Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.

 

Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 Gebrauch zu machen.

 


ALin Brockkötter berichtet, dass die neue Regelung den Aufwand deutlich verringere, da die Erstellung des Beteiligungsberichts weniger aufwändig sei, als die eines Gesamtabschlusses. Auf Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl teilt sie mit, dass die Tochtergesellschaften im Beteiligungsbericht berücksichtigt würden.


Form der Abstimmung:                 offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig