Ktabg. Schäpers erklärt, dass der Antrag zunächst im Jugendhilfeausschuss vorberaten und entsprechend dorthin verwiesen werden soll.

 

Ktabg. Lütkecosmann führt aus, dass der Regelbetrieb wiederaufgenommen worden sei und der Antrag ohne Modifizierung hinfällig sei.

 

Auf Antrag der Ktabg. Schäpers wird die Anregung ohne förmliche Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.