Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ktabg. Raack erläutert zum Antrag, dass es gut für die Arbeit der Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern sei, nicht auf befristeten Arbeitsverhältnissen zu beruhen. Daher sei ein fester Zuschuss das Ziel des Antrags, um das Angebot langfristig sicherzustellen.

 

Ktabg. Bednarz erklärt, dass der Kreis sich bereits an den Kosten beteilige. Es müsse dargestellt werden, über welche Beträge man rede.

 

In diese Richtung geht auch der Vorschlag von Landrat Dr. Schulze Pellengahr. Man müsse wissen, welches Delta bestehe. Vertreterinnen des SKF hätten sich im Jahr 2018 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vorgestellt und die Zuschüsse als auskömmlich beschrieben. Er schlägt daher vor, zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses Vertreterinnen des SKF und von Frauen e.V. einzuladen, die dann u.a. darüber vortragen bzw. beziffern sollen, wie die finanzielle Ausstattung aussieht.

 

Hiermit erklärt sich Ktabg. Raack einverstanden.

 

Der Antrag wird ohne formellen Beschluss auf die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 02.09.2020 verwiesen.