Sitzung: 13.05.2020 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1699
Beschluss:
für die Dringlichkeitsentscheidung
Der Kreis Coesfeld setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage
der Satzungen des Kreises Coesfeld für die Inanspruchnahme von
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Angeboten
zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG)
sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
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Angeboten
zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24
SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
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Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen
wird.
Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gemäß § 50 Absatz
3 Satz 4 KrO NRW und ist im Falle der aktuell vorgeschlagenen Delegierung gem.
§ 50 Abs. 3 KrO NRW vom Kreistag auf den Kreisausschuss dem Kreisausschuss in
seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
gez. Dr. Christian Schulze Pellengahr,
29.04.2020 gez. Carsten
Rampe, 30.04.2020
Landrat Kreisausschussmitglied
für den Kreisausschuss
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.
Ktabg. Vogt bemängelt, dass das Land NRW nicht die vollständigen Kosten übernehmen würde. Er sehe das Land in der Pflicht.
Ktabg. Höne bemerkt, dass das Land NRW bereits rund 1/3 des Haushaltsvolumens für „Rettungsschirme“ zur Verfügung stelle. Irgendwann seien diese Beträge auch überzeichnet. Die Kommunen müssten auch ihren Beitrag leisten, dies gehöre auch zur kommunalen Selbstverwaltung.
Auch Ktabg. Kleerbaum hält die Forderung für eine verfehlte Forderung an den Rettungsschirm. Es könne nicht alles vom Land übernommen werden. Die Kommunen müssten ihren Beitrag leisten und die Forderungen dürften nicht ins Unermessliche steigen.
Ktabg. Rampe erklärt, dass sich jede Kommune ihrer Verantwortung bewusst sei. „Corona“ dürfe nicht als Wahlkampfthema missbraucht werden.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält abschließend fest, dass ein genereller Gebührenverzicht für die nächsten Monate noch nicht beschlossen werden solle. Man sollte zunächst die Landesregelungen abwarten. Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für April solle dem Kreistag vorgelegt werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig