Beschluss: zurückgestellt

Ktabg. Raack stellt den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Sie erklärt, dass aktuell keine Finanzierung durch den Kreis erfolge. Es sei ein Anliegen, die Infrastruktur nachhaltig sicherzustellen.

Dez. Schütt erklärt, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit hier keine Zuständigkeit habe. Die Finanzierung des Frauen- und Kinderschutzhauses des Sozialdienstes katholischer Frauen erfolge in erster Linie durch eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Weiterhin finanziere sich das Frauen- und Kinderschutzhaus über die von den jeweiligen Herkunftskommunen der aufgenommenen Personen gezahlten Tagesätze sowie über Spenden. Ferner zahle die Gleichstellungsstelle des Kreises Coesfeld einen Zuschuss in Höhe von jährlich 6.450,00 €.

Dez. Schütt führt aus, dass die Frauenberatungsstelle Frauen e. V. ebenfalls einen Zuschuss der Gleichstellungsstelle des Kreises Coesfeld in Höhe von jährlich 6.450,00 € erhalte. Ferner gewähre auch das Jugendamt des Kreises Coesfeld einen jährlichen Zuschuss für Beratungsleistungen für Mädchen im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren.

Dez. Schütt weist darauf hin, dass die Zuständigkeit damit beim Kreisausschuss bzw. beim Jugendhilfeausschuss liege.

Ktabg. Raack erklärt, dass der Antrag ihrer Fraktion auch bereits dem Kreisausschuss vorliege. Eine Abstimmung über den Antrag erfolge daher im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit nicht.