Sitzung: 28.05.2020 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1703
Beschluss:
Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Verwaltung nimmt diese Anregung zum Anlass, um die Sicherheit und Leichtigkeit des außerörtlichen Radverkehrs noch weiter zu verbessern. Hierzu wird der Fokus auf Ausbau und Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur gelegt. Hierfür bietet das aktuell zur Verabschiedung anstehende Radverkehrskonzept des Kreises Coesfeld eine gute Grundlage.
Ktabg. Dropmann erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion und gibt zu bedenken, für die Zukunft im Radwegekonzept auch die Nutzung durch S-Pedelecs mit in den Blick zu nehmen.
Kreisdirektor Dr. Tepe weist auf die ausführliche Bewertung der Sach- und Rechtslage in den Sitzungsvorlagen SV-9-1663 und SV-9-1703 sowie die Beratung im Kreisausschuss am 18.03.2020 hin. Die Umstände hätten sich nicht geändert, letztlich komme hier nur eine Ablehnung des Antrags in Betracht.
Ktabg. Vogt sieht auch ein rechtliches Problem. Ggf. könne aber ein Konzept entwickelt werden für das gesamte Münsterland, sozusagen als „Reallabor mobiles Münsterland“. Fraglich sei, welche Radwege so gut sind, damit sie auch mit den Geschwindigkeiten eines S-Pedelecs befahren werden können. Er stellt im Namen der SPD-Kreistagsfraktion sodann folgenden Antrag:
„Der Kreis Coesfeld erarbeitet mit der Kreispolizeibehörde, der
Bezirksregierung ein Konzept um alle Radwege im Kreis Coesfeld für S-Pedelecs
freizugeben. Im Rahmen des Reallabors mobiles Münsterland sollen die
Bedingungen für eine Freigabe der Radwege bzw. gemeinsamen Geh-und Radwege vor
allem im Außenbereich gemeinsam festgelegt werden, eine Überwachung und
Dokumentation möglicher Gefährdungen der verschiedenen Verkehrsarten abgewogen,
bewertet und gegebenenfalls mit örtlichen Umbaumaßnahmen verbessert werden. Als
zusätzliche Partner sollten die Kreisverkehrswacht, der ADFC und der VCD
hinzugezogen werden. Möglich machen ist das Ziel.“
MA Raabe führt aus, dass nicht nur die rechtlichen Gründe gegen eine Freigabe der Radwege für S-Pedelecs sprächen. Letztlich sei dies auch von der „Radlobby“ nicht gewollt. Der Radverkehr solle gefördert werden, eine Freigabe der Radwege sei hierfür nicht förderlich und nicht fahrradfreundlich. S-Pedelecs sähen zwar aus wie Fahrräder, seien aber nun mal keine – allein schon durch ihre Geschwindigkeit von 35 – 40 km/h. Er sehe auch keinen Sinn darin, Teststrecken im „Reallabor“ freizugeben. Dafür gäbe es einfach zu wenig S-Pedelecs.
Ktabg. Schulze Esking sieht keine Möglichkeit für die Freigabe. Die rechtliche Situation sei so wie sie ist. Zudem müssten die Radwegnutzer geschützt werden.
Auch Ktabg. Neumann sieht rechtliche Bedenken. Ein S-Pedelec sei nun mal kein Fahrrad. Zudem würden sich auf Radwegen viele Unfälle ereignen. Je mehr unterschiedliche Gruppen hierauf unterwegs seien, desto größer sei die Unfallgefahr.
Ktabg. Lonz bezieht sich auf den von Ktabg. Vogt gestellten Antrag und erklärt, dass Ausnahmegenehmigungen möglich seien. Ein Modellversuch im gesamten Münsterland mache Sinn.
Ausschussvorsitzende Bednarz lässt sodann über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen. Kreisdirektor Dr. Tepe weist vor Beschlussfassung auf die Organkompetenz der jeweiligen Kreise hin.
Beschluss:
Der Kreis Coesfeld erarbeitet mit der Kreispolizeibehörde, der
Bezirksregierung ein Konzept um alle Radwege im Kreis Coesfeld für S-Pedelecs
freizugeben. Im Rahmen des Reallabors mobiles Münsterland sollen die
Bedingungen für eine Freigabe der Radwege bzw. gemeinsamen Geh-und Radwege vor
allem im Außenbereich gemeinsam festgelegt werden, eine Überwachung und
Dokumentation möglicher Gefährdungen der verschiedenen Verkehrsarten abgewogen,
bewertet und gegebenenfalls mit örtlichen Umbaumaßnahmen verbessert werden. Als
zusätzliche Partner sollten die Kreisverkehrswacht, der ADFC und der VCD
hinzugezogen werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 7 JA-Stimmen
13 NEIN-Stimmen
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Mit Blick auf die fehlenden rechtlichen Voraussetzungen wird mit Einverständnis des Ktabg. Dropmann nicht über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.05.2020 abgestimmt. Er gilt als zurückgezogen.
Sodann lässt Ausschussvorsitzende Bednarz über den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus der SV-9-1703 abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 17 JA-Stimmen
3 Enthaltungen