheidung:
Kein Ausrufen eines Großschadensereignisses
11.03.2020 Erlass: Untersagung von Veranstaltungen mit
mehr als 1.000 Besuchern
Video
von Prof. Dr. von Müller zur Sinnhaftigkeit von Testungen
13.03.2020 Mitteilung,
dass die KV in Dülmen eine Abstrichstelle errichtet (tatsächliche Inbetriebnahme erfolgt erst am 02.04.2020)
Einrichtung
einer ständigen Erreichbarkeit des Krisenstabes für die örtlichen Ordnungsbehörden
16.03.2020 Schul- und Kitaschließungen in NRW
Polizei
nun auch im Krisenstab vertreten.
Mitteilung
von Abt. 32 an den Krisenstab, dass Vorbereitungen für ein Hilfs- Krankenhaus laufen (Suchen einer geeigneten
Einrichtung)
Problem:
Versorgung mit Schutzmaterialien und Desinfektionsmittel
17./18.03.2020 Allgemeinverfügungen
der Kommunen zu den ersten Ladenschließungen
18.03.2020 Bundeswehr
nun auch im Krisenstab vertreten
Auftragserteilung:
Suche von passenden Einrichtungen für ein Hilfs-Krankenhaus
20.03.2020 Ausbau der
freien Bettenkapazitäten und Schaffung weiterer Intensivbetten bzw. Beatmungsplätze
in den Krankenhäusern
Auftrag,
Pflegepersonal für das Hilfs-Krankenhaus zu suchen.
23.03.2020 CoronaSchutzVO inklusive Bußgeldkatalog
tritt in Kraft; zunächst bis 19.04.2020 befristet
Beschluss:
Einrichtung eines Hilfs-Krankenhauses in der Turnhalle des Pictorius- Berufskollegs.
Anzahl
der infizierten Bewohner und Pfleger in Pflegeeinrichtungen müssen nunmehr täglich ans MAGS gemeldet werden.
24.03.2020 Erlass: Bezirksregierung verteilt
Schutzmaterialien für medizinische Einrichtungen an Kreise, die diese dann an die
Einrichtungen weiterverteilen
27.03.2020 Beschluss:
Verteilungsschlüssel für die Schutzmaterialien des (60 % an KH, 30 % Pflegeeinrichtungen, 10 % Kreis für Rettungsdienst,
Hilfs-Krankenhaus etc.)
Beginn
der Planung einer Hilfs-Pflegeeinrichtung
Beschluss:
Betreiber des Hilfs-Krankenhauses ist der Kreis Coesfeld.
Auftrag:
Suche nach Einrichtungen für eine Hilfs-Pflegeeinrichtung.
Erste
Coronafälle in Pflegeeinrichtungen.
Erste
Testungen für die Autoklave zur Reinigung von Masken laufen in den Christophorus-Kliniken. Eine
Firma in Billerbeck testet ebenfalls Verfahren zur Dekontamination
von Masken.
30.03.2020 Hilfs-Krankenhaus
ist einsatzbereit.
Erste
Einrichtungen für eine Hilfs-Pflegeeinrichtung sind begutachtet worden.
Problem:
nicht Testkapazitäten fehlen, sondern Testmaterialien
02.04.2020 Inbetriebnahme
Diagnosezentrum
03.04.2020 Inkrafttreten CoronaBetrVO (zunächst bis
19.04.2020 befristet): Notgruppen in Schulen und Kitas
Bürgertelefon
wird sonntags mangels Bedarf nicht mehr besetzt. Samstags wird das Personal
reduziert.
04.04.2020 Inkrafttreten CoronaAufnahmeVO (trat am
19.04.2020 außer Kraft): Pflicht der Kreise sich um
Hilfs-Pflegeeinrichtungen sowohl für Infizierte als auch für Nicht- Infizierte zu
bemühen. è die bis dato begutachteten Objekte
genügen nicht den Anforderungen
der CoronaAufnahmeVO
09.04.2020 Autoklave
der Masken am Krankenhaus in Coesfeld in Betrieb genommen.
10.04.2020 Inkrafttreten CoronaEinreiseVO (bis
03.05.2020)
14.04.2020 Die
Verhandlungen zur Anmietung eines Objektes für eine Hilfs-Pflegeeinrichtung werden
konkreter. Ein erster Vertragsentwurf ist dem Kreis vorgelegt worden.
