Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Beteiligung des Kreises Coesfeld am Förderaufruf zum Modellvorhaben "Smarte LandRegionen"

 

„Ende letzten Jahres hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Modellvorhaben "Smarte LandRegionen" gestartet. Damit möchte der Bund bis zu sieben Landkreise bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im ländlichen Raum unterstützen. Das Modellvorhaben richtet sich ausdrücklich an ländlich geprägte Kreise, die durch ihre Teilnahme zu "Smarten LandRegionen" werden sollen.

Die Modell-Landkreise werden in einem dreistufigen Wettbewerbsverfahren ermittelt. An dem Wettbewerb hat sich auch der Kreis Coesfeld in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises beteiligt und eine Interessensbekundung mit zwei Projektbausteinen zum Thema Digitalisierung der Arbeitswelt und des Ehrenamtes eingereicht. Die Interessensbekundung war erfolgreich und der Kreis Coesfeld wurde aus insgesamt 68 Bewerbern ausgewählt, um nun als einer von 22 Landkreisen in die zweite Stufe des Wettbewerbsverfahrens vorzurücken und eine detaillierte Projektskizze zu erarbeiten.

Die Projektskizzen werden dann nach zuvor festgelegten Kriterien vom Projektträger des BMEL zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) bewertet. Eine unabhängige Jury wählt dann auf dieser Grundlage bis zu sieben Landkreise zur Förderung aus (voraussichtlich im Sommer dieses Jahres). Die ausgewählten Landkreise erhalten jeweils eine Förderung von bis zu einer Million Euro. Der Förderzeitraum ist auf 48 Monate angelegt. Das gesamte Vorhaben wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.“

Bericht zum Antrag der SPD-Fraktion zum 365 € - Ticket

 

„In der Sitzung des WUPA am 22.11.2019 wurde vereinbart, die Beratung des Themas auf eine der nächsten Sitzungen des Fachausschusses zu verschieben, da durch den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM) eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme beauftragt werden sollte.

 

Am 25.02.2020 hat die Verbandsversammlung des ZVM die Vergabe eines Gutachtens beschlossen, die Beauftragung erfolgte durch die Tarifgemeinschaft Anfang März 2020, Auftraggeber sind der ZVM und die Tarifgemeinschaft gemeinsam.

Zur Vorbereitung der Untersuchung haben dann Gespräche mit der Tarifgemeinschaft stattgefunden, denn die Erlösdaten können nur von der Tarifgemeinschaft Münsterland zur Verfügung gestellt und Leistungsdaten über die Verkehrsunternehmen eingebracht werden.

 

Inhaltlich werden in dem Gutachten folgende Themen bearbeitet:

 

  • Räumliche Differenzierung:

o   Gesamttarifraum (Münsterland und Ruhr-Lippe)

o   Münsterland und Ruhr-Lippe als separate Räume

o   Beschränkung der Gültigkeit auf ein einzelnes konkretes Kreisgebiet

  • Zeitliche Differenzierung:
    • Vollzeitvariante
    • 9-Uhr-Variante bzw. 8-Uhr-Variante
  • Umgang mit dem übrigen Tarifsortiment
    • Anpassung des Preisniveaus
    • Anpassung des Produktsortimentes
    • Keine Änderung am übrigen Tarif

 

Darüber hinaus sollen auch die Auswirkungen von mehr Nachfrage auf SPNV- und Buslinien ermittelt werden.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist und wird es zu Verzögerungen bei der Erarbeitung des Gutachtens kommen. Die Ergebnisse werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden.“

 

Schadensersatzklage der Firma Reisedienst Veelker GmbH & Co. KG gegen RVM GmbH und Kreis Coesfeld

 

„Die Reisedienst Veelker GmbH & Co. KG (RD Veelker) hatte die RVM GmbH und den Kreis Coesfeld vor dem Landgericht Münster auf Zahlung von 142.480,92 € zuzüglich Zinsen erstmals für das Schuljahr 2017/18 verklagt. Die Schadensersatzansprüche und die daraufhin gestellte Klage wurde mit angeblichen Verstößen gegen den Mediationsvertrag im Rahmen der Vorabbekanntmachungen und eigenwirtschaftlichen Konzessionserteilung des Linienbündels COE 3 begründet.

 

Die Klage wurde vom Landegericht Münster am 18.12.2019 aus diversen Gründen – u.a. zweifelhafte Anspruchsberechtigung und trotz Auffassung seitens der Kammer nicht bewiesener Schadenskausalität sowie ebenfalls trotz Hinweises der Kammer bis zuletzt unsubstantiierten Darlegung des angeblichen Schadens – als unbegründet abgewiesen. Trotz der klaren und stellenweise außergewöhnlich deutlichen Darlegung der Entscheidungsgründe durch das Landgericht Münster hat RD Veelker Berufung beim OLG Hamm eingereicht. Die eingelegte Berufung wurde dann allerdings von RD Veelker zurückgenommen. Damit haben der Kreis Coesfeld und RVM den Prozess endgültig gewonnen und das Verfahren ist beendet.“

 

Erlass einer Richtlinie für die Nutzung von Liegenschaften und Räumen des Kreises Coesfeld

 

„Aus Anlass der bevorstehenden Kommunalwahlen am 13.09.2020 wurde eine Richtlinie für die Nutzung von Liegenschaften und Räumen des Kreises Coesfeld in Vorwahlzeiten erlassen.

 

Hiernach stehen die Liegenschaften und Räume, die dem Kreis Coesfeld oder einem seiner Rechtsträger gehören oder die er gemietet oder gepachtet hat, Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten für Veranstaltungen gleich welcher Art in den letzten sechs Monaten vor der Wahl und damit in der Vorwahlzeit nicht zur Nutzung zur Verfügung. Dies gilt auch für Bewerberinnen in einem Wahlvorschlag einer der vorgenannten Vorschlagsträger sowie für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Teilorganisationen von Parteien und Wählergruppen, parteinahe Stiftungen und ähnliche Veranstalterinnen und Veranstalter stehen den Parteien und Wählergruppen gleich.

 

Absage der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 26.05.2020 und des Integrationsausschusses am 27.05.2020

 

„Die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 26.05.2020 und des Integrationsausschusses am 27.05.2020 werden abgesagt. Das Thema wurde bereits in TOP 2 der Sitzung ausführlich erörtert.“