Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Ohne.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Dezernent Helmich berichtet über die Tätigkeit des Krisenstabs. Dieser habe insgesamt 21mal getagt. Der Krisenstab setzt sich wie folgt zusammen:

 

Krisenstabsleitung (Dez. I, Abt. 32), Gesundheitsamt, KD, Dezernat II, Personalabteilung, Bevölkerungs- und Medienarbeit - BuMA, Pandemiebeauftragter, Kreisbrandmeister, DRK, Bundeswehr, Polizei, Kommune (erst Senden, dann Dülmen; seit dem 12.05. zusätzlich Coesfeld), THW, Kassenärztliche Vereinigung, Ärztliche Leitung Rettungsdienst, Vertreter Krankenhäuser, Leiter Labor des Krankenhauses, Dr. Günnewig als Leiter des Hilfs-Krankenhauses, Lage- und Dokumentation, seit 12.05.2020 Landeszentrum Gesundheit.

 

Es erfolgen, so Dezernent Helmich, regelmäßige Telefonkonferenzen zwischen den Ordnungsdezernenten und der Bezirksregierung (3 x wöchentlich). Der Landrat telefoniere regelmäßig mit der Bezirksregierung und Landräten sowie regelmäßig mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

 

Sodann gibt er einen Überblick über den Ablauf der „Corona-Pandemie“ aus Sicht des Krisenstabs, hier in tabellarischer Form:

 

Datum                  Was

 

04.03.2020           Erster bestätigter Coronafall in Senden

06.03.2020           Einberufung des Krisenstabes (zu der Zeit 15 aktive Coronafälle)

                                Einrichtung einer Hotline

09.03.2020           Schließung von 2 Schulen

                                Beschluss: Keine Nennung von Ortsteilen der Infizierten

                                Anfragen der Kommunen, welche Veranstaltungen untersagt werden müssen;                                    Appell des Gesundheitsministers, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen zu                           untersagen

                                Auftauchen erster rechtlicher Fragen, z.B. Arbeitspflicht von Beschäftigten, deren                              Kinder sich in häuslicher Quarantäne befinden.

                                Entscheidung: Kein Ausrufen eines Großschadensereignisses

11.03.2020           Erlass: Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern

                                Video von Prof. Dr. von Müller zur Sinnhaftigkeit von Testungen

13.03.2020           Mitteilung, dass die KV in Dülmen eine Abstrichstelle errichtet (tatsächliche                                          Inbetriebnahme erfolgt erst am 02.04.2020)

                                Einrichtung einer ständigen Erreichbarkeit des Krisenstabes für die örtlichen                                         Ordnungsbehörden

16.03.2020           Schul- und Kitaschließungen in NRW

                                Polizei nun auch im Krisenstab vertreten.

                                Mitteilung von Abt. 32 an den Krisenstab, dass Vorbereitungen für ein Hilfs-                                         Krankenhaus laufen (Suchen einer geeigneten Einrichtung)

                                Problem: Versorgung mit Schutzmaterialien und Desinfektionsmittel

17./18.03.2020   Allgemeinverfügungen der Kommunen zu den ersten Ladenschließungen

18.03.2020           Bundeswehr nun auch im Krisenstab vertreten

                                Auftragserteilung: Suche von passenden Einrichtungen für ein Hilfs-Krankenhaus

20.03.2020           Ausbau der freien Bettenkapazitäten und Schaffung weiterer Intensivbetten bzw.                              Beatmungsplätze in den Krankenhäusern

                                Auftrag, Pflegepersonal für das Hilfs-Krankenhaus zu suchen.

23.03.2020           CoronaSchutzVO inklusive Bußgeldkatalog tritt in Kraft; zunächst bis 19.04.2020                              befristet

                                Beschluss: Einrichtung eines Hilfs-Krankenhauses in der Turnhalle des Pictorius-                                  Berufskollegs.

                                Anzahl der infizierten Bewohner und Pfleger in Pflegeeinrichtungen müssen                                         nunmehr täglich ans MAGS gemeldet werden.

24.03.2020           Erlass: Bezirksregierung verteilt Schutzmaterialien für medizinische Einrichtungen                          an Kreise, die diese dann an die Einrichtungen weiterverteilen

27.03.2020           Beschluss: Verteilungsschlüssel für die Schutzmaterialien des (60 % an KH, 30 %                                  Pflegeeinrichtungen, 10 % Kreis für Rettungsdienst, Hilfs-Krankenhaus etc.)

                                Beginn der Planung einer Hilfs-Pflegeeinrichtung

                                Beschluss: Betreiber des Hilfs-Krankenhauses ist der Kreis Coesfeld.

                                Auftrag: Suche nach Einrichtungen für eine Hilfs-Pflegeeinrichtung.

                                Erste Coronafälle in Pflegeeinrichtungen.

                                Erste Testungen für die Autoklave zur Reinigung von Masken laufen in den                                            Christophorus-Kliniken. Eine Firma in Billerbeck testet ebenfalls Verfahren zur                                     Dekontamination von Masken.

30.03.2020           Hilfs-Krankenhaus ist einsatzbereit.

                                Erste Einrichtungen für eine Hilfs-Pflegeeinrichtung sind begutachtet worden.

                                Problem: nicht Testkapazitäten fehlen, sondern Testmaterialien

02.04.2020           Inbetriebnahme Diagnosezentrum

03.04.2020           Inkrafttreten CoronaBetrVO (zunächst bis 19.04.2020 befristet): Notgruppen in                                Schulen und Kitas

                                Bürgertelefon wird sonntags mangels Bedarf nicht mehr besetzt. Samstags wird das                          Personal reduziert.

04.04.2020           Inkrafttreten CoronaAufnahmeVO (trat am 19.04.2020 außer Kraft): Pflicht der                                Kreise sich um Hilfs-Pflegeeinrichtungen sowohl für Infizierte als auch für Nicht-                              Infizierte zu bemühen. è die bis dato begutachteten Objekte genügen nicht den                      Anforderungen der CoronaAufnahmeVO

09.04.2020           Autoklave der Masken am Krankenhaus in Coesfeld in Betrieb genommen.

10.04.2020           Inkrafttreten CoronaEinreiseVO (bis 03.05.2020)

14.04.2020           Die Verhandlungen zur Anmietung eines Objektes für eine Hilfs-Pflegeeinrichtung                             werden konkreter. Ein erster Vertragsentwurf ist dem Kreis vorgelegt worden.

17.04.2020           Stopp der Planung einer Hilfs-Pflegeeinrichtung nach Hinweisen der                                                         Bezirksregierung. Es sollen zunächst die vorhandenen Strukturen erschöpft werden.

20.04.2020           Inkrafttreten der geänderten CoronaSchVO und CoronaBetrVO (befristet jeweils                             bis 03.05.2020). Die ersten Läden dürfen wieder öffnen.

22.04.2020           Probleme bei der Beschaffung von Beatmungsschläuchen. Diese müssen nun                                       zunächst aufbereitet werden. Normalerweise handelt es sich bei                                                                Beatmungsschläuchen um Einmalmaterial.

                                In einer Pflegeeinrichtung gibt es eine Häufung von infizierten Bewohnern und                                   Verstorbenen.

                                Öffnungszeiten des Diagnosezentrums werden auf die Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr                                                 reduziert. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist innerhalb eines Tages möglich.

23.04.2020           Schulöffnung für Abschlussjahrgänge

24.04.2020           Allgemeinverfügung zur Öffnung von Fahrschulen

27.04.2020           Inkrafttreten der geänderten CoronaSchVO: Maskenpflicht in NRW, Öffnung von                                Läden größer 800 m² bei Abgrenzung der Verkaufsfläche

29.04.2020           Beschluss: Änderung des Verteilerschlüssels (60 % an Pflegeeinrichtungen, 30 % an                           die Krankenhäuser, 10 % als Reserve an den Kreis)

30.04.2020           Erstes Gespräch mit Westfleisch und dem Gesundheitsamt

01.05.2020           Zulassung von Gottesdiensten

04.05.2020           Inkrafttreten der geänderten CoronaSchVO (befristet bis 10.05.2020): Öffnung von                        Friseuren, Museen etc.; Untersagung von Großveranstaltungen bis 31.08.2020                                 inklusive Definition

                                Inkrafttreten der CoronaAVPflege als Nachfolgerin für die CoronaAufnahmeVO:                               Subsidiäre Versorgungsverantwortung der Kreise;

                                Inkrafttreten der CoronaAVEingliederungs- und Sozialhilfe

                                Weiteres Gespräch mit Fa. Westfleisch, Abt. 53 und der Stadt Coesfeld: es wurden                            an dem Tag ca. 50 Neuinfizierte gemeldet, von denen der Großteil bei                                                           Subunternehmen der Fa. WF angestellt ist

05.05.2020           Übersendung des angepassten Bußgeldkatalogs

07.05.2020           Öffnung von Spielplätzen sowie Öffnung der Grundschulen für die 4. Klassen

                                Durchführung einer Massentestung bei der Firma Westfleisch

08.05.2020           Ordnungsverfügung an Westfleisch über vorübergehende Betriebsschließung bis                               einschließlich 17.05.2020.

09.05.2020           Beschränkte Öffnung der Pflegeeinrichtungen für Besucher

                                Ablehnung des Eilantrages der Firma Westfleisch durch VG Münster

11.05.2020           Öffnung der Schulen für alle Klassen (rollierendes System)

                                Öffnung aller Läden unabhängig von geöffneter Verkaufsfläche

                                Öffnung von Gaststätten, Fitnessstudios etc.

                                Zulassung von Dienstleistungen in den Bereichen Kosmetik, Nagelstudios,                                          Maniküre und Massage

                                Zulassung von Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in                         öffentlichen oder privaten Sportanlagen

                                Öffnung von Freizeitparks und Indoorspielplätzen

                                Öffnung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen

                                Ausweitung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

                               

                                ABER: für Kreis Coesfeld ist auf Weisung des Landes eine Allgemeinverfügung                                      erlassen worden: Die oben angegebenen Lockerungen werden bis auf die Öffnung                            der Schulen und Kitas bis zunächst einschließlich 18.05.2020 untersagt. Tanzschulen                 und Campingplätze dürfen öffnen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr dankt Herrn Helmich stellvertretend für den gesamten Krisenstab sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den großen Einsatz. Die „Corona-Krise“ verlange sehr viel von allen ab.