17.04.2020 Stopp der
Planung einer Hilfs-Pflegeeinrichtung nach Hinweisen der Bezirksregierung. Es sollen
zunächst die vorhandenen Strukturen erschöpft werden.
20.04.2020 Inkrafttreten der geänderten CoronaSchVO
und CoronaBetrVO (befristet jeweils bis
03.05.2020). Die ersten Läden dürfen wieder öffnen.
22.04.2020 Probleme bei
der Beschaffung von Beatmungsschläuchen. Diese müssen nun zunächst aufbereitet werden. Normalerweise handelt es
sich bei Beatmungsschläuchen um
Einmalmaterial.
In
einer Pflegeeinrichtung gibt es eine Häufung von infizierten Bewohnern und Verstorbenen.
Öffnungszeiten
des Diagnosezentrums werden auf die Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr reduziert. Eine Ausweitung der
Öffnungszeiten ist innerhalb eines Tages möglich.
23.04.2020 Schulöffnung für Abschlussjahrgänge
24.04.2020 Allgemeinverfügung zur Öffnung von
Fahrschulen
27.04.2020 Inkrafttreten
der geänderten CoronaSchVO: Maskenpflicht in NRW, Öffnung von Läden größer 800
m² bei Abgrenzung der Verkaufsfläche
29.04.2020 Beschluss:
Änderung des Verteilerschlüssels (60 % an Pflegeeinrichtungen, 30 % an die Krankenhäuser, 10
% als Reserve an den Kreis)
30.04.2020 Erstes
Gespräch mit Westfleisch und dem Gesundheitsamt
01.05.2020 Zulassung von Gottesdiensten
04.05.2020 Inkrafttreten der geänderten CoronaSchVO
(befristet bis 10.05.2020): Öffnung von Friseuren, Museen etc.;
Untersagung von Großveranstaltungen bis 31.08.2020 inklusive Definition
Inkrafttreten der CoronaAVPflege als
Nachfolgerin für die CoronaAufnahmeVO: Subsidiäre
Versorgungsverantwortung der Kreise;
Inkrafttreten der
CoronaAVEingliederungs- und Sozialhilfe
Weiteres
Gespräch mit Fa. Westfleisch, Abt. 53 und der Stadt Coesfeld: es wurden an dem Tag ca. 50
Neuinfizierte gemeldet, von denen der Großteil bei Subunternehmen
der Fa. WF angestellt ist
05.05.2020 Übersendung des angepassten Bußgeldkatalogs
07.05.2020 Öffnung von Spielplätzen sowie Öffnung der
Grundschulen für die 4. Klassen
Durchführung
einer Massentestung bei der Firma Westfleisch
08.05.2020 Ordnungsverfügung
an Westfleisch über vorübergehende Betriebsschließung bis einschließlich
17.05.2020.
09.05.2020 Beschränkte Öffnung der Pflegeeinrichtungen
für Besucher
Ablehnung
des Eilantrages der Firma Westfleisch durch VG Münster
11.05.2020 Öffnung der Schulen für alle Klassen
(rollierendes System)
Öffnung aller Läden unabhängig von
geöffneter Verkaufsfläche
Öffnung von Gaststätten,
Fitnessstudios etc.
Zulassung von Dienstleistungen in den
Bereichen Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre und Massage
Zulassung von Sport- und
Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen
oder privaten Sportanlagen
Öffnung von Freizeitparks und
Indoorspielplätzen
Öffnung von Spielhallen, Wettbüros
und ähnlichen Einrichtungen
Ausweitung der Kontaktbeschränkungen
im öffentlichen Raum
ABER:
für Kreis Coesfeld ist auf Weisung des Landes eine Allgemeinverfügung erlassen worden: Die oben angegebenen Lockerungen
werden bis auf die Öffnung der
Schulen und Kitas bis zunächst einschließlich 18.05.2020 untersagt. Tanzschulen
und Campingplätze dürfen
öffnen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr dankt Herrn Helmich stellvertretend für den gesamten Krisenstab sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den großen Einsatz. Die „Corona-Krise“ verlange sehr viel von allen ab.