Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

für die Dringlichkeitsentscheidung

Der Kreis Coesfeld setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzungen des Kreises Coesfeld für die Inanspruchnahme von

-       Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

-       Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gemäß § 50 Absatz 3 Satz 4 KrO NRW und ist im Falle der aktuell vorgeschlagenen Delegierung gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW vom Kreistag auf den Kreisausschuss dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

gez. Dr. Christian Schulze Pellengahr, 29.04.2020                gez. Carsten Rampe, 30.04.2020

Landrat                                                                                                 Kreisausschussmitglied

 

für den Kreisausschuss

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.


Ktabg. Vogt bemängelt, dass das Land NRW nicht die vollständigen Kosten übernehmen würde. Er sehe das Land in der Pflicht.

 

Ktabg. Höne bemerkt, dass das Land NRW bereits rund 1/3 des Haushaltsvolumens für „Rettungsschirme“ zur Verfügung stelle. Irgendwann seien diese Beträge auch überzeichnet. Die Kommunen müssten auch ihren Beitrag leisten, dies gehöre auch zur kommunalen Selbstverwaltung.

 

Auch Ktabg. Kleerbaum hält die Forderung für eine verfehlte Forderung an den Rettungsschirm. Es könne nicht alles vom Land übernommen werden. Die Kommunen müssten ihren Beitrag leisten und die Forderungen dürften nicht ins Unermessliche steigen.

 

Ktabg. Rampe erklärt, dass sich jede Kommune ihrer Verantwortung bewusst sei. „Corona“ dürfe nicht als Wahlkampfthema missbraucht werden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält abschließend fest, dass ein genereller Gebührenverzicht für die nächsten Monate noch nicht beschlossen werden solle. Man sollte zunächst die Landesregelungen abwarten. Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für April solle dem Kreistag vorgelegt werden.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig