Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.       Für das Kindergartenjahr 2020/21 wird im Rahmen der Erprobung folgende Fördersystematik für bedarfsgerechte Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz (n.F.) beschlossen:

-          Öffnungszeiten von mehr als 45 Wochenstunden werden pauschal mit 40 EUR je Wochenstunde mal 52 Wochen gefördert.

-          Förderung zur Verringerung der Schließungstage:

Ausgehend von einem Grundbetrag von 1.000 EUR Förderung pro Tag, der die Fördergrenze von 16 Schließtagen unterschreitet, erfolgt eine abgestufte Förderung nach der Größe der Kita und entsprechend der besseren Personaleinsatzplanung wie folgt:

Kitas bis 2 Gruppen 100 % des Grundbetrages

Kitas mit 3 Gruppen 90 % des Grundbetrages

Kitas mit 4 Gruppen 80 % des Grundbetrages

Kitas ab 5 Gruppen 70 % des Grundbetrages

 

Eine Förderung erfolgt nur sofern die Kindertageseinrichtung auch das Angebot von 35 Wochenstunden im Blockmodell (über Mittag) anbietet und dem Jugendamt gegenüber bestätigt.

 

2.       Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die in der Anlage aufgeführten angemeldeten Maßnahmen eine Förderung nach Ziffer 1.

3.       Über die in der Anlage 1 aufgeführten angemeldeten Maßnahmen können im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets weitere Maßnahmen entsprechend Ziffer 1 gefördert werden. Sofern im Rahmen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets Auswahlentscheidungen zu treffen sind bzw. weitere Maßnahmen von mehr als 50 Wochenstunden Öffnungszeiten beantragt werden ist eine weitere politische Entscheidung einzuholen.

4.       Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel für das Kindergartenjahr 2020/21 nicht durch Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen vollständig verbraucht werden können, sollen im Verwendungsnachweis gegenüber dem Land auch die Aufwendungen der ergänzenden Kindertagespflege mit aufgeführt werden.

 


Dezernent Schütt weist darauf hin, dass das Förderbudget durch die bisher eingereichten Anträge nicht ausgeschöpft ist. Es wird erwartet, dass nach Beschluss der Fördersystematik weitere Anträge durch die Träger gestellt werden. Eine Betreuung der Kinder über 45 Wochenstunden hinaus wird auch bei der Ausweitung von Öffnungszeiten nicht stattfinden.

Ktabg. Zanirato stellt heraus, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf von großer Bedeutung ist. Während der Einschränkungen der Corona-Pandemie zeige sich dies besonders eindrücklich. Das flexible Betreuungsangebot müsse daher bedarfsgerecht ausgebaut werden, betont Ktabg. Neumann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach Ablauf des Kindergartenjahres 2020/2021 die Daten zur Inanspruchnahme der flexiblen Betreuungsangebote zu ermitteln.

 

Frau Münsterkötter-Boer erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Form der Abstimmung:                  offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 Ja-Stimmen        13

                                                                Nein-Stimmen   0

                                                                Enthaltungen     0

                                                                Befangen            1